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"Die Wiedereinstellung ist unzumutbar"

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    Zweifelhafte Auszeit: Ein Daimler-Mitarbeiter hat während eines Sabbaticals Geld und militärische Ausrüstung für das Terrornetzwerk al-Qaida gesammelt. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde er verurteilt. Das Unternehmen lehnt die Wiedereinstellung des Mannes ab - der zieht nun vor Gericht.
    Der Autobauer Daimler wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die Wiedereinstellung eines rechtskräftig verurteilten Helfers des Terrornetzwerks al-Qaida. Der seit fast zwei Jahrzehnten bei Daimler beschäftigte Mann hatte eine Auszeit genommen, Geld und militärische Ausrüstung für das islamische Terrornetzwerk gesammelt und will nun vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart seine Wiedereinstellung bei dem Autobauer durchsetzen. "Das können wir auch unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zumuten", sagte eine Daimler-Sprecherin der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag.


    In erster Instanz vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gewann Sermet I., der von Daimler im Jahr 1993 als Auszubildender im Pkw-Werk Sindelfingen eingestellt wurde und später als Lackierer dort arbeitete. Vor der für Ende April angesetzten zweiten Runde vor dem Landesarbeitsgericht rüstet Daimler auf: "Wir halten die Wiedereinstellung eines verurteilten Terrorhelfers für unzumutbar", sagte die Sprecherin.
    Auch einen Vergleich lehnt der Konzern in diesem brisanten Fall kategorisch ab: "Wir können nicht ausschließen, dass die dann zu zahlende Abfindungssumme genutzt würde, um eine terroristische Vereinigung zu unterstützen", machte Daimler deutlich. Gegen die Rückkehr des Mitte 2010 zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilten Mittdreißigers werde sich das Unternehmen "mit allen gebotenen juristischen Mitteln zu Wehr setzen".
    Rechtskräftig verurteilt

    Der aus dem Raum Stuttgart stammende Mann mit deutschem Pass war vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Der Bundesgerichtshof verwarf im Mai 2011 die Revision, damit wurde das Urteil rechtskräftig.
    Der laut Urteil von 2005 an bis zu seiner Festnahme Anfang 2009 für Al-Kaida tätige Mann saß nach Gerichtsangaben einen Teil seiner Haftstrafe ab, ist mittlerweile aber wieder auf freiem Fuß. Daimler hatte Sermet I. Ende 2007 im Zuge eines Sabbat-Jahres einen Wiedereinstellungsanspruch zugesagt. Während dieses Sabbat-Jahres ging er ins Ausland, jobbte nach Unternehmensangaben in einem Mercedes-Benz-Werk in Malaysia und wurde bei seiner Rückkehr nach Deutschland Anfang 2009 festgenommen.
    Bei seiner Verurteilung wegen Übergabe von Bargeld, einem Nachtsichtgerät und einem Entfernungsmesser an ein Al-Kaida-Mitglied gab das OLG in Koblenz eine "positive Prognose" für den Mann ab, wie ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts sagte. Er habe sich "glaubhaft vom Terrorismus losgesagt". Daran hegt Daimler jedoch "ernsthafte Zweifel", wie die Sprecherin sagte.

    Quelle: süddeutsche
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Harter Toback...
    auf der einen Seite kann man die Haltung von Daimler verstehen...
    auf der anderen Seite...wenn Daimler gewinnt,werden vielleicht andere Firmen bei Wiedereinstellung irgendwelcher Leute diesen dann auch eventuell unbegründeten Vorwurf machen..um Leute nicht wieder einstellen zu müssen...

    Und wer erstmal den Ruf weg hat,mit irgendwelchen Terrororganisationen zu tun gehabt zu haben...der wird schwerlich einen neuen Job finden...

    allerdings,wenn nachweislich jemand mit Terrororganisationen zu tun hat,dann möchte ich diese Person auch nicht in meinem Umfeld haben...

    Ich bin mal gespannt,wie das "Endurteil" aussieht...es wird ja bestimmt noch mehrere Instanzen durchlaufen

    Kommentar


    • #3
      Ich denke,er ist als Helfer für das Al Quaida-Netzwerkes verurteilt wurden.Das heißt,es handelt sich doch um einen ganz besonderes Vergehen,dessen man sicher nicht jeden x-beliebigen Arbeitgeber beschuldigen kann.....und das noch mit einem 1.Urteil im Rücken.
      Für mich ist Daimler im Recht.Mal abgesehen davon,das man sogar während einer Krankheit gekündigt werden kann und mit ganz anderen fadenscheinigen Begründungen.
      Allerdings bin auch ich hier auf das entgültige Urteil gespannt.....Wenn jemand zwanzig Jahre in einer renomierten Firma sein gutes Geld verdient,verstehe ich hier den Arbeitnehmer nicht.

      Leben ist das was passiert,
      während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
      .....

      LG Marion

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