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Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

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  • #16
    AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
    Wieviele radfahrer sind getotet worden, weil sie sich an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei geschlaengelt haben... illegal uebrigens und der LKW fahrer hat den Verkehr beobachtet, als er an die Kreuzung gefahren ist.... und nun hat sich der illegal rechts vorbeifahrende radfahrer in den toten Winkel gestellt.... sagen das die statistiken aus... eher nicht !
    Wie viele Radfahrer sind denn getötet worden, die sich an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeigeschlängelt haben? Mir sind solche Fälle nicht bekannt. Das hatte ich schon im vorigen Beitrag geschrieben. Weißt du mehr? Und von welchem toten Winkel redest du da? Auf der rechten Seite befinden sich 4 Spiegel. Da ist kein toter Winkel mehr.

    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

    Zweifelhafte Gesetzgebung gibt dem Radfahrer das "Recht" an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren zu duerfen.... den Zusatz " .... mit GENUEGENDEM ABSTAND" ignoriert man gerne..... denn genuegender Abstand ist der, welcher der Radfahrer erwartet, wenn er von einem Fahrzeug ueberholt wird !!!! Und ich kenne keinen Autofahrer (auch keinen LKW Fahrer), der 1.5 bis 2m weg steht vom Fahrbahnrand beim rechts abbiegen!
    Radfahrer dürfen an einem stehenden Fahrzeugen in ausreichendem Abstand rechts vorbei fahren. Wenn man den Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen nicht kennt, dann kommt man natürlich zu dieser abstrusen Erkenntnis, dass auch hier 1,5 m Abstand eingehalten werden muss. Beides hat aber nichts miteinander zu tun. Der Abstand soll eine Gefährdung ausschließen. Wo jetzt die Gefährdung von einem stehenden Fahrzeug herkommen soll, erschließt sich mir gerade nicht. Weil es diese Gefährdung nicht gibt, meint der Gesetzgeber mit dem ausreichenden Abstand genau soviel Platz, dass eine Berührung ausgeschlossen ist.

    Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

    Ansonsten frage ich mich, wer beim rechts abbiegen, ausser bei wenigen Ausnahmen, schneller als Schrittgeschwindigkeit faehrt.
    Und man schreit nach verantwortungsbewussten Fahrern.... naja, Qualitaet kostet eben Geld.....

    Gruss Holger
    Oh, das müssen eine Menge sein, die nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Für diejenigen, die das schon immer praktizieren, ändert sich ja nichts. Warum sollten die also aufschreien oder sich darüber beschweren? Beschweren müssten sich dann doch eigentlich alle diejenigen, die ziemlich flott um die Kurve fahren. Oder habe ich da einen Fehler in meinem logischen Gedankengang?

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    • #17
      AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

      Wie viele Radfahrer sind denn getötet worden, die sich an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeigeschlängelt haben? Mir sind solche Fälle nicht bekannt.
      Das war meine Frage!!!! Wird aber in den Statistiken nicht ausfuehrlich genannt, weil eben die Nachvllziehbarkeit fehlt.

      Auf der rechten Seite befinden sich 4 Spiegel.
      Ich kenne nur zwei Spiegel, welche nach hinten zeigen. Der Rampenspiegel ist nur bedingt bis gar nicht zum abbiegen geeignet.
      Und der Spiegel ueber der Windschutzscheibe, hat keine Sicht nach hinten.... wo sollen die Anderen zwei sein?

      Da ist kein toter Winkel mehr.
      Da wurde das Gegenteil schon oft genug bewiesen !
      Selbst an meinem Truck gibt es einen toten Winkel, obwohl ich noch ueber Spiegel verfuege, welche vorne auf meiner Motorhaube sind... ueber die ein europaeischer LKW nicht verfuegt.
      Steht z.B. ein Kind, oder kleinerer Mensch direct im vorderen Berich meiner Beifahrertuer, sehe ich den nicht.... aber mein Seitenradar, den hat aber nicht jeder.

      Wenn man den Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen nicht kennt, dann kommt man natürlich zu dieser abstrusen Erkenntnis, dass auch hier 1,5 m Abstand eingehalten werden muss.
      Ich weiss sehr wohl, was der Unterschied zwischen Ueberholen und vorbeifahren ist.... schon mal ueberlegt, wie gross i.d.R. der Abstand zwischen Fahrzeug und Randstein vor dem abbiegen ist.... und wie breit ein Fahradlenker ist. Dazu kommt, das nur sehr wenige Radfahrer, bei Langsamfahrt eine genaue Geradeaus Linie fahren koennen, also ist ein Abstand zum Fahrzeug von 1.5 m ganz icher nicht uebertrieben... halte ich aber 1.5m beim ueberholen eines Radfahrers ein, moechte ich dn mal schreien hoeren!

      Der Abstand soll eine Gefährdung ausschließen
      Dann muesste der Radfahrer daheim bleiben, wenn man Gefaehrdung ausschliessen will...oder einfach hinten anstellen !!!!
      Sollte dm Radfahrer die Kette reissen, ist 1.5 m ganz sicher zu wenig.

      Wo jetzt die Gefährdung von einem stehenden Fahrzeug herkommen soll, erschließt sich mir gerade nicht
      Woher weiss der Radfahrer, dass das Fahrzeug stehen bleibt, hat der hellseherische Faehigkeiten, das der voraussehen kann, wan die Ampel gruen wird, oder kann der Gedanken des Fahrers lesen (waere ja richtig gut), das er vorraussehen kann, wann das Auto anfaehrt!?

      dass eine Berührung ausgeschlossen ist.
      Um das wirklich auszuschliessen, muesste soviel Platz gelassen werden, das z.B. ein umstuerzendes Fahrrad eine Beruehrung ausschliesst, da wuerden aber 1.5m nicht ausreichen, ausser es ist ein Kinderfahrrad.

      Warum sollten die also aufschreien oder sich darüber beschweren?
      Sollte ich dir raten, den ganzen treat zu lesen.... Beschwerden darueber gibt es ja hier genug.

      Gruss Holger
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      Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





      Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

      "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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      • #18
        AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Ich sehe nur einen sogenannten Schutzstreifen. Diese Schutzstreifen sind brandgefährlich. Ich merke es jeden Tag immer wieder auf´s neue. Was du jetzt so toll daran findest, weiß ich nicht. Sicherer sind sie auf jeden Fall nicht. Für beide Seiten, Radfahrer und Lkw-Fahrer nicht.

        Viele Grüße

        Ramaanda
        Richtig. Nur ein Schutzstreifen. Aber die Haltelinie dieses Schutzstreifens, also für Radfahrer, liegt ca 2 Meter VOR der Haltelinie für Pkw. Heißt die Haltlinie für Kfz wurde einfach zurück genommen. Der Vorteil dürfte dir einleuchten?
        Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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        • #19
          AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

          Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
          Richtig. Nur ein Schutzstreifen. Aber die Haltelinie dieses Schutzstreifens, also für Radfahrer, liegt ca 2 Meter VOR der Haltelinie für Pkw. Heißt die Haltlinie für Kfz wurde einfach zurück genommen. Der Vorteil dürfte dir einleuchten?
          Die Schutzstreifen werden heutzutage alle so eingerichtet. Natürlich ist es ein Vorteil. Das gleiche macht man ja auch mit Radwegen neben der Fahrbahn. Die sind auch um ein paar Meter nach vorne verlegt. Trotzdem passieren so viele Unfälle beim Rechtsabbiegen.
          Beim Schutzstreifen ist es übrigens wie beim rechts vorbeifahren an Pkws vor einer Ampel. Nur dass es eben nicht immer aufgemalte Striche gibt. Und oftmals stellen motorisierte absichtlich den Schutzstreifen vor Ampeln zu, damit sie auf jeden Fall die Pole-Position behalten.

          Ich könnte jetzt ein umfangreiches Plädoyer schreibe, wie gefährlich solche Schutzstreifen in der Realität sind. Aber das ist hier ja nicht das Thema.

          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • #20
            AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

            Wenn alle so eingerichtet werden, wieso ist dann die besagte Kreuzung die einzige die ich kenne in der Art?
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

            Kommentar


            • #21
              AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

              Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
              Wenn alle so eingerichtet werden, wieso ist dann die besagte Kreuzung die einzige die ich kenne in der Art?
              Ich weiß nicht, warum das die einzige Kreuzung ist, die du kennst. Ich wohne in einer Großstadt. Da ist es üblich, solche Malereien wie auf dem Foto vorzunehmen. Natürlich nur, wenn die Straße auch saniert wird. Und manchmal wird es dabei auch kompliziert. Wenn ich mal an so einer komplizierten Kreuzung bin, mache ich Fotos. Dann kann man mal sehen, dass man ein Fachabitur braucht um zu wissen, wie man sich als Radfahrer und Autofahrer vor so einem vorgezogenen Haltebalken verhalten muss.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #22
                AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                ....
                Oh, das müssen eine Menge sein, die nicht mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Für diejenigen, die das schon immer praktizieren, ändert sich ja nichts. Warum sollten die also aufschreien oder sich darüber beschweren? Beschweren müssten sich dann doch eigentlich alle diejenigen, die ziemlich flott um die Kurve fahren. Oder habe ich da einen Fehler in meinem logischen Gedankengang?
                Ramaanda,

                möchte nochmal ein Zitat von Dir bemühen....

                Und nochmal fragen: Wer hat schon mal bewußt versucht mit 5km/h einen Rechtsabbiegvorgang durchzuführen?
                Also nicht ein bißchen langsamer als sonst, sondern richtig - Tacho - 5km/h - halten!

                Da stelle ich fest, ich gehöre nicht zu denjenigen, die bisher mit Schrittgeschwindigkeit - 5km/h - rechts abbiegen. Da bin ich viel schneller.
                Wie schnell? Das ist stark situationsabhängig. Aber selbst an ein Ampelkreuzung mit Anfahren bei grün bin ich eher bei 10...15km/h ...

                Gruß
                Klaus

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                • #23
                  AW: Rechtsabbiegen mit dem Lkw - StVO 2020

                  Zitat von hobbylenker Beitrag anzeigen
                  Ramaanda,

                  möchte nochmal ein Zitat von Dir bemühen....

                  Und nochmal fragen: Wer hat schon mal bewußt versucht mit 5km/h einen Rechtsabbiegvorgang durchzuführen?
                  Also nicht ein bißchen langsamer als sonst, sondern richtig - Tacho - 5km/h - halten!

                  Da stelle ich fest, ich gehöre nicht zu denjenigen, die bisher mit Schrittgeschwindigkeit - 5km/h - rechts abbiegen. Da bin ich viel schneller.
                  Wie schnell? Das ist stark situationsabhängig. Aber selbst an ein Ampelkreuzung mit Anfahren bei grün bin ich eher bei 10...15km/h ...

                  Gruß
                  Klaus
                  Ich persönlich kann nicht sagen, wie schnell ich mit einem Lkw um die Kurve gefahren bin. Weil ich künftig auch nicht mehr in die Lage komme, einen Lkw zu fahren, lässt sich also dahingehend keine zufriedenstellende Aussage treffen.
                  Ich bin der Meinung, dass die Diskussion darüber, wie schnell der Einzelne tatsächlich abbiegt, fruchtlos und unnütz ist. So richtig zum Tragen wird es sowieso erst kommen, wenn mit dem Rechtsabbiegen auch ein Unfall mit Personenschaden verbunden ist. Und dann gilt immer die Geschwindigkeit, die ein Richter unter Schrittgeschwindigkeit versteht. Die liegt zwischen 7 und 11 km/h.
                  Viel wichtiger ist eigentlich, dass ein Lkw-Fahrer bewusster nach rechts abbiegt, wenn er diese Schrittgeschwindigkeit im Kopf hat. Bewusst bedeutet hier, er ist aufmerksamer, sofern er nicht nur auf seinen Tacho starrt. Der Automatismus beim Rechtsabbiegen ist dann völlig weg. Es ist doch so, dass man früher diesen Vorgang vollzogen hat, ohne großartig weiter darüber nachzudenken. Alleine diese Aufmerksamkeit wird bestimmt Leben retten. Jedenfalls so lange, bis das Abbiegen in Schrittgeschwindigkeit nicht mehr diskutiert wird und der Alltag das Geschehen wieder übernimmt.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda

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