Hat man eigentlich einen Anspruch auf einen zumutbaren Parkplatz abends? Bzw. anders formuliert...kann die Firma einen so vorsätzlich so disponieren das man defintiv keinen zumutbaren Parkplatz mehr bekommt oder öfters Gefahr läuft sich die Karte zu zerschiessen?
In unserer Firma sind die im Moment etwas am rumspinnen.bzw zum Teil unfähig vernünftig zu disponieren.....
Oft genug wird jetzt so disponiert das man mitten in der Nacht irgendwo nen Parkplatz suchen soll.....was bekanntlich meist mehr wie problematisch ist.....und so ist dann die eh sehr knapp kalkulierte Fahrzeit dann noch mehr gefährdet......hauptsache man fährt die Zeiten voll.
Oder anderes Beispiel: Öfters wird so kalkuliert das man automatisch egal ob mit Schichtzeitende oder Lenkzeitende automatisch im Gewerbegebiet zum stehen kommt,also vorsätzlich so geplant......und das über Tage....also keine Chance auf die nächste Raststätte zu kommen....
Das kann ja mal passieren, ja, ist ja auch ab und zu nix gegen ein zu wenden, aber ständig oder tagelang hintereinander?Nö danke...
Bisher habe ich mich erfolgreich dagegen gewehrt und oft genug durchgesetzt,ohne Konsequenzen, andere Fahrer bei uns waren damit aber nicht so erfolgreich. Die wollten früher stehen bleiben und denen wurde mit Abmahnung gedroht wenn die ihre Zeiten nicht voll fahren.....[smilie=real mad.gi:mit der Begründung Arbeitsverweigerung.
So nen Müll können die ja gerne mit osteuropäischen Fahrern veranstalten, die lassen sich das ja auch ohne murren gefallen.....
Aber muss sowas sein?
Es muss doch wenigstens so kalkuliert werden das man wenigstens noch die Chance hat innerhalb der normalen Zeiten irgendwo einen zumutbaren Parkplatz zu bekommen, oder wenigstens überhaupt noch einen Parkplatz zu bekommen.
Und wehe in der Nacht zerschiesst sich mal einer die Karte, dann stellt sich die Chefetage und die Dispo noch hin und tut so als können die nix dafür.
Es kann auch immer mal durch Wartezeiten beim Kunden oder durch Verkehrsprobleme mal dazu kommen das man im Gewerbegebiet endet, shit happens,da seh ich kein Problem......aber vorsätzlich so disponieren....geht sowas rechtlich?
Einem von unseren Fahrern wurde letztens gesagt er hat ja zwischendurch 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung bzw. Pause dann kann er ja dann essen und duschen gehen, dann kann er doch abends im Gewerbegebiet parken. Also finde ich schon frech....
Wie gut das der Disponent mir sowas nicht vor den Kopf geschmissen hat....
In unserer Firma sind die im Moment etwas am rumspinnen.bzw zum Teil unfähig vernünftig zu disponieren.....
Oft genug wird jetzt so disponiert das man mitten in der Nacht irgendwo nen Parkplatz suchen soll.....was bekanntlich meist mehr wie problematisch ist.....und so ist dann die eh sehr knapp kalkulierte Fahrzeit dann noch mehr gefährdet......hauptsache man fährt die Zeiten voll.
Oder anderes Beispiel: Öfters wird so kalkuliert das man automatisch egal ob mit Schichtzeitende oder Lenkzeitende automatisch im Gewerbegebiet zum stehen kommt,also vorsätzlich so geplant......und das über Tage....also keine Chance auf die nächste Raststätte zu kommen....
Das kann ja mal passieren, ja, ist ja auch ab und zu nix gegen ein zu wenden, aber ständig oder tagelang hintereinander?Nö danke...
Bisher habe ich mich erfolgreich dagegen gewehrt und oft genug durchgesetzt,ohne Konsequenzen, andere Fahrer bei uns waren damit aber nicht so erfolgreich. Die wollten früher stehen bleiben und denen wurde mit Abmahnung gedroht wenn die ihre Zeiten nicht voll fahren.....[smilie=real mad.gi:mit der Begründung Arbeitsverweigerung.
So nen Müll können die ja gerne mit osteuropäischen Fahrern veranstalten, die lassen sich das ja auch ohne murren gefallen.....
Aber muss sowas sein?
Es muss doch wenigstens so kalkuliert werden das man wenigstens noch die Chance hat innerhalb der normalen Zeiten irgendwo einen zumutbaren Parkplatz zu bekommen, oder wenigstens überhaupt noch einen Parkplatz zu bekommen.
Und wehe in der Nacht zerschiesst sich mal einer die Karte, dann stellt sich die Chefetage und die Dispo noch hin und tut so als können die nix dafür.
Es kann auch immer mal durch Wartezeiten beim Kunden oder durch Verkehrsprobleme mal dazu kommen das man im Gewerbegebiet endet, shit happens,da seh ich kein Problem......aber vorsätzlich so disponieren....geht sowas rechtlich?
Einem von unseren Fahrern wurde letztens gesagt er hat ja zwischendurch 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung bzw. Pause dann kann er ja dann essen und duschen gehen, dann kann er doch abends im Gewerbegebiet parken. Also finde ich schon frech....
Wie gut das der Disponent mir sowas nicht vor den Kopf geschmissen hat....
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