Gericht bestätigt Strafe für Lutz Bachmann
Der Pegida-Gründer war wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt worden.
Dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden blieb Bachmann fern. Pegida-Gründer Lutz Bachmann
muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von insgesamt 9.600 Euro zahlen. Das Landgericht Dresden
hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt. Zuvor hatten sowohl Verteidigung als auch
Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom Mai zurückgenommen.
Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung ....................
Der Pegida-Gründer war wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt worden.
Dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Dresden blieb Bachmann fern. Pegida-Gründer Lutz Bachmann
muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von insgesamt 9.600 Euro zahlen. Das Landgericht Dresden
hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt. Zuvor hatten sowohl Verteidigung als auch
Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom Mai zurückgenommen.
Den Schuldspruch wegen Volksverhetzung ....................

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