Ich habe gestern, am 02.01.2009, einen Fernsehbeitrag über Kontrollen von LKW´s gesehen
und es wurde dabei auch gezeigt wie es mit dem Mitführen von Urlaubsscheinen bei der 28 Tage Regelung von den Kontrollbehörden gehanhabt wird. Hier bei kam klar zu Ausdruck,das,
wenn ich von Montag bis Freitag arbeite, so muss ich für den Samstag,der ja auch ein Werktag ist,einen Urlaubsschein vorlegen. Habe ich den nicht, kostet es für den Fahrer
35 Euro Bussgeld. Fehlt der für mehr Tage wird es ebent teurer.
Ich muss aus meiner langen Tätigkeit als Brummifahrer sagen, hier wird wiedermal beim kleinen Mann abgezockt.
und es wurde dabei auch gezeigt wie es mit dem Mitführen von Urlaubsscheinen bei der 28 Tage Regelung von den Kontrollbehörden gehanhabt wird. Hier bei kam klar zu Ausdruck,das,
wenn ich von Montag bis Freitag arbeite, so muss ich für den Samstag,der ja auch ein Werktag ist,einen Urlaubsschein vorlegen. Habe ich den nicht, kostet es für den Fahrer
35 Euro Bussgeld. Fehlt der für mehr Tage wird es ebent teurer.
Ich muss aus meiner langen Tätigkeit als Brummifahrer sagen, hier wird wiedermal beim kleinen Mann abgezockt.
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