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Frage zum "Urlaubschein"

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  • Frage zum "Urlaubschein"

    Hallo,

    wie bekannt fahre ich ja nur aushilfsweise also nicht immer Mo-Fr oder so.

    Fahre ich nun z.B. am 10. eines Monats von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, am 11. gar nicht und dann wieder am 12., brauche ich ja für den 11. die Bescheinigung für lenkfreie Zeiten.

    Was ist aber wenn die Tour am 10. des Monats z.B. um 15:00 Uhr beginnt und um 00:10 Uhr endet ? Dann bin ich ja am 10. gefahren und am 11. auch. (wenn auch nur 10 Minuten)
    Kommt der nächste Einsatz dann am 12. des Monats hatte ich zwar eigentlich am 11. frei, gefahren bin ich aber an diesem Datum.

    Brauche ich in dem Fall für den 11. trotzdem eine Bescheinigung oder ist die überflüssig da ich ja am 10. und 11. und 12. gefahren bin ?

    Gruss

    Nahverkehr

  • #2
    deswegen enthält eine solche bescheinigung auch eine zeile für die uhrzeiten ;-)

    wenn dein chef bisher immer nur die freien 'tage' als ganzes eingetragen hat, dürfte er (und ggfs auch du) auf dauer ein problem kriegen
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Uhrzeit ? haben wir nicht (auf der Bescheinigung)

      Heisst da nur ".... Vortage ohne bla bla bla"

      Wenn Uhrzeit (Stunden, Minuten) bescheinigt sein muss heisst das ja für jeden Tag für die Zeiten (Stunden, Minuten) die ich nicht gefahren bin nen Urlaubschein ???

      Oder 5 Stunden mit dem einen LKW, LKW abgeben und 15 Min auf nächsten warten. Würde heissen Urlaubschein für die 15 Min ohne NAchweis ??

      hhhhmmmmmmm, ich glaube wir brauchen eine/n Fachmann/frau

      Gruss

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      • #4
        mit diesem link kommst du auf die Seite von BAG und der Link auf der Seite führt euch zum Formular für Urlaubs-, Krankheitstage usw. Und dieses Formular ist meines Wissens Gesetz und muss auch für diese Tage genauso ausgefült werden.



        Gruß Peter

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        • #5
          Wenn Uhrzeit (Stunden, Minuten) bescheinigt sein muss heisst das ja für jeden Tag für die Zeiten (Stunden, Minuten) die ich nicht gefahren bin nen Urlaubschein ???

          Hi Nahverkehr

          Nein, denn das ist ja deine Ruhezeit. Die aktuellen Tätigkeitsnachweise, welche von den Behörden akzeptiert werden, haben die Uhrzeiten mit drin. Dein Cheffe sollte sich mal die aktuelle Version besorgen. Gibt es bestimmt irgendwo im Internet, vielleicht sogar auf der Seite von der BAG.

          Besten Gruß vom Sky

          PS: Nach meiner Meinung sollte er dir für einen Tag die Bescheinigung ausstellen, auch wenn du 15 Minuten gefahren bist. Falls du nur sporadisch fährst und nicht wirklich Urlaub hast, gibt es da noch das Feld: "zur Verfügung stand".

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          • #6
            Wenn eine ungeteilte tägliche Ruhezeit länger als einen Kalendertag ist, besteht Bescheinigungs-/ Nachtragspflicht. (Vgl. BAG, Leitfaden Rechtsvorschriften, Stand Dez. 2010). M.E. muss also, wenn eine Ruhezeit über 2 Kalendertage (also über 00:00 Uhr hinaus...) gelegen ist, nachgetragen bzw. bescheinigt werden.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen
              Hallo,

              wie bekannt fahre ich ja nur aushilfsweise also nicht immer Mo-Fr oder so.

              Fahre ich nun z.B. am 10. eines Monats von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr, am 11. gar nicht und dann wieder am 12., brauche ich ja für den 11. die Bescheinigung für lenkfreie Zeiten.

              Was ist aber wenn die Tour am 10. des Monats z.B. um 15:00 Uhr beginnt und um 00:10 Uhr endet ? Dann bin ich ja am 10. gefahren und am 11. auch. (wenn auch nur 10 Minuten)
              Kommt der nächste Einsatz dann am 12. des Monats hatte ich zwar eigentlich am 11. frei, gefahren bin ich aber an diesem Datum.
              Mach doch immer einen Nachtrag auf deiner Fahrerkarte,dann sparst du dir die Urlaubsscheine...
              Egal,welches Auto du fährst,der Nachtrag fängt immer am Ende deiner letzten Tätigkeit an

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Mach doch immer einen Nachtrag auf deiner Fahrerkarte,dann sparst du dir die Urlaubsscheine...
                Egal,welches Auto du fährst,der Nachtrag fängt immer am Ende deiner letzten Tätigkeit an
                Das machst du dir m.E. zu einfach...
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                • #9
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Das machst du dir m.E. zu einfach...
                  Wieso???

                  Kommentar


                  • #10
                    Du darfst nicht einfach alles nachtragen... mehr als die TRZ und die WRZ geht nicht. Alles was längere Zeiträume betrifft, musst du mit Bescheinigung arbeiten, das darfst du nicht nachtragen... (Meines Erachtens...)
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Du darfst nicht einfach alles nachtragen... mehr als die TRZ und die WRZ geht nicht. Alles was längere Zeiträume betrifft, musst du mit Bescheinigung arbeiten, das darfst du nicht nachtragen... (Meines Erachtens...)
                      Das scheint die Polizei dann aber auch nicht zu wissen...
                      Beispiel: Ich hab die letzte 3 Wochen im Februar bei der alten Firma Urlaub gehabt und keine Bescheinigung erhalten...bei der neuen Firma habe ich dann einen Nachtrag gemacht...bei einer Polizeikontrolle gab es damit keine Probleme...

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                        Das scheint die Polizei dann aber auch nicht zu wissen...
                        Beispiel: Ich hab die letzte 3 Wochen im Februar bei der alten Firma Urlaub gehabt und keine Bescheinigung erhalten...bei der neuen Firma habe ich dann einen Nachtrag gemacht...bei einer Polizeikontrolle gab es damit keine Probleme...
                        Nach meiner bescheidenen Meinung kann ich dir nur gratulieren! Ich hätte mit 'nem saftigen Bußgeld gerechnet... Aber auch ich bin lernfähig...
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                          Nach meiner bescheidenen Meinung kann ich dir nur gratulieren! Ich hätte mit 'nem saftigen Bußgeld gerechnet... Aber auch ich bin lernfähig...
                          Da kann ich dir nur zustimmen.Urlaub darf nicht nachgetragen,sondern ist verpflichtet einen Urlaubsschein mitzuführen.Auf diesem muss die Dauer des Urlaubs mit Datum und Uhrzeit der erneuten Übernahme des LKW vermerkt sein.
                          Gruß Holger :D:D

                          Kommentar


                          • #14
                            Stefan,

                            wenn der alte Arbeitgeber sich weigert, dir eine Urlaubsbescheinigung auszustellen, musst du nicht direkt zum Anwalt gehen. Du machst dir einen "internen Aktenvermerk" als eigene Urlaubsbescheinigung mit dem Vermerk: Firma xxx hat sich trotz schriftlicher Aufforderung vom xxx geweigert, die Bescheinigung auszustellen.

                            Wenn du in eine Kontrolle kommst, könnte dein Ex-AG anschließend etwas Ärger bekommen.

                            So würde ich es jedenfalls machen, aber anscheinend hast du ja Glück gehabt.

                            Besten Gruß vom AG und Fahrer in einem. :-)

                            Kommentar


                            • #15
                              schon mal Dank an alle für die Antworten.

                              Ich denke ich belasse es erst mal bei der jetzigen (gefühlt richtigen) Lösung.

                              Wenn ich "richtig" gefahren bin hab ich für den tag die Scheibe, bin ich nicht (oder fast nicht) gefahren gibts nen "Urlaubschein"

                              Das ganze System scheint sowieso nicht davon auszugehen das es solche Fahrer gibt wie mich, die nur sporadisch fahren. Wir haben ja noch Scheiben (damit vieles mehr möglich ist was mit Karte nicht mehr geht), aber selbst damit stossen wir immer öfters an Grenzen.
                              Mit Karte scheinen die Behörden davon ausgegangen zu sein das ein Fahrer seinen festen LKW hat und die Karte da einfach immer drin bleibt. Lenkzeiten, Pausen, Ruhezeiten alles aufgezeichnet und fertig.

                              Mal fahren, mal nicht, immer ein anderes Auto, teilweise 2 oder 3 verschiedene Autos an einem Tag mit evtl. vorkommender Wartezeit bis das nächste Auto kommt, teilweise 3 Tage "Ruhezeit" teilweise nur 6 Stunden Ruhezeit, usw usw all das haben die Behörden wohl nicht richtig bedacht (oder als sehr selten und damit zu vernachlässigen) eingestuft.

                              Bisher hatte ich noch keine Problem bei Kontrollen - hoffe es bleibt so..

                              Dank an alle

                              Gruss

                              Nahverkehr

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