Nun ist die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren,nach 45 Beitragsjahren wohl beschlossen.
Allerdings...wer mit 61 arbeitslos wird,dem werden diese 2 Arbeitslosenjahre nicht angerechnet.
Allerdings...wer mit 61 arbeitslos wird,dem werden diese 2 Arbeitslosenjahre nicht angerechnet.

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