Sehe ich genau so
Beim gewerblichen Güterkraftverkehr musste ja vorher schon eine Person bestimmt sein, welche sozusagen die Konzession aufgrund diverser Voraussetzungen wie z.B. fachliche Eignung laut IHK bekommen hat. Wie in meinem Fall ist es meistens der Unternehmer, in größeren Betrieben kann es auch ein leitender Angestellter (Dispochef u.ä.) sein.
Im reinen Werkverkehr braucht man das nicht.
Beim gewerblichen Güterkraftverkehr musste ja vorher schon eine Person bestimmt sein, welche sozusagen die Konzession aufgrund diverser Voraussetzungen wie z.B. fachliche Eignung laut IHK bekommen hat. Wie in meinem Fall ist es meistens der Unternehmer, in größeren Betrieben kann es auch ein leitender Angestellter (Dispochef u.ä.) sein.
Im reinen Werkverkehr braucht man das nicht.
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