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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

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  • #16
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Also ich sehe das eher schwarz. Wenn der Unternehmer in Europa nicht mehr genug Fahrer bekommen kann wird er auf billige Fahrer aus sonstwo umsteigen.
    Er wird irgendwann dahinter kommen das nur Länder die diesen Vertrag auch unterzeichnet haben ihre Fahrer so ausbilden müssen. Die anderen dürfen dann ja bei uns weiterfahren. Und wer für seinen Führerschein nicht viel bezahlen muss, der wird auch für wenig Geld arbeiten.

    Schreibe übrigens gerade aus dem sonnigen Schweden, habe kostenlosen Hot Spot entdeckt.
    und wer sollte das sein?

    du benötigst eine fahrerkarte um durch europa zu fahren.

    eine fahrerkarte bekommst du wenn du die zulassungsvorraussetzungen erfüllst.

    endegelände.

    ein führerschein ( eine fahrerlaubniss ) berechtigt NICHT zum gütertransport innerhalb der eu.
    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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    • #17
      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
      Also unsere Firma wird sich an den Kosten fuer die Schulungen wohl leider nicht beteiligen. Sie haben zwar den ADR bezahlt damals, aber auf den Kosten werde ich wohl selbst hocken bleiben. Zahlen muss ich es ja, wenn ich mein Geld weiter mit dem Fahren vobn LKW's verdienen will.
      such dir ne bude dies zahlt, gibt genug...und zeig deinem ex-chef nen finger (darfst dir einen aussuchen)
      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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      • #18
        Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
        und wer sollte das sein?

        du benötigst eine fahrerkarte um durch europa zu fahren.

        eine fahrerkarte bekommst du wenn du die zulassungsvorraussetzungen erfüllst.

        endegelände.

        ein führerschein ( eine fahrerlaubniss ) berechtigt NICHT zum gütertransport innerhalb der eu.

        Das BKrGQG gilt also nicht für ALLE Berufskraftfahrer, sondern nur für Bürger der EU.


        Und ich kann nirgends ein Verbot finden für Litauen.........usw.
        Das die hier nicht fahren dürfen steht da nicht.

        Schau Dir evtl noch zusätzlich das Kabotage Gesetz an. Da ist geregelt wie lange und wie oft man hier fahren darf. Also normalerweise kein Problem für die, die unter CMR fahren.

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        • #19
          warum solltest du ein verbot für ein eu-mitgliedsstaat finden? klingt komplex für mich.

          für alle anderen gelten die normalen aufenthalts und arbeitsmarktzulassungsregeln.
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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          • #20
            Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
            warum solltest du ein verbot für ein eu-mitgliedsstaat finden? klingt komplex für mich.

            für alle anderen gelten die normalen aufenthalts und arbeitsmarktzulassungsregeln.
            Sorry, sammelst Du hier Punkte oder gibt es auch mal eine quallifizierte Antwort. Ich habe eine vernünftige Frage in das Forum gesetzt.
            Wenn ich falsch liege, dann möchte ich vernünftig aufgeklärt werden. So wie ich das sehe versuchen das alle hier.
            Der einzige der provoziert und wo eigentlich nichts bei raus kommt bist Du. Ich suche nach Aufklärung zu diesem Thema und nicht nach Sprüchen. Trotzdem höre ich zu und lasse mich gern belehren.

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            • #21
              litauen gehört nunmal zur eu.

              ----

              und die arbeitserlaubnisregelungen für bürger von nicht-eu-staaten unterscheiden sich im kraftfahrerbereich nicht von denen im nichtkraftfahrerbereich.

              deshalb wirken hier dinge wie cmr und oder tir regeln nicht, dies sind sonderregeln welche die normalen arbeitsregeln nur weiter einschränken könnten, diese aber keinesfalls ausweiten.

              und die regeln für nicht eu ausländer...um das abschliessend nochmal einzuengen sind so umfangreich und kompliziert einengend...man kann hier entweder urlaub machen oder asyl beantragen in beiden fällen aber nicht arbeiten.
              nen inder (statt kinder...wir erinnern uns?) darf hier zeitlich begrenzt computern...was er aber aufgrund von internetzen auch von zu hause aus kann.

              also: ein senegalese kann natürlich fracht aus dem senegal nach berlin karren...und auch rückfracht annehmen...genau wie auch unsereins ne tour nach takatukaland fahren darf.
              aber binnenfahrten über wochen ? nada!
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #22
                Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                litauen gehört nunmal zur eu.

                ----

                und die arbeitserlaubnisregelungen für bürger von nicht-eu-staaten unterscheiden sich im kraftfahrerbereich nicht von denen im nichtkraftfahrerbereich.

                deshalb wirken hier dinge wie cmr und oder tir regeln nicht, dies sind sonderregeln welche die normalen arbeitsregeln nur weiter einschränken könnten, diese aber keinesfalls ausweiten.

                und die regeln für nicht eu ausländer...um das abschliessend nochmal einzuengen sind so umfangreich und kompliziert einengend...man kann hier entweder urlaub machen oder asyl beantragen in beiden fällen aber nicht arbeiten.
                nen inder (statt kinder...wir erinnern uns?) darf hier zeitlich begrenzt computern...was er aber aufgrund von internetzen auch von zu hause aus kann.

                also: ein senegalese kann natürlich fracht aus dem senegal nach berlin karren...und auch rückfracht annehmen...genau wie auch unsereins ne tour nach takatukaland fahren darf.
                aber binnenfahrten über wochen ? nada!
                Ok, ich danke Dir. Litauen war nur als Beispiel gemeint.
                Ich habe jetzt verstanden was Du meinst. Wenn das so ist brauchen wir uns tatsächlich keine Gedanken zu machen.

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Ok, ich danke Dir. Litauen war nur als Beispiel gemeint.
                  Ich habe jetzt verstanden was Du meinst. Wenn das so ist brauchen wir uns tatsächlich keine Gedanken zu machen.
                  okaaaay, kommen wir nun zum gedanken machen.

                  was denn wenn der ag-verband frachtenbewegen auf die idee kommt den arbeitnehmernotstand auszurufen?

                  wie z.b. der gemeine feldwaldundwiesenbauer bei jeglicher handbeerntung?

                  dann geht wertes staatswesen her und lockert begrenzungen...und dann sollten wir uns wieder gedanken machen..oder besser vorher.
                  der punkt des engpasses wird mit sicherheit kommen ich schätze so in 2- 3 jahren.
                  männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                  Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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