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Fuhrparkleiter, gibt es da Richtlinien?

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  • #16
    Sehe ich genau so

    Beim gewerblichen Güterkraftverkehr musste ja vorher schon eine Person bestimmt sein, welche sozusagen die Konzession aufgrund diverser Voraussetzungen wie z.B. fachliche Eignung laut IHK bekommen hat. Wie in meinem Fall ist es meistens der Unternehmer, in größeren Betrieben kann es auch ein leitender Angestellter (Dispochef u.ä.) sein.

    Im reinen Werkverkehr braucht man das nicht.

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    • #17
      Danke. So langsam bekomme ich einen kleinen Hintergrund für die nächste Sitzung.

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      • #18
        Moin.
        In der 1071 unter Artikel 4c steht mal wieder ganz was Schlaues:

        in ihrer Eigenschaft als Verkehrsleiter darf die unterBuchstabe a genannte Person die Verkehrstätigkeiten vonhöchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten. Die Mitgliedstaaten können beschließen, die Zahl von Unternehmenund/oder die Gesamtgröße der Fahrzeugflotte, die diese Person leiten darf, zu verringern und
        Sind davon auch angestellte Verkehrsleiter betroffen und dürfen die dann auch max. 50 Fahrzeuge leiten? Muss dann evtl. ein 2. Verkehrsleiter eingestellt werden wenn z.B. 60 Fahrzeige exestieren??
        Ist ja mal wieder eine Verordnung wo alle Klarheiten beseitigt werden.

        Gruß
        Zitat von Robert Lyndt:
        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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        • #19
          Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
          Moin.
          In der 1071 unter Artikel 4c steht mal wieder ganz was Schlaues:

          Sind davon auch angestellte Verkehrsleiter betroffen und dürfen die dann auch max. 50 Fahrzeuge leiten? Muss dann evtl. ein 2. Verkehrsleiter eingestellt werden wenn z.B. 60 Fahrzeige exestieren??
          Ist ja mal wieder eine Verordnung wo alle Klarheiten beseitigt werden.

          Gruß
          Unser, verwaltet genau 50 LKW. Er hat von der Muttergesellschaft aber alle Rechte erhalten die Firma nach kaufmänischen Gesichtspunkten zu führen. Er vermittelt die Zugmaschinen, hat Prokura, stellt ein und verwaltet die Technik. Er ist von der Muttergesellschaft unabhängig und kann uns auch in fremde Firmen verkaufen. So ist es bei uns gewollt.

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