Wie auch immer..... Die Aufbewahrungszeit nach deutschem Recht beträgt 10 Jahre.
Dazu:
Meine ehrliche Antwort: ANWEISEN kann mir in dem Fall gar keiner was. Ich kann drum gebeten werden. Und da wäge ich ab. Kommt auf die Situation drauf an und ob so etwas öfter vorkommt usw. Kann man nicht verallgemeinern.
Dazu:
Zitat von dathoschy
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