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Frage zum "Urlaubschein"

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  • #16
    Deine Daten sind auf deiner Karte, da ist der LKW egal.

    Immer brav nachbuchen (Ruhezeit, Bereitschaftszeit) und wenn du ein paar Tage nicht gefahren bist, die entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.

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    • #17
      Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
      Deine Daten sind auf deiner Karte, da ist der LKW egal.

      Immer brav nachbuchen (Ruhezeit, Bereitschaftszeit) und wenn du ein paar Tage nicht gefahren bist, die entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.
      Karte ?? schön wärs , nix Karte -- Scheiben (die auf vielen Rastplätzen als Aschehäufchen zu finden sind ;-)

      80 % unserer Touren wären mit Karte gar nicht machbar. (z.B. Köln - Frankfurt - Frankfurt - Bremen und zurück nach Köln in einem Rutsch - mit Karte nix zu löten aber die Scheibe kann man ja auf dem weg von FFM nach bremen nähe Köln erneuern. Und dann fängt eben wieder ne neue Lenkzeit an.

      Was unsere Chefs allerdings bei ner Kontrolle zu tausenden fehlender Scheiben sagen weiss ich auch nicht. Ständig Wasserschaden gehabt ist ja auch irgendwie komisch...

      Unsere Chefs haben sich daher unendlich Mühe gemacht halbwegs vernünftige Autos mit Scheibe zu finden. Wenn die allerdings fertig sind wirds schwierig. Zumindest die Dispo müsste komplett umdenken und völlig anders arbeiten.

      Gruss

      Nahverkehr

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      • #18
        Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen
        (z.B. Köln - Frankfurt - Frankfurt - Bremen und zurück nach Köln in einem Rutsch -

        DAS machst du mit?

        das würde mein chef nur einmal von mir verlangen, egal ob karte, scheibe oder gar nix!!

        kann er def. alleine fahren, die tour!
        Wir sind die Träger der Firma

        Einer träger als der Andere

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        • #19
          Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
          Da kann ich dir nur zustimmen.Urlaub darf nicht nachgetragen,sondern ist verpflichtet einen Urlaubsschein mitzuführen.Auf diesem muss die Dauer des Urlaubs mit Datum und Uhrzeit der erneuten Übernahme des LKW vermerkt sein.
          Holger oder wer anders:"Kann denn mal jemand hier posten,wo der genaue Text dazu steht?"

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          • #20
            Moin.
            Steht in der 561/2006 unter "Mitführungspflichten" und exakter dann in der Fahrpersonalverordnung, §20, Tätigkeitsnachweise in Europa für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

            Gruß
            Zitat von Robert Lyndt:
            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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            • #21
              Zitat von fasconal Beitrag anzeigen
              DAS machst du mit?

              das würde mein chef nur einmal von mir verlangen, egal ob karte, scheibe oder gar nix!!

              kann er def. alleine fahren, die tour!
              na ja, wir haben alle Stundenlohn und wir MÜSSEN nicht. Wird schon gefragt "Willst du .......?"

              Und 19 Stunden am Stück machen sich schon auf der Abrechnung bemerkbar.

              Im Zweifelsfall ist mir das lieber als 15 Stunden und nur 100 KM weil tausend Be-/Entladestellen um den Kirchturm herum.

              Gruss

              Nahverkehr

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              • #22
                ohne Worte.......bei sowas kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.....
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #23
                  Also,

                  ich mache solche Aktionen ja auch manchmal, aber da gibt es einen Unterschied:

                  Als Selbständiger bin ich nicht an das Arbeitszeitschutzgesetz gebunden und wenn ich die Lenkzeiten überschreite oder zu wenig Ruhezeiten habe, ist das mein Problem bzw. muss ich für mich selbst haften, bzw. zahlen.

                  Von einem Angestellten würde ich es nicht verlangen. Dabei mache ich mich nicht besser als ich bin...kurze Überschreitungen "müssen" natürlich drin sein. Bei 15 Minuten und einem fixen Termin sage ich auch schon mal: Augen zu.

                  Urlaubsgruß vom verrückten TU

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                    Also,

                    ich mache solche Aktionen ja auch manchmal, aber da gibt es einen Unterschied:

                    Als Selbständiger bin ich nicht an das Arbeitszeitschutzgesetz gebunden und wenn ich die Lenkzeiten überschreite oder zu wenig Ruhezeiten habe, ist das mein Problem bzw. muss ich für mich selbst haften, bzw. zahlen.

                    Von einem Angestellten würde ich es nicht verlangen. Dabei mache ich mich nicht besser als ich bin...kurze Überschreitungen "müssen" natürlich drin sein. Bei 15 Minuten und einem fixen Termin sage ich auch schon mal: Augen zu.

                    Urlaubsgruß vom verrückten TU
                    Hallo, wir werden das beim Bier diskutieren. Aber als Mitglied in einer Gewerkschaft und 5tes Rad in unserem Betriebsrat kann ich Dir sagen, das die Unternehmer bei Sanktionen, die der Fahrer erhält wenn er nicht um 15 Min oder mehr überzieht, regelmäßig auf die Nase fallen. Als Fahrer und Mensch kann ich Dir sagen das ich das verstehen kann und sicher der letzte wäre der Nein sagen würde. Ich weiß, ich widerspreche mich. Bin eben auch nur ein Fahrer.

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