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Mitführen von Urlaubsscheinen

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  • Mitführen von Urlaubsscheinen

    Ich habe gestern, am 02.01.2009, einen Fernsehbeitrag über Kontrollen von LKW´s gesehen
    und es wurde dabei auch gezeigt wie es mit dem Mitführen von Urlaubsscheinen bei der 28 Tage Regelung von den Kontrollbehörden gehanhabt wird. Hier bei kam klar zu Ausdruck,das,
    wenn ich von Montag bis Freitag arbeite, so muss ich für den Samstag,der ja auch ein Werktag ist,einen Urlaubsschein vorlegen. Habe ich den nicht, kostet es für den Fahrer
    35 Euro Bussgeld. Fehlt der für mehr Tage wird es ebent teurer.
    Ich muss aus meiner langen Tätigkeit als Brummifahrer sagen, hier wird wiedermal beim kleinen Mann abgezockt.

  • #2
    Stand nicht Anfang letzten Jahres im Fernfahrer, dass Urlaubsscheine nachgereicht werden können? Wo soll ich denn, wenn ich international fahre, für mein Wochenende einen gestempelten, unterschriebenen Lügenzettel herkriegen?

    Wir müssen übrigens für Sonn- und Feiertage auch einen haben, wenn wir eine Sonntagsfahrgenehmigung im Auto haben.
    "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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    • #3
      Was mache ich aber, wenn mein Disponent mir aber partu keinen aushändigen will?
      Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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      • #4
        Wenn du Urlaub hast/hattest, wird ihm nichts anderes übrig bleiben. Ansonsten -und so ist der Gang bei uns- geh ich einen Stock höher.
        ICH mach nen Haken dran!

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        • #5
          In Zeiten der 100% ausstattung mit Fahrerkarte und digitacho wird dies drama dann wohl auch endlich den orkus der historie entlangstrudeln...

          was @truckerin08 machst du wenn du losfahren sollst, man dir aber keinen lkw-schlüssel aushändigt?

          nicht losfahren natürlich.

          für bescheinigungen fahrfreier zeiten gibt es bindende regelungen, verstösse gegen diese regeln sind nicht abzocke am kleinen mann sondern dienen der freizeitgestaltung und der wahrung der sozialen kompetenz im privaten umfeld.

          solcher art bescheinigungen dienen unserem schutz und der wahrung unserer rechte.
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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          • #6
            ich meinte die bescheinigung, das ich samstag nicht gefahren bin.
            wenn ich dafür zum nächsten vorgesetzten gehe oder gar nicht los fahre darf ich sofort ins personalbüro gehen und meine papiere holen (bin doch nur stift)
            Allzeit gute Fahrt und einen lieben Gruß Astrid

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            • #7
              schaut mal hier rein:
              Muster-Vordruck (Tageskontrollblatt) nach Anlage 1 zu § 1 Abs.6 FPersV

              Der Unternehmer hat dem Fahrer von Fahrzeugen nach § 1 Abs. 1 FPersV entsprechend dem Muster der Anlage 1 zu § 1 Abs. 6 FPersV geeignete Vordrucke zur Fertigung von Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, Fahrtunterbrechungen und tägliche und wöchentliche Ruhezeiten in ausreichender Anzahl auszuhändigen.
              Muster-Vordruck: Tageskontrollblatt
              http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_46...html__nnn=true

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              • #8
                Ich habe es immer so gehandhabt wenn ich mit dem LKW Zuhause war. Lkw abstellen , Tacho auf Pause stellen , Karte im Schacht lassen . Am Montag geht es dann weiter mit der Tour.
                Hat bisher immer ( auch bei Konntrollen überwiegent in Frankreich ) keinerlei Probleme gegeben.
                Der LKW steht bei mir vorm Haus also nicht in der Firma.

                Peterline

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                • #9
                  Habe den falschen Text eingefügt, hier der Text zum Thema:

                  EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen

                  Mit dem Formular soll der Unternehmer dem Fahrer bescheinigen, an welchen Tagen er krank war, sich im Urlaub befand oder ein Fahrzeug gelenkt hat, für das keine Nachweispflichten bestehen. Dieses Formular kann in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden.EU-einheitliches Formblatt
                  Der Vordruck im doc Format

                  diverse Formulare BAG
                  Gruß Jürgen

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                  • #10
                    wenn du @truckerin08 nur mittels eines "urlaubscheines" einen lückenlosen nachweis führen kannst und das nicht führen können dieses nachweises bussgeldbewert ist, dann ist es nicht nur dein recht, sondern deine pflicht den entsprechenden ausfüllungsvollzugsgehilfen nachdrücklich darauf hinzuweisen.

                    sollte dieser einen nachweis ablehnen so ist auf dauer seine und nicht deine position im betreib gefährdet.

                    grade als auszubildende ist das ausbildungsverhältniss noch wesentlich besser berechtet als das einer blossen arbeitnehmerin.

                    und mal so nebenbei ist sowas auch eine gute gelegenheit sein "ding" durchzuziehen.

                    man muss auch grad als arbeitnehmer mal den hafen aufreissen und sein recht(wens das denn ist) einfordern.

                    schöne übungsmöglichkeit um dann später den ersten 11stünder verneinend abzuwinken.

                    handeln aus angst...oder grad auch nicht handeln...das ist mit sicherheit nicht der anfang eines lebenslangen arbeitsverhältnisses
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                      wenn du @truckerin08 nur mittels eines "urlaubscheines" einen lückenlosen nachweis führen kannst und das nicht führen können dieses nachweises bussgeldbewert ist, dann ist es nicht nur dein recht, sondern deine pflicht den entsprechenden ausfüllungsvollzugsgehilfen nachdrücklich darauf hinzuweisen.

                      sollte dieser einen nachweis ablehnen so ist auf dauer seine und nicht deine position im betreib gefährdet.

                      grade als auszubildende ist das ausbildungsverhältniss noch wesentlich besser berechtet als das einer blossen arbeitnehmerin.

                      und mal so nebenbei ist sowas auch eine gute gelegenheit sein "ding" durchzuziehen.

                      man muss auch grad als arbeitnehmer mal den hafen aufreissen und sein recht(wens das denn ist) einfordern.

                      schöne übungsmöglichkeit um dann später den ersten 11stünder verneinend abzuwinken.

                      handeln aus angst...oder grad auch nicht handeln...das ist mit sicherheit nicht der anfang eines lebenslangen arbeitsverhältnisses
                      Gibt es nix viel hinzuzufügen..Leider hat jeder Lehrling erst am einmal um seine Ausbildung Platz angst.
                      .2 Tipp s
                      1.IHK den Sachverhalte melden
                      2 Gewerbeaufsichtsamt /Arbeitsschutz
                      :18_1_35[1]:
                      Die behandeln das ganze auch diskret

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                      • #12
                        Zitat von Peterline Beitrag anzeigen
                        Ich habe es immer so gehandhabt wenn ich mit dem LKW Zuhause war. Lkw abstellen , Tacho auf Pause stellen , Karte im Schacht lassen . Am Montag geht es dann weiter mit der Tour.
                        Hat bisher immer ( auch bei Konntrollen überwiegent in Frankreich ) keinerlei Probleme gegeben.
                        Der LKW steht bei mir vorm Haus also nicht in der Firma.

                        Peterline
                        mache ich genau so und es gab deswegen auch noch nie beanstandungen
                        Gruß Holger :D:D

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                        • #13
                          Zitat von Peterline Beitrag anzeigen
                          Ich habe es immer so gehandhabt wenn ich mit dem LKW Zuhause war. Lkw abstellen , Tacho auf Pause stellen , Karte im Schacht lassen . Am Montag geht es dann weiter mit der Tour.
                          Hat bisher immer ( auch bei Konntrollen überwiegent in Frankreich ) keinerlei Probleme gegeben.
                          Der LKW steht bei mir vorm Haus also nicht in der Firma.

                          Peterline
                          Probleme treten eben dann auf (kann ich ein Lied von singen) wenn man nicht Vollzeit fährt, an Sonn- und Feiertagen gefahren wird, man häufig den Lkw wechselt (auch mehrmals am Tag) und sowohl Digitachoautos als auch Tachoscheibenautos dabei sind.

                          Ich habe kein Ahnung, ob meine gesammelten Werke der letzten vier Wochen vollständig sind. Spätestens nach zwei Wochen ist jeder Überblick dahin. Ich freue mich auf den Tag, an dem wir nur noch Autos mit Fahrerkarte auf dem Hof haben. Das verkompliziert zwar solche Tage, an denen man mit drei Lkw gleichzeitg Auflieger von der Werkstatt zum Platz und zurück rangiert, aber es verringert den Stapel mitzuführender Dokumente um ungefähr anderthalb Meter Papier :D
                          "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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                          • #14
                            Hy!

                            Ich finde das mit den Vordrucken öfters echt kompliziert.
                            Wenn ich unter der Woche mal einen Tag Urlaub und am nächsten Tag vor 7h Arbeitsbeginn hab, sind unsere Ladies im Büro noch nicht da.
                            Die Dispo kann uns die Scheine nicht ausstellen bzw hat nicht die Berechtigung dazu bei uns.

                            LG, Dani
                            ...9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin verrückt...
                            ...die 10te summt die Melodie von Tetris...

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