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Güterschaden-Haftpflichtversicherung - Kontrollberechtigte

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  • Güterschaden-Haftpflichtversicherung - Kontrollberechtigte

    Es heißt immer, dass der Versicherungsnachweis den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen ist.
    Aber wer sind genau die Kontrollberechtigten?

    Ich denke mal, dass es in jedem Fall Polizeibeamte sind. Aber wie sieht es mit Zollbeamten und Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterkraftverkehr aus?

    Wer zählt alles zu den Kontrollberechtigten in Bezug auf den Versicherungsnachweis?

    Vielen Dank für Euere Antworten.

  • #2
    Ich habe keine genaue Kenntniss darüber.Aber ich vermute das Polizei und BAG dies sicher dürfen.
    Wie es sich tatsächlich verhält,würde mich auch interessieren.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

    Kommentar


    • #3
      Also was ich bisher gefunden habe ist

      BAG + zuständigen nationalen/internationalen Behörden

      Also ist die Polizei - klar - mit im Boot. Aber wer möglicherweise sonst noch?

      @Brummfussel --> Du hast PN!
      Zuletzt geändert von joseph; 13.10.2013, 20:28. Grund: Ergänzung

      Kommentar

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