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EU-Kommission präzisiert Heimkehrrecht von LKW-Fahrern

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  • EU-Kommission präzisiert Heimkehrrecht von LKW-Fahrern



    01. Dezember 2020

    Ein EU-Transportunternehmen muss es seinen LKW-Fahrern ermöglichen, alle drei oder vier Wochen entweder an ihren Wohnort oder an den Firmensitz zurückzukehren und wenn nötig auch die Reisekosten dafür übernehmen. An welchem Ort die Fahrer dann aber tatsächlich ihre Freizeit verbringen, bleibt allein ihnen überlassen. Das hat die EU-Kommission in Erläuterungen zum neuen EU-Gesetzespaket für den Straßengüterverkehr (Mobilitätspaket I) präzisiert, das zum Teil seit August angewendet werden muss.
    „Die Erklärungen werden den Transportunternehmen und den Behörden der Mitgliedstaaten helfen, die neuen Regeln korrekt anzuwenden“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Es sei wichtig, dass die Branche Klarheit bekomme, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind und dass die Kontrolleure das Regelwerk überall gleich interpretieren.
    Laut Mobilitätspaket darf ein Fahrer wählen, ob er eine lange wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Unternehmenssitz oder an seinem Wohnort beginnen will, auch wenn dieser in einem anderen Land liegt als die Firma. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass ein Fahrer trotz Angebots keine der zwei Optionen gewählt hat, darf es den Rückkehrort selbst bestimmen.
    Endet eine LKW-Tour an einem der beiden Orte, gibt es keine weiteren Fragen. Endet sie anderswo, muss das Unternehmen dem Fahrer die Rückreise bezahlen oder etwa einen Minibustransport organisieren. Die Arbeitgeber müssen belegen können, dass eine Rückreise möglich war und angeboten wurde. Diese Verpflichtung kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Fahrer eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf ihr Rückkehrrecht verzichten, stellt die Kommission klar.


    Durch den letzten Absatz der Heimkehrverordnung, wird dem Betrug wieder Tür und Tor geöffnet:

    Allerdings können die Fahrer grundsätzlich selbst entscheiden, was sie in ihrer Freizeit tun wollen. Die Kommission gibt das Beispiel, dass ein in der Slowakei wohnender Fahrer eines polnischen Unternehmens beim Ende einer Tour in Frankreich auch entscheiden kann, das Wochenende auf eigene Kosten in Frankreich, Italien oder anderswo zu verbringen und danach eine neue Tour etwa wieder in Frankreich zu beginnen. Die Fahrer müssen bei Kontrollen keine Nachweise dafür vorlegen, was sie in der Ruhezeit gemacht haben.

    Quelle: https://www.dvz.de/rubriken/detail/n...77M8mjR9JqRma4

    Zuletzt geändert von hisco; 06.12.2020, 20:10.

  • #2
    Das liegt dann eben in der Verantwortung des Fahrers seine Rechte wahr zu nehmen. Die Möglichkeit besteht ja jetzt.

    Kommentar


    • #3
      Also eigentlich nicht anders als vorher. Nur das die Unternehmer die Heimreise anbieten müssen, und der osteuropäische Fahrer pflichtbewußt ablehnt. Da er aber offiziell nicht im LKW das Wochenende verbringen darf, müsste er sich ein Hotel suchen und es lt. obigen Text auch noch selbst bezahlen natürlich nebst Taxi für An und Abreise. Das wird wohl niemand machen und Belege braucht er eh nicht mitführen, also wird er im Führerhaus bleiben. Wieder viel Wind um Nichts.
      Zuletzt geändert von Asphaltflüsterer; 07.12.2020, 05:05.
      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

      In der internationalen Politik geht es
      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
      Es geht um die Interessen von Staaten.
      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
      Geschichtsunterricht erzählt.
      Egon Bahr

      Kommentar


      • #4
        Das liegt dann eben in der Verantwortung des Fahrers seine Rechte wahr zu nehmen. Die Möglichkeit besteht ja jetzt.
        :rofl2[1]::rofl2[1]::rofl2[1]::rofl2[1]:

        Man sieht das du vom Fernverkehr keine Ahnung hast, aber ueberhaupt keine!!!

        dass ein in der Slowakei wohnender Fahrer eines polnischen Unternehmens beim Ende einer Tour in Frankreich
        Fuehren wir mal das Beispiel weiter. Der Fahrer muss dann seie 45 hrs Pause machen... nimmt man mal an, die Tour endet in Marseille und der Fahrer entscheidet, das er seine Ruhezeit daheim in der Slowakei verbringen will.... stellt sich die Frage, wie kommt der Mann heim, wie lange darf der dann daheim bleiben... 45 hrs????... dafuer faehrt er ca. 3000km (oder besser Laesst fahren, denn er darf ja nicht mehr..... Man verschwendet dann mal so 35 hrs um 45 hrs Pause zu machen... ich glaube nicht, dass es einen Non Stop Flug von Marseille nach Bratislava gibt.... mal abgesehen, das die Tour soviel Geld einbringt, dass man diese Regelung einhaelt... wenn der Fahrer "von seinem Recht Gebrauch" macht...also mal wieder ein Gesetz aus der Kategorie "wir tun was" und wenn es der groesste Murks ist !

        Grus Holger

        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





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