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Wochenruhezeit nicht im LKW???

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  • #31
    AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

    Irgendwie verstehe ich dein Problem bei dieser Formulierung nicht.....die reguläre Wochenruhezeit von 45 Stunden ist entweder jede Woche oder spätestens jede zweite Woche (falls eine Verkürzung dazwischen liegt).......daher automatisch regelmässig.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #32
      AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

      Hallo
      Ja ich weiß ja
      Aber in diesem Satz geht es um wie oft man draußen sein darf - es geht nicht um die Zeit - die 45 Stunden sind unstrittig. Was ist regelmäßig draußen ? 1-WO oder 2-WO oder ist es ab 3-WO regelmäßig ? usw.

      Ich weiß jetzt nicht wie ich es noch einfacher erklären soll?

      Wer will das sagen.
      Beste Grüße
      Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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      • #33
        AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

        Man kann nur maximal jede zweite Wochenruhezeit draussen verbringen wenn man die Wochenruhezeit nicht im Hotel verbringt.Also kann man in dem von mir genannten Fall auch nur maximal 2 Wochen am Stück unterwegs sein.
        Wenn dein Chef dir jedes We draussen ein Hotel bezahlt kannst du auch Monatelang draussen sein.ganz einfach.
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #34
          AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

          Hallo
          Heute habe ich die Stellungnahme erhalten.

          Es ist nicht direkt verboten:

          "

          Sehr geehrter Herr Muster,Sie haben eine Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gesendet.
          Diese wurde uns zur Beantwortung zugeleitet, da das von Ihnen angesprochene Thema in unserer Zuständigkeit liegt.

          Zu Ihrer Frage zum Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:In Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) 561/2006 (nachfolgend die "Verordnung" genannt) ist festgelegt, dass ein Fahrer in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einzuhalten hat, wobei eine Reduzierung später auszugleichen ist.

          Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung bestimmt, dass tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen; der Umkehrschluss, dass eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf, ist nicht zulässig.

          Das EU-Recht trifft nach deutscher Auffassung keine Aussage darüber, wo eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen ist, um als vorschriftsmäßig zu gelten.

          Die Vorschrift enthält auch kein konkretes Verbot, sich während der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug aufzuhalten.Einige europäische Länder, z. B. Belgien, legen Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung jedoch dahin-gehend aus, dass die Erlaubnis, die tägliche und verkürzte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bedeutet, dass es verboten ist, diese im Fahrzeug zu verbringen.

          Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
          Ma.... ........

          "
          Also kann man so viel wie man will draußen stehen.
          Beste Grüße Marko
          Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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          • #35
            AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

            Ah ja....jede Behörde erzählt eh was anderes.Ich halt mich lieber an das was die Kontrollorgane sagen die das ganze auch kontrollieren......is man immer auf der sicheren Seite.
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #36
              AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

              Mir kommt das so vor,als wenn man sich hier schlicht weg die Kontrollen der Wochenendruhezeiten vom Hals halten will.

              Leben ist das was passiert,
              während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
              .....

              LG Marion

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              • #37
                AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

                Hallo
                Ja so ist es es gibt keine klare Regelung - mit willen!
                z.B. in 30 Werktagen darf max eine WO Ruhezeit im LKW verbracht werden.

                Fertig

                Das will doch keiner
                Mit dem Gesetz wer will da was kontrollieren?
                Beste Grüße
                Marko
                Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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                • #38
                  AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

                  Das Thema ist ja nicht neu und wird immer wieder in Foren und in den Medien diskutiert. Ich oute mich dann mal und gebe mich als Urheber der Petition zu erkennen. Ich hatte diese Petition damals in Absprache mit Udo Skoppek verfasst. Gestern habe ich Post vom Petitionsausschuß bekommen, die ich der Allgemeinheit nicht vorenthalten will. Das Ganze geht über mehrere Seiten, deshalb stelle ich das als eingescannte Version zur Verfügung.

                  Die Wochenruhezeit nach Artikel 8 Ziffer 8 der 561/2006 ist vom Bundestag beraten worden, mit einer eindeutigen Empfehlung an die Bundesregierung, die diese Sache nun weiter bearbeiten wird. Inhaltlich wird die Petition vom Bundestag bejaht und es wird auch Handlungsbedarf gesehen. Vor allem im Hinblick darauf, dass Frankreich und Belgien schon reagiert haben und in Drittländern wie Deutschland diese Regelungen unterlaufen werden. Es wird festgestellt, dass Deutschland durchaus eine nationale Regelung einführen kann und wird, sollte die EU das nicht vereinheitlichen.
                  Man kann hier zwar nicht von einem Sieg auf der ganzen Linie sprechen, aber immerhin von soetwas wie einem Sieg in dem Sinne, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Es wird zum Selbstläufer werden. Und ich weiß auch, dass einige Kollegen mächtig darüber schimpfen werden, weil sie selbst bestimmen wollen, wie lange sie draußen bleiben. Diesen Kollegen sage ich ganz deutlich, dass mir ihre Meinung am Allerwertesten vorbeigeht. Ich war lange genug auf der Seite der Arbeitgeber um zu wissen, dass immer der Chef bestimmt und nicht der Fahrer. Die Kollegen machen sich also selbst was vor, wenn sie etwas anderes behaupten.

                  Die Petition zeigt auch eines deutlich. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Kollegen zu überzeugen und sie zur Zeichnung der Petition zu bewegen. Der Politik ist es egal, ob 10 Leute zeichnen oder 10000. Sie sind nur ihren Gewissen gegenüber verantwortlich (zumindest sollten sie das) und nicht einer Mehrheit oder Minderheit von Menschen. Es gilt also, die Politiker zu überzeugen, d.h. möglichst stichhaltige Gründe vorzubringen.

                  Deckblatt geschwärzt.jpg

                  Pet 001 geschwärzt.jpgPet 002.jpgPet 003.jpgPet 004.jpg

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                  • #39
                    AW: Wochenruhezeit nicht im LKW???

                    Und hier der Rest der Antwort vom Petitionsausschuß:

                    Pet 005.jpgPet 006.jpgPet 007.jpg

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

                    Kommentar

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