In Deutschland gilt der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ – doch ist das auch in Bezug auf den Cannabis-Konsum so?
Der Bundestag hat die Freigabe des Rauschmittels zum 1. April trotz großer Kritik beschlossen. Nur der Bundesrat kann das jetzt noch kippen. Und der Gesetzestext hat offenbar tatsächlich Lücken: Während Soldaten im Dienst das Kiffen explizit verboten wird, kommen zum Beispiel Polizeibeamte in den Paragrafen gar nicht vor ...
Im Klartext heißt das, dass das Cannabis-Gesetz Polizisten das Kiffen nicht verbietet. Wird also bald in Amtsstuben und Streifenwagen gedampft? Unwahrscheinlich.
Das Problem ist der Konsum vor dem Dienst
Im Bundesinnenministerium ist man sich der Gefahren bewusst. „Der Konsum von Cannabis kann im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, sagt ein Sprecher der „Berliner Morgenpost“. Die Lösung: „Einschränkungen des Konsums von Cannabis durch Dienstanweisungen“.
Was einfach klingt, könnte durchaus noch kompliziert werden.
„Natürlich muss für die Dienstzeit eine Null-Grenze ausgesprochen werden“, sagt Ralf Kusterer (61), Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD. Das Problem sei jedoch viel mehr der Konsum vor dem Dienst.
Ist denn das Leben nur noch zugekifft zu ertragen....?
Der Bundestag hat die Freigabe des Rauschmittels zum 1. April trotz großer Kritik beschlossen. Nur der Bundesrat kann das jetzt noch kippen. Und der Gesetzestext hat offenbar tatsächlich Lücken: Während Soldaten im Dienst das Kiffen explizit verboten wird, kommen zum Beispiel Polizeibeamte in den Paragrafen gar nicht vor ...
Im Klartext heißt das, dass das Cannabis-Gesetz Polizisten das Kiffen nicht verbietet. Wird also bald in Amtsstuben und Streifenwagen gedampft? Unwahrscheinlich.
Das Problem ist der Konsum vor dem Dienst
Im Bundesinnenministerium ist man sich der Gefahren bewusst. „Der Konsum von Cannabis kann im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Dienstausübung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“, sagt ein Sprecher der „Berliner Morgenpost“. Die Lösung: „Einschränkungen des Konsums von Cannabis durch Dienstanweisungen“.
Was einfach klingt, könnte durchaus noch kompliziert werden.
„Natürlich muss für die Dienstzeit eine Null-Grenze ausgesprochen werden“, sagt Ralf Kusterer (61), Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD. Das Problem sei jedoch viel mehr der Konsum vor dem Dienst.
Ist denn das Leben nur noch zugekifft zu ertragen....?
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