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Fuhrparkleiter, gibt es da Richtlinien?

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  • Fuhrparkleiter, gibt es da Richtlinien?

    Moin,
    ich habe in der Firma aufgeschnapt das es vorgeschrieben ist bei einer bestimmten Menge LKW im Fuhrpark, Fuhrparkleiter einzusetzen?

    Gehört habe ich bis 50 LKW - 1 Fuhrparkleiter, ab 51 LKW - 2ten Fuhrparkleiter usw.

    Ist das so? Was genau hat ein ausgebildeter Fuhrparkleiter eigentlich für Aufgaben? Kann man das irgenwo nachlesen?

  • #2
    Das würde mich auch interessieren. wir haben zwar nur 3 Fahrzeuge, aber man weiß nie :) .
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      hier stehen die Aufgaben eines Fuhrparkleiters drin

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      • #4
        :eyes: na das sind ja eine Menge Aufgaben und Verantwortung.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          ja ich will kein Fuhrparkleiter sein:D

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          • #6
            so schlecht ist das auch nicht,Prokurist zu sein......
            Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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            • #7
              Ich möchte auch kein Fuhrparkleiter sein, denn unter Umständen bekommen die ja auch die Punkte, welche ihre Fahrer bekommen.

              Nicht ohne Grund wird der Posten des Fuhrparkleiters in vielen Firmen ja alle paar Jahre an wen anders weitergegeben.. ;)
              V8 - Aus Freude am Tanken....

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              • #8
                Zitat von Absorber Beitrag anzeigen
                Ich möchte auch kein Fuhrparkleiter sein, denn unter Umständen bekommen die ja auch die Punkte, welche ihre Fahrer bekommen.

                Nicht ohne Grund wird der Posten des Fuhrparkleiters in vielen Firmen ja alle paar Jahre an wen anders weitergegeben.. ;)
                spätestens dann wenn der Weg zur Arbeit wegen der Entfernung für einen Fußgänger nicht mehr zumutbar ist :rofl2[1]:

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                • #9
                  Ich hatte die Frage eigentlich ernst gemeint, da in meiner Firma gerade ein Fuhrparkleiter eingearbeitet wird. So wie ich es verstanden habe soll er quasi mein Chef werden. Also möchte ich wissen, was muss er eigentlich können, muss er kaufmänisch auch was drauf haben? Wo steht der Fuhrparkleiter in einer großen Firma?
                  Der Link hier zu der PDF Datei ist mir nicht Aussagekräftig genug.

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                  • #10
                    Berufsbild Fuhrparkleiter:

                    "Der Fuhrparkleiter und die Fuhrparkleiterin sind meistens bei Speditionen, Personenverkehrsbetrieben, Post- und Kurierdiensten oder bei den kommunalen sowie firmeneigenen Fuhrparks beschäftigt. In dem von ihnen betreuten Fuhrpark sorgen sie für die Fahrbereitschaft der Fahrzeuge und gewährleisten damit den reibungslosen Betriebsablauf. Im Fuhrpark des Unternehmens bei dem sie beschäftigt sind arbeiten sie in den Büros, den Werkstätten, den Lagerräumen oder auch auf den Fahrzeughöfen im Freien. Für ihre Aufgaben sollten sie über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, diese benötigen sie vor allem in der Kostenrechnung und der Logistik um die effiziente Auslastung der Fahrzeuge zu organisieren. Neben den Standartprogrammen für die Arbeit im Büro, am Computer, ist es wichtig das sie auch die entsprechende, spezielle Software anwenden können. Technische Kenntnisse benötigen sie um die Kontrolle und die Beurteilung der Betriebssicherheit sowie die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge durchführen zu können. Die entsprechende Fahrerlaubnis benötigen sie, wenn sie die Fahrzeuge auf dem Fuhrpark rangieren. Außerdem müssen sie gut kommunizieren können und Führungsstark sein, da sie den Mitarbeitern Aufträge erteilen, die Lenkzeiten der Fahrer kontrollieren. Ihr Verhandlungsgeschick ist im Kontakt mit den Kunden oder Auftraggebern gefragt."
                    V8 - Aus Freude am Tanken....

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                    • #11
                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Ich hatte die Frage eigentlich ernst gemeint, da in meiner Firma gerade ein Fuhrparkleiter eingearbeitet wird. So wie ich es verstanden habe soll er quasi mein Chef werden. Also möchte ich wissen, was muss er eigentlich können, muss er kaufmänisch auch was drauf haben? Wo steht der Fuhrparkleiter in einer großen Firma?
                      Der Link hier zu der PDF Datei ist mir nicht Aussagekräftig genug.
                      Er muss nichts können nur die verantwortung übernehmen, vorausgesetzt er hat fähige mitarbeiter.
                      Er sollte aber normalerweise die sicherheit eines fahrzeuges feststellen können, eventuell reparieren und wenn er es nicht kann dieses reparieren lassen.
                      kaufmännisch braucht er eigendlich auch nichts ausser wenn er einen festen betrag monatlich, jährlich zur verfügung hat zu entscheiden welche reparaturen damit gemacht werden oder auch nicht. also ob jeder kratzer gleich gemacht wird oder ob gewartet wird bis da denn noch ne beule ist.

                      Wo steht der Fuhrparkleiter. Es kommt auf den Vertrag an wenn er deligiert worden ist. soll heißen er ist alleine für den zustand der fahrzeuge verantwortlich, das bedeutet auch er bekommt die punkte für glatte reifen und so. Dann steht er sogar im seinen Aufgaben bereich höher als sein Chef.

                      Beispiel aus einen anderen bereich. Die reeder eines schiffes können über ihr schiff bestimmen wie sie wollen solange es im hafen liegt. sobald das schiff abgelegt hat ist der Kapitän allein verantvortlich und die reeder haben keine befugnisse mehr, ausser sie können sagen der nächste zielhafen ist da oder da.
                      Der Chef kann ihn dann nur noch anweisung geben der nicht in seinen aufgabenbereich liegt bzw die deligitation zurücknehmen.

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                      • #12
                        Wenn er nichts können muss, gefährdet er unter Umständen ja meinen Arbeitsplatz. So einen Fuhrparkleiter möchte ich nicht haben.

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                        • #13
                          In bruch buden, da wo die LuR jetzt immer noch nichts wert ist. Die werden sich ein Fuhrparkleiter suchen der ein duckmäuser ist.
                          Wenn er dann seine punkte voll hat und keinen führerschein mehr hat wird der nächste dumme gesucht.

                          mit anderen worten es gibt jobs die bringen keinen umsatz sondern kosten nur geld dazu gehört der führparkleiter.
                          er arbeitet gegen die dispo, denn er kann ja aufgrund seiner stellung jedes fahrzeug zu jeden zeitpunkt in die werkstatt beordern, sperren und wieder freigeben.
                          er ist lediglich nur für die sicherheit der fahrzeuge dar. (es sei dann er bekommt noch zusätzliche aufgaben.)

                          er gefährdet nicht deinen arbeitsplatz, nur die sicherheit deines fahrzeuges. wenn du das selber kontrollieren kannst dann bist du fein raus.

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                          • #14
                            Jedes Kraftverkehrsunternehmen muss bis 4.Dezember einen Fuhrparkleiter (Verkehrsleiter) bestellen.
                            Für diesen Beruf sind klare Vorraussetzungen notwendig.
                            Nachzulesen in der VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

                            Man kann diesen Verkehrsleiter auch extern bestellen.
                            Bei Bedarf kann man sich mit mir gerne in Verbindung setzen....

                            Gruß
                            Zitat von Robert Lyndt:
                            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                            • #15
                              Moin.

                              Habe mich bezüglich der neuen VO 1071/2009 mal schlau gemacht.
                              Im Prinzip bleibt es alles so wie es ist.
                              Bestehende Unternehmen brauchen keine zus. Qualifikationen.
                              Neue Unternehmer müssen nach wie vor ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, pers. Zuverlässigkeit und eine Bescheinigung über ihre fachliche Eignung nachweisen.
                              Neu ist, das das BAG ein Register erstellt, in dem für jedermann ersehbar ist, wer der Verantwortungsträger ist, um im Falle einer Unzuverlässigkeit eine Sperre zum leiten eines Kraftverkehrsunternehmens einzuleiten. Dadurch sollen die schwarzen Schafe in der Logistikbranche aussortiert werden.
                              Solch eine Liste wird EU-weit in Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden als Gesamtregister veröffentlicht.

                              Wie gesagt, im Prinzip bleibt alles so wie es ist.

                              Gruß
                              Zitat von Robert Lyndt:
                              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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