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"Love-Mobil" - Ärgernis oder ok?

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  • #16
    Den Parkplatz kannst Du aber nur räumen lassen, wenn dieser als reiner LKW Parkplatz ausgewiesen ist.
    Die Parkplätze wo die Damen personennahe Dienstleistungen anbieten, vorzugsweise auf der B1 sind nur allgemeine Parkplätze wo PKW und LKW nicht getrennt werden, somit kann man parken wo man will.
    Da wird es schwierig den Platz räumen zu lassen.
    Mich hat es noch nie gestört, wenn die Lady's ihrem Job nachgehen.
    Und wenn ich pause machen muss, stelle ich mich auch davor oder dahinter...... ob mich jemand sieht oder was auch immer.......... egal......
    Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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    • #17
      Also mich stören die Damen absolut nicht. Zumal ich privat auch ein paar Damen kenne die diese Dienste anbieten (ja, sie tun es freiwillig :D und verdienen reichlich mehr im Monat als ich).
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #18
        Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
        Also mich stören die Damen absolut nicht. Zumal ich privat auch ein paar Damen kenne die diese Dienste anbieten (ja, sie tun es freiwillig :D und verdienen reichlich mehr im Monat als ich).
        Lol -I denk du bist frisch verheiratet , oder bist scho wieder geschieden ?- grins !
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

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        • #19
          Ne ne Lutz, ich bin immernoch glücklich verheiratet :) Und die Damen die dort arbeiten kenne ich schon lange bevor sie in dieses Geschäft eingestiegen sind. Allerdings pflegen wir nur privaten Kontakt :D
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #20
            Oh Herre, beim posten immer dran denken...das w.w.w vergisst absolut nichts... ;-)
            "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

            chinesisches Sprichwort

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            • #21
              Also zumindest ich poste nichts was nicht die ganze Welt wissen darf. Wenn die Damen ackern wollen, sollen sie doch. Sie haben ein Gewerbe angemeldet und zahlen alle brav ihre Steuern und Co.
              In meinen Augen ist es ein Job wie jeder andere auch. Manche rümpfen auch die Nase wenn man ihnen sagt man ist LKW-Fahrer :)
              Nicht jeder muss deinen Job mögen. (Oder den der anderen)
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #22
                Gibt es für sowas einheitliche Gesetze in der EU ???

                Wenn ich ganz erhlich bin habe ich sowas auf Autobahnen noch niemals beobachtet.
                Mag sein, dass die an Landstraßen, Schnellstraßen, Bundesstraße oder Haupstraßen
                stehen ...ich kenne das nur aus Großstädten wie hier in Frankfurt wo es bestimmte
                Straßen, Viertel oder Stadtteile gibt wo die Nutten zum Anschaffen Nachts stehen.

                ...auf verlassenen Parkplätzen, die teilweise nicht mal ausgeleuchtet sind, wird das
                wohl weniger bringen und auf Rasthöfen, Rastplätzen und Tankanlange werden die
                sich wohl nicht drauf trauen, da der Inhaber dort das Weisungsrecht hat und so
                ziwelichtige Dinge ja auch immer Ärger mit sich bringen. Denke ich zumindest !!!

                Wenn das nun vereinzelt so ist, die mich dann in Ruhe lassen und es dadurch nicht
                zu illegalen Taten kommt, denn oft sind die Kunden betrunken und könnten dann
                meinen LKW demolieren, was klauen oder mir an die Karre pissen *lol* ...aber ich
                habe sowas niemals gesehen. Zumindest nicht in Deutschland. Das ist mir nur mal
                in den BeNeLux-Staaten aufgefallen. Wie die das dort genau machen weiß ich nicht
                so genau. Sind die Gesetze für sowas in Europa einheitlich? Weiß das jemand ???

                :D

                Gruß.
                Daniel.

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