01. Dezember 2020
Ein EU-Transportunternehmen muss es seinen LKW-Fahrern ermöglichen, alle drei oder vier Wochen entweder an ihren Wohnort oder an den Firmensitz zurückzukehren und wenn nötig auch die Reisekosten dafür übernehmen. An welchem Ort die Fahrer dann aber tatsächlich ihre Freizeit verbringen, bleibt allein ihnen überlassen. Das hat die EU-Kommission in Erläuterungen zum neuen EU-Gesetzespaket für den Straßengüterverkehr (Mobilitätspaket I) präzisiert, das zum Teil seit August angewendet werden muss.
„Die Erklärungen werden den Transportunternehmen und den Behörden der Mitgliedstaaten helfen, die neuen Regeln korrekt anzuwenden“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Es sei wichtig, dass die Branche Klarheit bekomme, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind und dass die Kontrolleure das Regelwerk überall gleich interpretieren.
Laut Mobilitätspaket darf ein Fahrer wählen, ob er eine lange wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Unternehmenssitz oder an seinem Wohnort beginnen will, auch wenn dieser in einem anderen Land liegt als die Firma. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass ein Fahrer trotz Angebots keine der zwei Optionen gewählt hat, darf es den Rückkehrort selbst bestimmen.
Endet eine LKW-Tour an einem der beiden Orte, gibt es keine weiteren Fragen. Endet sie anderswo, muss das Unternehmen dem Fahrer die Rückreise bezahlen oder etwa einen Minibustransport organisieren. Die Arbeitgeber müssen belegen können, dass eine Rückreise möglich war und angeboten wurde. Diese Verpflichtung kann nicht dadurch umgangen werden, dass die Fahrer eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf ihr Rückkehrrecht verzichten, stellt die Kommission klar.
Durch den letzten Absatz der Heimkehrverordnung, wird dem Betrug wieder Tür und Tor geöffnet:
Allerdings können die Fahrer grundsätzlich selbst entscheiden, was sie in ihrer Freizeit tun wollen. Die Kommission gibt das Beispiel, dass ein in der Slowakei wohnender Fahrer eines polnischen Unternehmens beim Ende einer Tour in Frankreich auch entscheiden kann, das Wochenende auf eigene Kosten in Frankreich, Italien oder anderswo zu verbringen und danach eine neue Tour etwa wieder in Frankreich zu beginnen. Die Fahrer müssen bei Kontrollen keine Nachweise dafür vorlegen, was sie in der Ruhezeit gemacht haben.
Quelle: https://www.dvz.de/rubriken/detail/n...77M8mjR9JqRma4
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