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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

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  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

    Zitat:

    Wer fällt unter das BKrFQG

    Das Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) definiert, dass das BKrFQG für Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr gilt die deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat. Das BKrGQG gilt also nicht für ALLE Berufskraftfahrer, sondern nur für Bürger der EU. Zudem gilt das BKrFQG nur dann, soweit die Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.




    Was bedeutet dieses Gesetz eigentlich? Bedeutet das, das es in Europa bald keinen Nachwuchs mehr gibt? Denn die Berufskraftfahrerausbildung kann sich ja keiner privat leisten. Könnte es sein das diese Fahrer einen höheren Lohn verlangen können?

    Oder bedeutet es etwa das in Zukunft die Unternehmer verstärkt Ihren Bedarf aus solchen Ländern decken wo man eben noch einfach den Führerschein macht und LKW fahren darf beispielsweise Russland usw.

    Müssen wir am Ende noch stärker um unsere Jobs bangen da wir ja zu teuer sind?

    Wohlgemerkt, dieses Gesetz tritt nach meiner Kentnis am 01.10.09 in Kraft.

    Was wird sich für uns Altgedienten wohl ändern, was meint Ihr?

  • #2
    Das ist ne gute Frage, aber darueber laesst sich wohl nur spekulieren. Das Problem beginnt ja schon da, dass der Fahrer selbst die Kosten dafuer tragen muss und das ist nicht wirklich billig. Desweiteren kommt dazu, dass man ja fuer die Schulungen auch noch Urlaub nehmen muss und dafuer muss der Arbeitgeber mitspielen. Natuerlich besteht die Hoffnung, dass durch den dadurch entstehenden Fahrermangel die Position der qualifizierten Fahrer besser wird und so auch moeglicherweise bessere Loehne herausspringen koennten. Aber wer weiss das schon genau-natuerlich kann auch der von Dir erwaehnte Run auf osteuropaeische Fahrer beginnen, die eine solche Quali nicht benoetugen um einen LKW zu steuern.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Also, ich weiss nicht inwiefern nicht EU-Fahrer hier genau fahren dürfen, aber wenn sie genauso fahren dürfen wie EU-Fahrer, dann sehe ich schwarz für bessere Löhne.

      In der Branche wird doch jetzt schon gedrückt ohne Ende. KEINE Firma bei der ich mich beworben habe legten Wert auf eine BKF-Ausbildung. Wichtig war "kannste den LKW bewegen? Bist du schon ein paar Jahre gefahren?" Und das reichte. Warum sollten die anfangen sich Gedanken um eure Qualifikation etc. machen?

      Grade die Unternehmer aus diesem Gewerbe geht es nur um den Preis, und darum das Unternehmerrisiko auf andere abzuwälzen. Ich halte es für unwahrscheinlich das die Löhne dadurch steigen werden.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Hallo an Alle!!

        Meine Meinung dazu ist, es wird wohl kaum einen Run auf Russen oder der gleichen geben und höhere Löhne wird es in Germany für das fahrende Volk schon gleich gar nicht geben, aber das den Chef's das egal ist, glaube ich nicht. Sollte der Tag kommen an dem alle ihre Fahrer nicht mehr gewerblich auf den Bock dürfen, dann stehen ihre Hippen still und ende mit Reichtum.
        Meine Co ist noch ganz entspannt und ich auch, es ist noch genug Zeit (ich habe den Stichtag nicht im Kopf) bis das Gesetz im vollen Umfang greift und wenn es dann so weit ist, setze ich mich auf die Schulbank und mach fix den Lehrgang, zahle die Zeche und fahre weiter meiner Wege.
        Was das bezahlen angeht, ich habe meine Driverlicenz auch nicht von meinem Chef bezahlt bekommen und das Gesetz stammt nicht von den Unternehmern sondern von den Volksvertretern die wir immer so wählen. Will sagen nicht mein Chef soll zahlen, sondern Vater Staat soll mal über Steuerrecht einen gucken lassen.[smilie=hi ya!.gif]

        Gruss canada66!!
        Zuletzt geändert von canada66; 21.06.2009, 00:45. Grund: Rechtschreibung ist eine Kunst und ich Fahrer und kein Artist ;-)
        Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

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        • #5
          Wir dürfen ja weiterfahren, sofern wir fleissig unsere Schulungen belegen und machen. Aber wo kommt wohl in Zukunft der Nachwuchs her?

          Das kann keiner mehr privat bezahlen was der Führerschein in Zukunft kosten wird.

          Fragt doch mal in euren Fahrschulen an, ob sie in Zukunft überhaupt noch den CE anbieten können.

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          • #6
            Ich persönlich seh das ganz locker. Cheffe kümmert sich um die Schulungen so, das jeder jedes Jahr ein Modul macht. Mehr Kohle gibts für uns zwar nicht, aber wir müssen auch nichts investieren, ausser ein bisschen Zeit.

            Das grösste Problem seh ich da beim Nachwuchs. Aber da wird Vater Staat sich noch umschauen, wenn auf einmal die Kühlschränke leer bleiben, weil es keine Fahrer mehr gibt, die sie füllen. Auf der anderen Seite macht das Gesetz den BKF als Ausbildungsberuf bekannter, weil man sich eben nichtmehr einfach hinters Steuer klemmen kann. Vielleicht klappts ja auf dem Weg, das sich genug Azubis finden.

            Warten wir einfach mal ab....
            ICH mach nen Haken dran!

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            • #7
              Eben, es kann nur auf Dauer klappen wenn die Unternehmen anfangen mehr auszubilden.

              Eigentlich sollte es ja auch so sein, dass das Unternehmen die Ausbildung und die Weiterbildungen übernimmt. Ist in anderen Berufen ganz normal. Nur in der Transportbranche scheinen sich die Unternehmen mit Händen und Füssen dagegen zu wehren, vernünftige Fahrer zu vernünftigen Konditionen zu bekommen.
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #8
                Ich mach mich deswegen nicht Verrückt,man hat insgesamt 5 Jahre Zeit die 5 Blöcke zu absolvieren.
                Es ist die Rede,das die Spedition,bei der ich beschäftigt bin zum größten Teil für die Kosten aufkommen wird.Ein Lehrgang kostet um die 130 Euro.
                Falls ich doch für die Kosten alleine aufkommen sollte,scheiß die Wand an,es gibt noch ein Finanzamt,bei denen man solche Unkosten absetzen kann.Es wird nie so heiß gegegessen wie gekocht...............


                Gruß Frank

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                • #9
                  wo bleiben denn ab ...ja, wann eigentlich die kfz-mechatroniker..und die ärzte und die ingeneure? auch diese ausbildungen kann sich kein auszubildender leisten.
                  männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                  Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                  • #10
                    Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                    wo bleiben denn ab ...ja, wann eigentlich die kfz-mechatroniker..und die ärzte und die ingeneure? auch diese ausbildungen kann sich kein auszubildender leisten.
                    Worauf willst du hinaus? Dass sich Staat und Wirtschaft an den Kosten der Ausbildung beteiligen sollen? Das wird doch schon (zumindest teilweise) so gemacht.

                    Oder hab ich dich falsch verstanden?
                    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                      Worauf willst du hinaus? Dass sich Staat und Wirtschaft an den Kosten der Ausbildung beteiligen sollen? Das wird doch schon (zumindest teilweise) so gemacht.

                      Oder hab ich dich falsch verstanden?
                      nein, ganz einfach das der arbeitgeber, der einen arbeitnehmer benötigt, diesen ausbildet.(punkt)
                      das ist in jedem beruf so...lehrgeld mitbringen? falsches jahrtausend.
                      und nur weils bisher nicht so war heissts ja nicht das es so bleiben muss.
                      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                      • #12
                        Genau @Langsam,

                        das ist in allen Berufen so, sicherlich gibt es auch Leute die selber etwas für ihre Bildung/Weiterbildung tun. Aber Sachen die absolut notwendig sind, übernimmt der Arbeitgeber.
                        Aber bei den Fahrern scheint es selbsverständlich zu sein das man sowas selber bezahlt. Und da haben sich die Unternehmen wohl recht gut dran gewöhnt.
                        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                        • #13
                          meins nicht, das meiner gattin auch nicht...

                          angeblich sind kraftfahrer immer solche mordsmollis...aber wenns um was geht kneifen die meisten halt den schwanz ein.

                          die weiterbildung ist ja nur ein übergang (5 x 7h in 5j)

                          es geht ja vor allem um die neuen berufseinsteiger und sooo viele deppen werden sich unter den jungen schulabgänger wohl nicht finden die diese ausbildung allein bestreiten.
                          früher nutzte man klasse 2 resourcen der ämter thw bg bund feuerwehr u.ä. wo der klient den lappen machte und dann fuhr...das ist vorbei.
                          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                          • #14
                            Also ich sehe das eher schwarz. Wenn der Unternehmer in Europa nicht mehr genug Fahrer bekommen kann wird er auf billige Fahrer aus sonstwo umsteigen.
                            Er wird irgendwann dahinter kommen das nur Länder die diesen Vertrag auch unterzeichnet haben ihre Fahrer so ausbilden müssen. Die anderen dürfen dann ja bei uns weiterfahren. Und wer für seinen Führerschein nicht viel bezahlen muss, der wird auch für wenig Geld arbeiten.

                            Schreibe übrigens gerade aus dem sonnigen Schweden, habe kostenlosen Hot Spot entdeckt.

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                            • #15
                              Also unsere Firma wird sich an den Kosten fuer die Schulungen wohl leider nicht beteiligen. Sie haben zwar den ADR bezahlt damals, aber auf den Kosten werde ich wohl selbst hocken bleiben. Zahlen muss ich es ja, wenn ich mein Geld weiter mit dem Fahren vobn LKW's verdienen will.
                              Gruß Holger :D:D

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