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Bla Bla Car und co

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  • Bla Bla Car und co

    Ich glaube wir hatten schon mal ein ähnliches Thema. Aber ich frage trotzdem.

    Was haltet ihr von dieser Mitfahr App die man sich auf das Handy laden kann?

    Was ist mit Versicherung, was mit dem Einkommen das man hat, wenn man jemanden mit nimmt. Ist der nüchtern, hat der überhaupt einen Führerschein oder will der mich gar vernaschen. Lacht ruhig.

    Ist das sinnvoll oder wieder nur "Geiz ist Geil".

  • #2
    AW: Bla Bla Car und co

    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    oder will der mich gar vernaschen
    Ich lasse mich gern vernaschen - von einer hübschen 19-jährigen Studentin...
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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    • #3
      AW: Bla Bla Car und co

      Soweit mir bekannt ist Grundsätzlich jeder bis 8 Personen den du mit nimmst auch Versichert egal was ein Arbeitgeber sagt allerdings könnte es Deutlich die Verweildauer in der Firma verkürzen wenn Chefe es ausdrücklich untersagt und du es trotzdem tust (Wo kein Kläger da kein Richter).
      Wenn du während der Arbeitszeit unter Zuhilfenahme von Firmeneigenen Betriebsmitteln (Fahrzeug) weiteres Einkommen durch Fremde Tätigkeiten erzeugst dürfte dieses ein ganz klarer Verstoß gegen jeden, zumindest mir bekannten, Arbeitsvertrages sein.
      Tja und wenn du dann einen Unfall erzeugst weil da ein/e Mitfahrer/in irgendwelche Handlungen an dir vornimmt^^ ist natürlich die Kacke aber mal richtig am Dampfen die Latte der Verfehlungen die dann am A.... hast dürfte ziemlich lang sein.
      In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
      und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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      • #4
        AW: Bla Bla Car und co

        Soweit ich weiss kannst du damit kein grosses "Einkommen" erzielen. BlaBla schlägt für eine Strecke einen Preis vor. Und dieser wird wohl. i.d.R. von den Beteiligten auch als "fest" angesehen. Damit will BlaBla Streitigkeiten bei der Preisverhandlung und das generieren von "Einkommen" vermeiden. Es soll eben nur eine finanzielle Beteiligung sein die, wenn das Auto voll wird (Fahrer +3 Personen), der Fahrer annähernd kostenlos fährt.
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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        • #5
          AW: Bla Bla Car und co

          In Zukunft werden Systeme wie Blablacar oder Uber immer populärer, weil alle Beteiligten davon profitieren. Die Systeme sind allerdings nicht für gewerbliche Fahrer gedacht sondern ausschließlich privat für privat.

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          • #6
            AW: Bla Bla Car und co

            Gedacht ja...
            Bin mal mit der Mitfahrzentrale gefahren, wurde am Bhf abgeholt, und dann gings über die Dörfer bis zum Hamburger Bahnhof, da war die Karre dann endlich voll.
            War ein Ford Explorer oder so, 8 Plätze, LPG. Fahrer Syrer, Kennzeichen polnisch...
            Der Fahrer hat freimütig erzählt, daß er davon gut leben kann.
            Hakuna Matata !!!

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            • #7
              AW: Bla Bla Car und co

              Klingt nach Schwarzarbeit.

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              • #8
                AW: Bla Bla Car und co

                Zitat von Wallagilla Beitrag anzeigen
                Soweit mir bekannt ist Grundsätzlich jeder bis 8 Personen den du mit nimmst auch Versichert egal was ein Arbeitgeber sagt...
                Nicht unbdingt, was Du da schreibst gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge oder gewerbliche Fahrzeuge wo Du Angestellte der selben Firma mitnimmst, bzw. solche, die für den Arbeitsablauf norwendig sind (egal von welcher Firma).
                Ansonsten kommt es da immer auf den einzelnen Versciherungsvertrag an.
                Wenn der Beifahrer nicht versichert ist, da Firmenfremd im Firmenfahrzeug, dann kann das aber schon über die eigene private Haftpflichtversicherung oder Reiseversicherung abgedeckt sein.
                Man muss sich da nur schlau machen.

                Hat natürlich nichts mit der Anweisung des Chefs, bzw. des Unternehmens zu tun.
                Deren Anweisung man schon befolgen muss, und ohne deren Einverständnis, man mit seinem Job spielt.

                Auch sollte man diesbezüglich an das ADR-Recht denken, wenn man Gefahrgut fährt.

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                • #9
                  AW: Bla Bla Car und co

                  Zitat von Howie Beitrag anzeigen
                  Nicht unbdingt, was Du da schreibst gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge oder gewerbliche Fahrzeuge wo Du Angestellte der selben Firma mitnimmst, bzw. solche, die für den Arbeitsablauf norwendig sind (egal von welcher Firma).
                  Ansonsten kommt es da immer auf den einzelnen Versciherungsvertrag an.
                  Wenn der Beifahrer nicht versichert ist, da Firmenfremd im Firmenfahrzeug, dann kann das aber schon über die eigene private Haftpflichtversicherung oder Reiseversicherung abgedeckt sein.
                  Man muss sich da nur schlau machen.

                  Hat natürlich nichts mit der Anweisung des Chefs, bzw. des Unternehmens zu tun.
                  Deren Anweisung man schon befolgen muss, und ohne deren Einverständnis, man mit seinem Job spielt.

                  Auch sollte man diesbezüglich an das ADR-Recht denken, wenn man Gefahrgut fährt.
                  Diese 8 Personen regel gilt Allgemein für jeden der eine Fahrerlaubnis für Mehrspurige Fahrzeuge Inne hat. Und Grundgenerell solltest du dich in einem Versichertem Fahrzeug der eben genannten Art befinden was nach STVZo dazu in der Lage ist genannte Personenanzahl aufzunehmen sind diese auch auch durch die Fahrzeugversicherung abgesichert.
                  In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                  und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                  • #10
                    AW: Bla Bla Car und co

                    Gibt Versicherungen die verlangen dafür eine extra Insassenschutzversicherung.
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Bla Bla Car und co

                      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                      Gibt Versicherungen die verlangen dafür eine extra Insassenschutzversicherung.
                      Mag sein sind aber Zusatzversicherungen Grundgenerell Ist jede Person die du in einem Versicherten Fahrzeug beförderst bis 8 Personen außer dir (es sei den du hast den Personen Beförderungsschein also die Klasse D, dann eben mehr bei D1 16 Personen bei D nach oben offen) auch mit versichert.
                      In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                      und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                      • #12
                        AW: Bla Bla Car und co

                        Personenbeförderungsschein ist nicht = Klasse D.....den braucht man generell wenn man gewerblich Personen transportiert unabhängig von der größe das Fahrzeugs oder der Anzahl der transportierten Personen (Beispiel Taxi).
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          AW: Bla Bla Car und co

                          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                          Personenbeförderungsschein ist nicht = Klasse D.....den braucht man generell wenn man gewerblich Personen transportiert unabhängig von der größe das Fahrzeugs oder der Anzahl der transportierten Personen (Beispiel Taxi).
                          Speedy also wenn richtig gelesen habe, und ich hoffe das zu haben, definiert sich die Klasse D ausschließlich über eine Personenanzahl und nicht über ein Kraftfahrzeug. Muss aber zugeben das mein Gesetzestext schon 9 Monate Alt ist.
                          In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                          und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                          • #14
                            AW: Bla Bla Car und co

                            Das kann sein.....ich wollte damit nur sagen das der Personenbeförderungsschein nix mit der größe der Fahrzeuge oder der Personenanzahl zu tun hat.......den braucht man generell wenn man gewerblich Menschen fährt egal ob Klasse B oder D......
                            es war alleinig auf diese Aussage bezogen
                            Personen Beförderungsschein also die Klasse D
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                            • #15
                              AW: Bla Bla Car und co

                              Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                              Das kann sein.....ich wollte damit nur sagen das der Personenbeförderungsschein nix mit der größe der Fahrzeuge oder der Personenanzahl zu tun hat.......den braucht man generell wenn man gewerblich Menschen fährt egal ob Klasse B oder D......
                              es war alleinig auf diese Aussage bezogen
                              Klasse D definiert sich per Gesetz rein über die Personenanzahl (In D1 gibt es noch eine Fahrzeuglängen Beschränkung) und nicht über ein KFZ und ist somit ein reiner Personenbeförderungsschein.
                              Welche Fahrzeuge darf man mit diesen Führerscheinklassen fahren? Neue EU Führerscheinklassen B, BE, B96, AM (ersetzt Klasse M und S), A, A1, A2, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, T im Überblick.

                              Nach zu lesen hier jeder der Klasse C hat darf auch KOM fahren unter gewissen Voraussetzungen.
                              In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                              und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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