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    Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen

    Berlin. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge (KFZ) zu reformieren. Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. „Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,“, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). „Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar.“ Die Elektronik HU wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.Juli 2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt.

    Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.

    Keine Rückdatierung mehr

    Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen, soll die neue Plakette künftig 24 Monate Gültigkeit haben. Dennoch darf das nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden, so der VdTÜV: „Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen“, so Brüggemann, „eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird.“ Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher sei, werde in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.

    Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten bedeute dies künftig mehr Transparenz, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen zielgenau beschrieben werden können, sagt der VDTÜV. (ak)

    http://www.verkehrsrundschau.de/aend...n-1107290.html

  • #2
    Das sind wieder Dinge, die unseren 68er Wartburg nicht schocken können :)
    www.stirnfett.de

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    • #3
      Und bestimmt wird diese Überprüfung dann auch wesentlich teurer...irgendwer muß ja die neuen Überprüfungsgeräte bezahlen...und das sind wir

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      • #4
        Diese Elektronik HU wird in einigen Jahren viele vorgestellte Fahrzeuge zum vorzeitigen Betriebsende bringen,
        da die Reparaturen an Elektronik und Airbags schnell einige Tausend Euro kosten kann.
        Dann wird die elektronische Instandsetzung älterer Autos teurer sein als deren Zeitwert.
        (bedeutet finanzieller Totalschaden)
        Ich habe mir bei meinen geringen Privatkilometern schon des öfteren überlegt, einen Pkw mit H-Kennzeichen anzuschaffen.
        Autos mit einem Alter von über 30 Jahren werden als historische Fahrzeuge geführt.
        Vorteile:
        -Steuervergünstigung unabhängig von Schadstoffausstoß und Motorhubraum
        -kein Stress mit der AU
        -keine Elektronik, von daher überschaubare Technik
        -viele Reparaturen können mit etwas Geschick noch selbst erledigt werden

        Dann wirds bei mir vielleicht endlich mal was mit dem DB 200D, den ich immer schon haben wollte...

        Für Gewerbliche ist die Idee natürlich unbrauchbar, für Privatleute eine günstige Alternative.
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

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        • #5
          Das stimmt schon aber eigentlich dürfen H-Kennzeichen niucht regelmäßig im Alltag bewegt werden, nur zu Ausfahrten und Oldtimertreffen und sowas. Wird momentan nicht so eng gesehen aber wenn jetzt viele Leute auf den Trichter kommen sollten.. aber so ein 200D hat natürlich was ;)
          www.stirnfett.de

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          • #6
            Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
            Das stimmt schon aber eigentlich dürfen H-Kennzeichen niucht regelmäßig im Alltag bewegt werden, nur zu Ausfahrten und Oldtimertreffen und sowas. Wird momentan nicht so eng gesehen aber wenn jetzt viele Leute auf den Trichter kommen sollten.. aber so ein 200D hat natürlich was ;)
            Moin,
            natürlich darf man das Fahrzeug mit H- Kennzeichen im Alltag bewegen, das was Du meinst ist das rote Kennzeichen für Fahrzeuge ab 25Jahre.
            Fahre selber nen Benz mit H-Kennzeichen im Alltag. Die Pauschalsteuer beträgt übrigens 190€.
            Bild054.jpg

            Gruß Heiko

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            • #7
              Ach so, siehste, man lernt doch nie aus. Ich hab das rote und das H in einen Topf geworfen. Danke für die Info!
              www.stirnfett.de

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              • #8
                Zitat von heiko Beitrag anzeigen
                Moin,
                natürlich darf man das Fahrzeug mit H- Kennzeichen im Alltag bewegen, das was Du meinst ist das rote Kennzeichen für Fahrzeuge ab 25Jahre.
                Fahre selber nen Benz mit H-Kennzeichen im Alltag. Die Pauschalsteuer beträgt übrigens 190€.


                Gruß Heiko
                Nicht ganz richtig und unter den Oltimerfreunden ein weit verbreiteter Irrtum.
                Dazu:
                Begriff des Oldtimers

                Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
                Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.
                Und unter 1c des §23 steht:
                (1 c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).
                Damit ist der alltägliche Einsatz eines Oltimers mit H-Kennzeichen eigentlich nicht statthaft. Würde ich mir selber aber auch ein Ei drauf pellen....
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                • #9
                  Siehst, das war auch mein Wisennsstand. Eigentlich macht auch nur so das H Sinn, aber das muss ja nix heissen. :)
                  www.stirnfett.de

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                  • #10
                    Jaa, da hat der Elo recht. Gebe mich geschlagen. Voraussetzung für die H-Zulassung ist natürlich auch das das Fahrzeug dem Original entspricht und Rostlauben sind auch nicht so gerne gesehen. Das schließt die Alltagstauglichkeit schon fast wieder aus. Im Sommer gehts ja noch aber im Winter leiden die alten Autos extrem.

                    Gruß Heiko
                    Zuletzt geändert von heiko; 05.04.2012, 06:55. Grund: Sommer statt Winter

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                    • #11
                      Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen


                      Und unter 1c des §23 steht:


                      Damit ist der alltägliche Einsatz eines Oltimers mit H-Kennzeichen eigentlich nicht statthaft. Würde ich mir selber aber auch ein Ei drauf pellen....
                      Erstens ein Ei, zweitens - wer will das denn überprüfen und dem Fahrer beweisen, daß er gerade keine Fahrt zu historischen
                      Zwecken macht oder gar eine Testfahrt veranstaltet, um den technisch einwandfreien Zustand des Oldies zu überprüfen. >Lach<
                      Wenn ich mehrere Personen mitbefördere, dann doch nur deshalb, damit die anderen mithören können, ob es auffällige
                      Geräusche vom Fahrwerk oder in der Lenkung gibt...
                      ...es gibt bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle immer Möglichkeiten, etwas zu konstruieren.
                      Wenn mir jemand nachweist, nur dieses historische Fahrzeug angemeldet zu haben - und kein anderes,
                      kann ich mich als Privatmann darauf berufen, alltägliche Verkehrsfahrten:
                      -mit dem Fahrrad zu erledigen
                      -mit einem Pkw aus der Verwandt/Bekanntschaft zu bewältigen
                      -zu Urlaubszwecken einen Leihwagen zu mieten
                      -in akuten Notfällen mit dem Taxi, Krankentransportwagen oder Leichenwagen zu fahren
                      oder
                      -Carsharing zu betreiben
                      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                      chinesisches Sprichwort

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                      • #12
                        Wieso leiden denn die alten Autos im Sommer extrem?
                        www.stirnfett.de

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                        • #13
                          Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
                          Wieso leiden denn die alten Autos im Sommer extrem?
                          Ich denke, daß eher der Winter an die Substanz gehen dürfte.
                          Deshalb ja auch der Wunsch nach einem soliden DB 200D,
                          ein 67er Citroen DS (lechtz, sabber!) macht unter winterlichen Umständen leider nicht so lange...
                          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                          chinesisches Sprichwort

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                          • #14
                            Das denke ich auch. Gerade das Salz und die viele Feuchtigkeit im Winter sind doch Gift für das Auto. Citroen DS, das is doch ne Göttin, oder?
                            www.stirnfett.de

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                            • #15
                              Klar, die Karosserie eines Autos leidet im Winter mehr als sonst.
                              Aber die warmen Monate beanspruchen generell das fahrzeug mehr als die kalten.
                              Der Motor hat im Sommer, durch weniger Sauerstoffanteile in der luft, erheblich größeren Verschleiß.
                              Auch leidet der Motor durch evtl. Überhitzung mehr als in den Wintermonaten.
                              Desweiteren werden bei sommerlichen Temperaturen alle Verschleißteile - von Radlagern, Dichtungen bis hin zu der Bremsanlage erheblich mehr verschlissen.
                              Generell kann man sagen, der Winter bekommt einem Auto besser als der Sommer.
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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