AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020
Wie viele Radfahrer sind denn getötet worden, die sich an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeigeschlängelt haben? Mir sind solche Fälle nicht bekannt. Das hatte ich schon im vorigen Beitrag geschrieben. Weißt du mehr? Und von welchem toten Winkel redest du da? Auf der rechten Seite befinden sich 4 Spiegel. Da ist kein toter Winkel mehr.
Radfahrer dürfen an einem stehenden Fahrzeugen in ausreichendem Abstand rechts vorbei fahren. Wenn man den Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen nicht kennt, dann kommt man natürlich zu dieser abstrusen Erkenntnis, dass auch hier 1,5 m Abstand eingehalten werden muss. Beides hat aber nichts miteinander zu tun. Der Abstand soll eine Gefährdung ausschließen. Wo jetzt die Gefährdung von einem stehenden Fahrzeug herkommen soll, erschließt sich mir gerade nicht. Weil es diese Gefährdung nicht gibt, meint der Gesetzgeber mit dem ausreichenden Abstand genau soviel Platz, dass eine Berührung ausgeschlossen ist.
Oh, das müssen eine Menge sein, die nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Für diejenigen, die das schon immer praktizieren, ändert sich ja nichts. Warum sollten die also aufschreien oder sich darüber beschweren? Beschweren müssten sich dann doch eigentlich alle diejenigen, die ziemlich flott um die Kurve fahren. Oder habe ich da einen Fehler in meinem logischen Gedankengang?
Zitat von whiteout
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