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Änderungen der EU-Vorschriften 2022

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  • Änderungen der EU-Vorschriften 2022

    Bereits im Februar kommt eine Reihe von Änderungen auf uns zu, die im Mobilitätspaket vorgesehen sind und in Kraft treten werden. Dazu gehören:

    eine Verpflichtung zur Meldung der Entsendung von Fahrern über eine spezielle Schnittstelle für Beförderungsunternehmen, die mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt verbunden ist; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,

    zur Änderung der Vergütungsstruktur für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr; die Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen; Transitfahrten und bilaterale Transporte von und nach Polen sind ausgenommen; diese Bestimmungen treten am 2. Februar 2022 in Kraft
    • die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzübertritten im digitalen Fahrtenschreiber; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
    • obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
    • ein obligatorisches Kabotage-Verbot von 4 Tagen ab dem Ende der letzten Kabotagebeförderung,
    • zwischen aufeinanderfolgenden Kabotagebeförderungen innerhalb eines Landes (tritt am 2. Februar 2022 in Kraft).
    Darüber hinaus wird das Mobilitätspaket einige Monate später Unternehmern, die Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im grenzüberschreitenden Güterverkehr auferlegen. Für die Durchführung dieser Transporte benötigt der Transportunternehmer eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers sowie eine Gemeinschaftslizenz. Diese Verordnungen werden am 20. Mai 2022 in Kraft treten.

    Fernmessung des Reifendrucks

    In diesem Jahr werden auch EU-Verordnungen in Kraft treten, die eine zusätzliche Ausrüstung von Lastkraftwagen vorschreiben. Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassene LKW, Sattelauflieger und Anhänger eingebaut werden. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten.

    Der Druck im Fahrzeug wird indirekt über einen Algorithmus gemessen, der den Druck anhand der Anzahl der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rades (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.

    Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Das Fahren mit zu niedrigem Reifendruck führt zu einer schnelleren Abnutzung der Lauffläche und einem höheren Kraftstoffverbrauch.

    Deutschland

    Ab 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 € auf 9,82 € pro Stunde steigen. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € pro Stunde wird für Juli erwartet.

    Das bedeutet, dass Fahrer, die Transporte (Kabotage, internationale Transporte mit Be- oder Entladung in Deutschland und Be- oder Teilentladung in Deutschland) auf deutschem Gebiet durchführen, einen höheren Lohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Im Gegenzug müssen die Spediteure aufgrund der geplanten Erhöhungen mit höheren Kosten rechnen.

    Vorschriften anderer Länder....

    https://trans.info/de/transportbranche-2022-269056





    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Danke Martin für diese Informationen!

    Was mich stuzig macht.... was ist das mit der Kabotage?
    Bisher wollten die Politioden Kabotageregelungen doch eher abschaffen.
    Ist obige Regelung nicht eine Verschärfung gegenüber noch geltenden Regelungen?

    Ist das nicht außerordentlich kurzfristig? Bisher habe ich über sowas noch keinerlei Andeutung gelesen....

    Gruß
    Klaus

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    • #3
      Vll. findest hier das Gesuchte?

      Straßengüterverkehr: Einheitliche Kabotageregeln in der EU




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      • #4
        Leutz, viele Speditionen holen den Fuhrpark zurück nach Deutschland, mit dem gleichen Fahrpersonal wie vorher, und damit entfallen auch die Kabotageregelungen. Und denen fällt schon was ein, das sie den Fahrern nicht zuviel zum Leben lassen.
        Und das Problem mit der 8 Wöchigen Heimkehr des Lkw zum Standort , und einer Rückladung dahin, wird auch gelöst.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Schlaule Beitrag anzeigen
          Leutz, viele Speditionen holen den Fuhrpark zurück nach Deutschland, mit dem gleichen Fahrpersonal wie vorher .
          Das sehe ich nicht so, es ist eher so, daß Speditionen in den ostländer immer größer werden, auf dem neuesten Stand sind und die Fahrer
          Im eigenen Land bleiben
          Das Geschäft liegt nach wie vor im Osten ( da gibt es noch viel zu tun ) und die D, NL, B, F, E, werden sich einen tun, Niederlassungen dort auf zu geben.

          In Deutschland wird das benötigte Fahrer Potential nicht zu finden sein.

          Der Osten wird den deutschen Markt einholen.

          "" NACHTRAG ""

          Die Sped. AB Texel / NL hat zeitweise die Hälfte seiner Bandwagen Flotte stehen
          Weil die Polnischen Fahrer nicht mehr kommen, weil sie Job/s im eigenen Land an genommen haben.

          AB Texel, fährt bei uns am Hof die kartoffel weg, zeitweise zwei / drei Züge am tach.
          Zuletzt geändert von Gast; 09.01.2022, 12:47.

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          • #6
            Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
            Vll. findest hier das Gesuchte?
            ....
            Danke Martin.

            Die Neuregelung der Kabotage verstehe ich als Verschärfung.

            Einerseits bin ich verwundert über das fehlende "Echo" zur Kabotageänderung - andererseits auch wieder nicht.

            Ich bin gespannt auf die Auswirkungen...

            Gruß
            Klaus
            Zuletzt geändert von hobbylenker; 13.01.2022, 11:52.

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