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Erfahrungen mit Arbeitgeben

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  • #61
    AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

    Ersteres sehe ich ähnlich und ärgere mich jeden tag über die "pfeifen". Was mich wundert, daß luschen jahre lang mit ihrem pfusch durch kommen.
    Letzteres eher nein. Ich weis was mein auto etwa umsetzt, aber großen einblivk habe ich nicht. Das interessiert mich aber nur am rande, solange mein geld stimmt.

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    • #62
      AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

      Musste jetzt auch zwangsweise negative Erfahrungen sammeln, suchte mir im Juli schon einen "Praktikumsplatz" da ein Praktikum teil meiner Umschulung ist, Chef soweit nett wollte aber nicht wirklich etwas über mich wissen, machte mich etwas stutzig aber gut dachte ich ist halt erstmal so.

      Dann die 1. Tour gefahren (Verteilerverkehr) gut ganz schöne Plackerei aber ging noch, am nächsten Tag zu einem anderen Fahrer mit in die Tour das war dann der Hammer. Laut ihm wohl die beschissenste Tour, weil viel zu viel Ladung, die musste man halt dann so Komprimieren das es auch alles rein passt, soweit ja inordnung aber wenn du dann anfängst Kabelrollen (80KG und aufwärts) per Hand durch die Gegend zu hucken hört bei mir der Spaß auch irgendwann auf. Naja hab mir das ein paar Tage angeguckt und dann für mich entschieden das es nicht meins ist dort.

      Arbeitgeber zahlt "Gehalt", alles was Überstunden sind fällt weg, von Nachtzuschlägen wollte er nichts wissen usw.

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      • #63
        AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

        Zitat von Klönmaschin Beitrag anzeigen
        Fakt ist ebenso die durchschnittliche Arbeitszeit sollte 9 Std nicht überschreiten.
        Nicht ganz.
        Laut dem Arbeitszeitgesetz darf (nicht sollte) die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG) - der Durchschnitt in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen

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        • #64
          AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

          Aha. Danke dir wieder was gelernt.

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          • #65
            AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

            Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
            Nicht ganz.
            Laut dem Arbeitszeitgesetz darf (nicht sollte) die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG) - der Durchschnitt in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen
            Das Arbeitszeitgesetz spricht nicht von einer täglichen Arbeitszeit sondern von einer werktäglichen Arbeitszeit. Zwischen den beiden Begriffen liegen Welten. Im Klartext bedeutet das, das Arbeitszeitgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus, was zu einem Durchschnitt von 9,6 Stunden täglich führt. Diese Definition ist vom Bundesarbeitsgericht so festgelegt worden und eigentlich schon Standard. Wäre es anders, würden 90 % aller Betriebe gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Entsprechend gilt auch eine 48-Stunden-Woche als normal.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #66
              AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

              Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
              Nicht ganz.
              Laut dem Arbeitszeitgesetz darf (nicht sollte) die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG) - der Durchschnitt in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen
              Wobei die Schichtzeit bis 15 Stunden betragen kann (Arbeitszeit ist das eine / Schichtzeit das andere) ;)

              "Schichtzeit für LKW-Fahrer – was ist erlaubt?

              Die höchste tägliche Schichtzeit für LKW-Fahrer beträgt 15 Stunden. Dies darf jedoch nicht die Regel sein, sondern ist dann der Fall, wenn die täglichen Ruhezeiten in Ausnahmefällen auf neun Stunden verkürzt werden können. Dies darf höchstens dreimal in einer Woche passieren. Ansonsten gelten Ruhezeiten von elf Stunden für einen 24-Stunden-Zyklus und damit eine gewöhnliche maximale Schichtzeit für LKW-Fahrer von 13 Stunden pro Tag."

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              • #67
                AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                @Ramaanda
                Du hast natürlich recht

                @Thesunny1991
                Der Begriff Schichtzeit existiert in keinem Gesetz - wenn die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden durch ist, ist Ende. Egal, was irgend jemand meint.
                Arbeitszeit ist die Summe von Lenkzeit und Arbeitszeit. Arbeitszeit ist übrigens auch das Warten auf eine Rampe, sofern nicht bekannt ist, wie lange das dauert.
                Manche meinen, das könnte auch Bereitschaftszeit sein - vielleicht - das weiß ich nicht wirklich
                Auf keinen Fall ist es Pause, denn in einer Pause kann ich machen was ich will, auch mich vom LKW entfernen

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                • #68
                  AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                  Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
                  @Ramaanda
                  Du hast natürlich recht

                  @Thesunny1991
                  Der Begriff Schichtzeit existiert in keinem Gesetz - wenn die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden durch ist, ist Ende. Egal, was irgend jemand meint.
                  Arbeitszeit ist die Summe von Lenkzeit und Arbeitszeit. Arbeitszeit ist übrigens auch das Warten auf eine Rampe, sofern nicht bekannt ist, wie lange das dauert.
                  Manche meinen, das könnte auch Bereitschaftszeit sein - vielleicht - das weiß ich nicht wirklich
                  Auf keinen Fall ist es Pause, denn in einer Pause kann ich machen was ich will, auch mich vom LKW entfernen
                  Also wenn du jetzt an eine Rampe kommst und es wird gesagt es dauert 3 Stunden bis du entladen wirst oder dran kommst ist es Bereitschaftszeit, alles danach ist dann wieder Arbeitszeit. Ja das mit der Schichtzeit kenne ich nur so weil es auch so gelehrt wird. Also mal angenommen du Arbeitest 8 Stunden hast 4 Stunden Bereitschaft zusätzlich liegt deine "Schichtzeit" bei 12 Stunden so hab ich es verstanden.

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                  • #69
                    AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                    Zitat von nolimit Beitrag anzeigen
                    Der Begriff Schichtzeit existiert in keinem Gesetz
                    In § 2 Fahrpersonalgesetz Ziffer 3 wird zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr auch die Schichtzeit benannt. Die Aussage, dass die Schichtzeit in keinem Gesetz existiert, stimmt also nicht. Ich weiß nicht, warum das immer wieder behauptet wird. Die Schichtzeit hat es immer schon gegeben.

                    Gestern habe ich mir eine Dose Fisch in Tomatensoße mit Chili aufgemacht. Es war lecker und ich hatte richtig Appetit darauf. Nun könnte man natürlich auf die Idee kommen, dass ich lüge. Die Dose Fisch existiert in keinem Gesetz, deshalb kann es sie auch nicht geben, oder?

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #70
                      AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                      Das ist wie mit der generellen Leinenpflicht für Hunde:

                      die wird in keinem Gesetzt explizit verlangt (außer in Brutzeiten usw).

                      Aber, es gibt mehrere andere Gesetze, die die generelle Leinenpflicht indirekt vorgeben.

                      Kommentar


                      • #71
                        AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                        Nö...gibt genug Kommunen in deren Verhaltensmaßgaben,
                        Verordnungen und Gesetzen für Hundebesitzer die Begriffe
                        "Leinenzwang" und Anleinpflicht" explizit und ausdrücklich
                        aufgeführt sind.


                        Gruß!
                        M.P.U
                        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                        chinesisches Sprichwort

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                        • #72
                          AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                          Gilt zb durchgehend in brandenburg. Kostet 5 euro und wird durchgesetzt.
                          Und das mit der schichtzeit....die gibts auch. Aber wer das mit macht ist selber schuld.

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                          • #73
                            AW: Erfahrungen mit Arbeitgeben

                            Mit der Schichtzeit ist doch lachhaft, Beispiel : fährst von 22 Uhr bis 0Uhr und machst 9 Std Ruhezeit =9Uhr Weiterfahrt, kannst das als neue "Schicht sehen", machst 15 Stunden =24 Uhr. Somit hast innerhalb 26 Stunden legale 9 Stunden Ruhezeit.
                            Und mir geht das im NV am Ar.. vorbei, jede Minute von Karte rein bis raus wird per Stdlohn bezahlt, frühe oder späte Zeiten mit 25% Zuschlag. Und ob auf dem Diggi Arbeiten ,Bereitschaft, Pause oder fahren steht, ist bei der Berechnung vollkommen egal.

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