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Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für „notorischen Fremdgänger“

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  • Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für „notorischen Fremdgänger“

    Reken-Maria Veen/Münster -
    Eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert der Staatsanwalt für einen Mann, der seine Frau im Schlaf mit einem Hammers erschlagen haben soll. Das Tatmotiv ist aus Sicht der Anklage klar: Der Mann habe dem „jahrelangen Ärger“ um seine Sexkontakte im Internet „ein Ende bereiten“ wollen.


    Für den Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Dr. Thorsten Sumpmann, ist im Mordprozess gegen einen 58-jährigen Mann aus dem Rekener Ortsteil Maria Veen klar: „Das war heimtückischer Mord. Der hat zur Folge: lebenslange Freiheitsstrafe .“ So lautete am Donnerstag sein Plädoyer vor der Zweiten Großen Strafkammer am Landgericht in Münster . Die Verteidigung wollte kein Strafmaß stellen: „Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Angeklagte früh und umfangreich gestanden hat“, erklärte Verteidiger Stephan Kreuels .
    Wie berichtet, soll der Beschuldigte, von Beruf Fernfahrer, an einem Wochenende in der Nacht vom 3. auf den 4. September vorigen Jahres, als in Maria Veen Schützenfest gefeiert wurde, seine 54-jährige Gattin im Schlaf mit mehreren Schlägen eines 1,7 Kilogramm schweren Hammers erschlagen haben.

    Streit um Sexkontakte im Internet

    Der Beschuldigte sei „zu jeder Zeit uneingeschränkt steuerungsfähig“ gewesen, sagte der Staatsanwalt. Für ihn sei das Motiv klar: Der Mann habe dem „jahrelangen Ärger“ um seine Sexkontakte im Internet „ein Ende bereiten“ wollen. „Er hat die Wehrlosigkeit ausgenutzt, und die Frau hat ihre Arglosigkeit mit in den Schlaf genommen.“ Damit sei der „Mordbestandteil erfüllt. Er konnte es nicht ertragen, dass er seinem Hobby, dem Internetchatten mit fremden Frauen, nicht nachgehen durfte.“
    Zuvor hatten Gutachter gesprochen. Professor Dr. Bernd Karger (53), Sachverständiger und Rechtsmediziner an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, hatte am Tattag die Tote obduziert. Der Experte kam zu der Ansicht, dass „mindestens zwei, eher sieben oder mehr Schläge gegen den Kopf“ erfolgt seien. Zuvor war lediglich von „drei bis vier Schlägen" die Rede gewesen. Karger hatte ein „schweres Schädelhirntrauma“ festgestellt. Todesursächlich sei Hirnversagen gewesen.

    „Notorischer Fremdgänger“ mit bürgerlichem Leben

    Gutachter Professor Dr. Norbert Leygraf von der Uni Duisburg-Essen attestierte dem Rekener „volle Schuldfähigkeit“. Er sei ein „notorischer Fremdgänger“ gewesen, habe aber an sich ein geregeltes bürgerliches Leben geführt. Die Internetchatterei sei wie ein Hobby gewesen, tägliche Dauer: ein bis eineinhalb Stunden. Die Ehefrau habe häufig mit einer Trennung gedroht. Es sei zu Eheberatungsgesprächen gekommen, die jedoch abgebrochen worden seien.
    Der 58-Jährige habe nicht so richtig begründen können, warum er Kontakte zu anderen Frauen oder das Chatten nicht beendet habe: Es sei wohl ein „Prickeln und eine Flucht aus dem Alltag“ gewesen sowie „eine fremde Haut zu spüren“. Leygraf: „Er wollte sich dem Kontrollfetischismus seiner Frau entziehen.“ Es habe keinen Hinweis auf eine psychiatrische Krankheit oder eine Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen während der Tat gegeben; als Diabetiker sei der Mann auch nicht unterzuckert gewesen.
    Der Gutachter fand „keinen konkreten Anlass“, warum es nach einem Streit zuvor auf der Terrasse des Wohnhauses in Maria Veen zur Straftat gekommen sei. „Er war vielleicht etwas stinkiger als sonst. Die Tat erfolgte nicht aus dem Stegreif. Der Entschluss kam, als er neben seiner schlafenden Frau gestanden hat.“

    Angeklagter entschuldigt sich bei Stieftochter

    Eine Erklärung fand auch die Verteidigung nicht. Sie wollte mit dem Angeklagten „Licht ins Dunkel bringen“. Verteidiger Kreuels: „Es liegt meinem Mandanten am Herzen, sich für die Tat zu entschuldigen.“
    Das tat der 58-Jährige zum Schluss und wandte sich an seine Stieftochter, die als Nebenklägerin auftrat: „Es tut mir zutiefst leid“, sagte er leise und mit tränenerstickter Stimme.
    Das Urteil wird am kommenden Donnerstag (16. Februar, 12 Uhr) verkündet.

    Quelle: Westfälische Nachrichten
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für „notorischen Fremdgänger“

    Bei manchen Ehefrauen kann ich verstehen das Männer zum Hammer greifen! Aber in dem Fall scheint Lebenslang die gerechte Strafe zu sein!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

    Kommentar


    • #3
      AW: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich für „notorischen Fremdgänger“

      Die Frau habe mit Trennung gedroht (ein kurzen Nicken hätte für seine "Freiheit" gereicht), seine Kontakte wohl eher virtuell...
      Eigentlich mag ich den Ausdruck nicht, aber dem Eierkopf fehlen eindeutig "die Eier".

      Naja.Jetzt hat er Zeit genug, um danach zu suchen :devil[1]:
      Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher (B.Brecht)

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