Bereits im Februar kommt eine Reihe von Änderungen auf uns zu, die im Mobilitätspaket vorgesehen sind und in Kraft treten werden. Dazu gehören:
eine Verpflichtung zur Meldung der Entsendung von Fahrern über eine spezielle Schnittstelle für Beförderungsunternehmen, die mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt verbunden ist; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
zur Änderung der Vergütungsstruktur für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr; die Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen; Transitfahrten und bilaterale Transporte von und nach Polen sind ausgenommen; diese Bestimmungen treten am 2. Februar 2022 in Kraft
Fernmessung des Reifendrucks
In diesem Jahr werden auch EU-Verordnungen in Kraft treten, die eine zusätzliche Ausrüstung von Lastkraftwagen vorschreiben. Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassene LKW, Sattelauflieger und Anhänger eingebaut werden. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten.
Der Druck im Fahrzeug wird indirekt über einen Algorithmus gemessen, der den Druck anhand der Anzahl der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rades (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.
Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Das Fahren mit zu niedrigem Reifendruck führt zu einer schnelleren Abnutzung der Lauffläche und einem höheren Kraftstoffverbrauch.
Deutschland
Ab 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 € auf 9,82 € pro Stunde steigen. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € pro Stunde wird für Juli erwartet.
Das bedeutet, dass Fahrer, die Transporte (Kabotage, internationale Transporte mit Be- oder Entladung in Deutschland und Be- oder Teilentladung in Deutschland) auf deutschem Gebiet durchführen, einen höheren Lohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Im Gegenzug müssen die Spediteure aufgrund der geplanten Erhöhungen mit höheren Kosten rechnen.
Vorschriften anderer Länder....
https://trans.info/de/transportbranche-2022-269056
eine Verpflichtung zur Meldung der Entsendung von Fahrern über eine spezielle Schnittstelle für Beförderungsunternehmen, die mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt verbunden ist; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
zur Änderung der Vergütungsstruktur für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr; die Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen; Transitfahrten und bilaterale Transporte von und nach Polen sind ausgenommen; diese Bestimmungen treten am 2. Februar 2022 in Kraft
- die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzübertritten im digitalen Fahrtenschreiber; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
- obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
- ein obligatorisches Kabotage-Verbot von 4 Tagen ab dem Ende der letzten Kabotagebeförderung,
- zwischen aufeinanderfolgenden Kabotagebeförderungen innerhalb eines Landes (tritt am 2. Februar 2022 in Kraft).
Fernmessung des Reifendrucks
In diesem Jahr werden auch EU-Verordnungen in Kraft treten, die eine zusätzliche Ausrüstung von Lastkraftwagen vorschreiben. Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassene LKW, Sattelauflieger und Anhänger eingebaut werden. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten.
Der Druck im Fahrzeug wird indirekt über einen Algorithmus gemessen, der den Druck anhand der Anzahl der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rades (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.
Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Das Fahren mit zu niedrigem Reifendruck führt zu einer schnelleren Abnutzung der Lauffläche und einem höheren Kraftstoffverbrauch.
Deutschland
Ab 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 € auf 9,82 € pro Stunde steigen. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € pro Stunde wird für Juli erwartet.
Das bedeutet, dass Fahrer, die Transporte (Kabotage, internationale Transporte mit Be- oder Entladung in Deutschland und Be- oder Teilentladung in Deutschland) auf deutschem Gebiet durchführen, einen höheren Lohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Im Gegenzug müssen die Spediteure aufgrund der geplanten Erhöhungen mit höheren Kosten rechnen.
Vorschriften anderer Länder....
https://trans.info/de/transportbranche-2022-269056
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