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Bla Bla Car und co

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  • #16
    AW: Bla Bla Car und co

    Mit dem Personenbeförderungsschein alleine hat man aber noch lange keine Klasse D.....ich habe einen Personenbeförderungsschein da ich damals nebenberuflich für ein Taxiunternehmen Mietwagenfahrer war.....aber ich habe keinen Führerschein der Klasse D....und darf nicht mehr wie 8 Personen transportieren.
    Ab Klasse D darf man mehr als 8 Personen befördern (korrekt), aber man braucht einen zusätzlichen Personenbeförderungsschein.......das ist ein seperates Papier zusätzlich zum Führerschein um diese Personen auch fahren zu dürfen....
    Der Führerschein der Klasse D alleine reicht nicht aus......ich denke aber mal das der Erwerb des Personenbeförderungsscheins automatisch mit zur Führerscheinausbildung dazu gehören wird......
    Soweit ich informiert bin (laut Aussage unserer Behörden und ansässigen Fahrschulen) braucht man sogar für die grossen Karnevalswagen die hinten auf dem Anhänger mehr wie 8 Personen befördern einen Führerschein Klasse D plus Personenbeförderungsschein....
    Zuletzt geändert von Speedy79; 25.01.2015, 22:23.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #17
      AW: Bla Bla Car und co

      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
      Mit dem Personenbeförderungsschein alleine hat man aber noch lange keine Klasse D.....ich habe einen Personenbeförderungsschein da ich damals nebenberuflich für ein Taxiunternehmen Mietwagenfahrer war.....aber ich habe keinen Führerschein der Klasse D....
      Ab Klasse D darf man mehr als 8 Personen befördern (korrekt), aber man braucht einen zusätzlichen Personenbeförderungsschein.......das ist ein sperates Papier zusätzlich zum Führerschein um diese Personen auch fahren zu dürfen....
      Ich glaube das wir beide hier ein dem Sinne nach Definitionsproblem haben. Ich lese die Fahrerlaubnisverordnung so ----> Klasse D hat per Definition einzig und allein eine Personenangabe von einem Fahrzeug ist in der Definition der Fahrerlaubnisklasse nichts zu finden.
      In der Klasse C steht ganz klar Fahrzeuge über 3500kg. ---> Und mehr steht da nicht also nach oben offen richtig ?
      Auch ein KOM ist per Definition ein Kraftfahrzeug.
      Von da her halte ich an meiner Aussage fest das die Klasse D eine reine Personen Beförderungsklasse ist und somit ein Personenbeförderungsschein.
      Die von dir genannten "alten" Taxischeine du zielst vermutlich auf die Ortskundeprüfung ab hat mit der reinen Fahrerlaubnis Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen zu bewegen nichts zu tun.
      Grundgenerell darfst du mit Klasse C alle bewegen auf der Strasse bis galaktischen Tonnen ABER um es Gewerblich zu tun musst du eben einen Personen Beförderungsschein haben also Klasse D und bei uns in Berlin eine ÖPNV Prüfung zusätzlich.
      Aber einen Leeren Bus darf Grundgenerell jeder innerhalb Deutscher Grenzen mit Klasse C fahren das ist Fakt.
      In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
      und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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      • #18
        AW: Bla Bla Car und co

        Nein der Taxischein inclusive Ortskenntnissprüfung hat mit dem einfachen Personenbeförderungsschein nix zu tun.....die Ortskenntnissprüfung braucht man erst dann wenn man ein Taxi mit dem dementsprechenden Taxischild oben drauf fahren will, natürlich zzgl. Personenbeförderungsschein.....solange man einen Wagen ohne Taxischild ( einen sogenannten Mietwagen) bei einem Taxiunternehmen fährt ist es kein Taxi und somit benötigt man auch nur einen Personenbeförderungsschein und keine Ortskenntnisprüfung.
        Zuletzt geändert von Speedy79; 25.01.2015, 22:29.
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        • #19
          AW: Bla Bla Car und co

          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
          Nein der Taxischein inclusive Ortskenntnissprüfung hat mit dem einfachen Personenbeförderungsschein nix zu tun.....die Ortskenntnissprüfung braucht man erst dann wenn man ein Taxi mit dem dementsprechenden Taxischild oben drauf fahren will, natürlich zzgl. Personenbeförderungsschein.....solange man einen Wagen ohne Taxischild ( einen sogenannten Mietwagen) bei einem Taxiunternehmen fährt ist es kein Taxi und somit benötigt man auch nur einen Personenbeförderungsschein und keine Ortskenntnisprüfung.
          Da hast du eigentlich genau recht ich habe Glück das zu wissen da ich 6 Jahre in einer Taxiwerkstatt gearbeitet hatte und mein Chef hatte eine Flotte von 26 Autos.
          Es ging mir ja auch nur um die Aussage das die Klasse D eine reine Personen Beförderungs Erlaubnis ist per Definition der Fahrerlaubnisverordnung und mehr nicht.
          In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
          und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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          • #20
            AW: Bla Bla Car und co

            Personen Beförderungserlaubnis ja....... Personenbeförderungsschein nein......es ist dir mit Klasse D erlaubt Personen zu befördern, aber ohne den dazugehörigen Personenbeförderungsschein darfst du es dann trotzdem nicht.....
            Der Unterschied zu Klasse B ist nur.....bei Klasse B oder C musst du den Personenbeförderungschein seperat machen, bei Klasse D ist das ganze automatisch inclusive...
            Zuletzt geändert von Speedy79; 25.01.2015, 22:43.
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            • #21
              AW: Bla Bla Car und co

              Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
              Personen Beförderungserlaubnis ja....... Personenbeförderungsschein nein......es ist dir mit Klasse D erlaubt Personen zu befördern, aber ohne den dazugehörigen Personenbeförderungsschein darfst du es dann trotzdem nicht.....
              Per Definition der Fahrerlaubnisverordnung darf ich zum Beispiel einen 26 Tonnen Doppeldeckerbus von Berlin nach Stuttgart fahren sofern keine Fahrgäste drinnen sind mit meiner Klasse C.
              In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
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              • #22
                AW: Bla Bla Car und co

                Richtig weil du nur weil du Klasse C hast hast du keinen Personenbeförderungschein.....
                Personen darf man nur entweder mit Klasse D oder bis 8 Personen mit dem normalen Personenbeförderungschein fahren.....alles andere ob Klasse B oder C oder sonst was benötigt einen seperaten Personenbeförderungsschein.
                Zuletzt geändert von Speedy79; 25.01.2015, 22:45.
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                • #23
                  AW: Bla Bla Car und co

                  Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                  Richtig weil du nur weil du Klasse C hast hast du keinen Personenbeförderungschein.....
                  Hmm drehen wa uns im Kreis oder bin ich doof ???? :HMM:
                  In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
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                  • #24
                    AW: Bla Bla Car und co

                    Wir sprachen ja nur über die Beförderung von Menschen und nicht über das fahren an sich von Bussen oder anderen Fahrzeugen mit mehreren Sitzplätzen.....ohne Menschentransport brauchst du natürlich keinen Klasse D und auch keinen Personenbeförderungsschein.....
                    bei Klasse B oder C musst du den Personenbeförderungschein seperat machen um Menschen transportieren zu dürfen, bei Klasse D ist das ganze automatisch inclusive...
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                    • #25
                      AW: Bla Bla Car und co

                      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                      Wir sprachen ja nur über die Beförderung von Menschen und nicht über das fahren an sich von Bussen oder anderen Fahrzeugen mit mehreren Sitzplätzen.....ohne Menschentransport brauchst du natürlich keinen Klasse D und auch keinen Personenbeförderungsschein.....
                      Tschuldige das was dazu geäußert habe hast gewonnen kommt nich noch mal vor verzeih bitte :hmph:
                      In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                      und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                      • #26
                        AW: Bla Bla Car und co

                        Soweit ich weis, darfst du den bus ebend nicht mehr fahren, mit klasse c. Es sei denn, du hast per bestandschutz die, ich glaube die 172 eingetragen. Dann darfst du auch 8 leute mitnehmen. Aber keine fahrgäste. Nur zb werkstattpersonal, die zb während der fahrt rausfinden solln wo das klappern herkommt. So wars auch früher. Mit dem neuen c/ce geht das nicht mehr.

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                        • #27
                          AW: Bla Bla Car und co

                          Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                          Soweit ich weis, darfst du den bus ebend nicht mehr fahren, mit klasse c. Es sei denn, du hast per bestandschutz die, ich glaube die 172 eingetragen. Dann darfst du auch 8 leute mitnehmen. Aber keine fahrgäste. Nur zb werkstattpersonal, die zb während der fahrt rausfinden solln wo das klappern herkommt. So wars auch früher. Mit dem neuen c/ce geht das nicht mehr.
                          och geht es hier steht es.
                          Welche Fahrzeuge darf man mit diesen Führerscheinklassen fahren? Neue EU Führerscheinklassen B, BE, B96, AM (ersetzt Klasse M und S), A, A1, A2, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, T im Überblick.
                          In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
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                          • #28
                            AW: Bla Bla Car und co

                            Also bei mir ist bus durchgestrichen. Was ist eigentlich b1? Ist auch durchgestrichen, seh ich grade.

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                            • #29
                              AW: Bla Bla Car und co

                              Also auf der Seite steht bei Klasse C nur
                              Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
                              , so hat Klausi es ja gesagt
                              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                              • #30
                                AW: Bla Bla Car und co

                                Führerscheinklasse B1

                                Die Fahrerlaubnisklasse B1 sorgt deutschlandweit für Verwirrung.

                                Was bedeutet die Fahrerlaubnisklasse B1, die auf der Rückseite des neuen Führerscheindokuments aufgelistet ist ?

                                Die Klasse B1 ist eine rein europäische Fahrerlaubnisklasse. Sie berechtigt den Inhaber zum Führen folgender Fahrzeuge:
                                • Vierrädrige Kraftfahrzeuge
                                • Leistung max. 15 kW
                                • Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

                                Die Klasse B1 wurde in Deutschland nicht eingeführt. Für Fahrzeuge, die in diese Klasse fallen, benötigt man
                                in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse B.
                                Da seit dem 19.01.2013 in ganz Europa nur noch ein einziges, einheitliches Führerscheindokument gilt, ist
                                die Klasse B1 auch im deutschen Führerschein aufgelistet.

                                Quelle : http://fahrschuleschlieker.de/index....cheinklasse-b1
                                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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