Da ich selbst auch Opfer dieser dubiosen Kanzlei bin, poste ich hier mal einen Bericht dazu. Ich hätte 1,79 Euro nicht bezahlt und schriftliche Mahnungen nicht beachtet. Bin stinksauer.
https://www.golem.de/news/rueckbuchu...07-142806.html
Mit dem Trick einer Rücküberweisung für einen Softwarekauf sollen Kunden bei Amazon-Marketplace betrogen werden. Aus einer Softwarelizenz für 1,89 Euro kann dann eine Inkasso-Abmahnung über 85 Euro werden.
Artikel veröffentlicht am
26. Juli 2019, 12:14 Uhr
,
Achim Sawall
Die Firma JP Trading Enterprises lässt derzeit Kunden abmahnen, denen sie Software bei Amazon-Marketplace verkauft hat. Wie Anwalt24.de berichtet, versendet die Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft aus dem bayrischen Vaterstetten die Inkassoschreiben.
Ein Betroffener berichtete Golem.de, er habe im August 2018 von dem Händler JP Trading Enterprises bei Amazon-Marketplace eine Softwarelizenz für 1,89 Euro gekauft. Der Betrag wurde im April 2019 über Amazon ohne Erklärung rücküberwiesen. "Bei einigen Kunden sind dann etwas später per Post Zahlungsaufforderungen auf ein deutsches Konto zugestellt worden, mit der Begründung, es handele sich um einen technischen Fehler - diesen Brief habe ich aber nicht erhalten", erklärte der Golem-Leser.
Am 23. Juli 2019 bekamen viele der Betroffenen eine Inkasso-Abmahnung der Anwaltskanzlei Juslegal mit einer Zahlungsaufforderung über 85 Euro, die in 5 Bankarbeitstagen bezahlt werden solle, danach werde geklagt. Unter den Betroffenen scheinen auch diejenigen zu sein, die das Geld auf das Konto überwiesen haben, also der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.
Amazon verteidigt seine Kunden
Amazon ist der Fall nach Angaben des Golem.de-Lesers per Sondermeldung intern bekannt - und man rät dazu, nichts zu tun: "Wir überprüfen den Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen, das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden."
Rechtsanwalt Carsten Herrle empfiehlt bei Anwalt24.de: "Sollten Sie von dieser Inkassoforderung betroffen sein, zahlen Sie nicht leichtfertig den geforderten Betrag." Erst solle geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht bestehe.
https://www.golem.de/news/rueckbuchu...07-142806.html
Mit dem Trick einer Rücküberweisung für einen Softwarekauf sollen Kunden bei Amazon-Marketplace betrogen werden. Aus einer Softwarelizenz für 1,89 Euro kann dann eine Inkasso-Abmahnung über 85 Euro werden.
Artikel veröffentlicht am
26. Juli 2019, 12:14 Uhr
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Achim Sawall
Die Firma JP Trading Enterprises lässt derzeit Kunden abmahnen, denen sie Software bei Amazon-Marketplace verkauft hat. Wie Anwalt24.de berichtet, versendet die Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft aus dem bayrischen Vaterstetten die Inkassoschreiben.
Ein Betroffener berichtete Golem.de, er habe im August 2018 von dem Händler JP Trading Enterprises bei Amazon-Marketplace eine Softwarelizenz für 1,89 Euro gekauft. Der Betrag wurde im April 2019 über Amazon ohne Erklärung rücküberwiesen. "Bei einigen Kunden sind dann etwas später per Post Zahlungsaufforderungen auf ein deutsches Konto zugestellt worden, mit der Begründung, es handele sich um einen technischen Fehler - diesen Brief habe ich aber nicht erhalten", erklärte der Golem-Leser.
Am 23. Juli 2019 bekamen viele der Betroffenen eine Inkasso-Abmahnung der Anwaltskanzlei Juslegal mit einer Zahlungsaufforderung über 85 Euro, die in 5 Bankarbeitstagen bezahlt werden solle, danach werde geklagt. Unter den Betroffenen scheinen auch diejenigen zu sein, die das Geld auf das Konto überwiesen haben, also der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind.
Amazon verteidigt seine Kunden
Amazon ist der Fall nach Angaben des Golem.de-Lesers per Sondermeldung intern bekannt - und man rät dazu, nichts zu tun: "Wir überprüfen den Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen, das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden."
Rechtsanwalt Carsten Herrle empfiehlt bei Anwalt24.de: "Sollten Sie von dieser Inkassoforderung betroffen sein, zahlen Sie nicht leichtfertig den geforderten Betrag." Erst solle geprüft werden, ob eine Zahlungspflicht bestehe.
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