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Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

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  • Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

    Auch Radfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten, wobei längst nicht allen Radlern bekannt ist, dass es einen Fahrrad-Bußgeldkatalog gibt. Dieser regelt, welches Bußgeld bzw. welche Strafe Radfahrer beim Verstoß gegen die StVO bzw. StVZO zu zahlen haben. Die Bußgelder wurden dabei erst Anfang April 2013 erhöht. Mit dieser Maßnahme will die Politik für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zugleich für mehr Vernunft und Rücksichtnahme bei den Radfahrern sorgen. Vor allem Beobachtungen im städtischen Straßenverkehr legen die Vermutung nahe, dass sich so einige Radfahrer wie echte Rowdies aufführen und fahren, wie sie gerade Lust haben. Die Fahrrad-Verkehrsregeln werden förmlich mit den Füßen getreten. Egal, ob das nun Verstöße wie Fahrradfahren auf dem Gehweg, zu lautes Musik hören beim Fahrradfahren, ein Fahrrad ohne Licht, freihändig Fahrrad fahren sind oder ob mit dem Fahrrad eine rote Ampel ignoriert wird. Alle Vergehen können einen empfindlichen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Sollte es darüber hinaus zu einem Unfall kommen, drohen zudem Einschränkungen im Versicherungsschutz. Doch wie hoch sind die Geldstrafen im Bußgeldkatalog fürs Fahrrad?

    Strafen: Wie hoch sind die Bußgelder im Fahrrad-Bußgeldkatalog?
    Der Bußgeldkatalog für Radfahrer sieht in der Regel Geldstrafen zwischen 5 bis 35 Euro vor, wobei es aber auch einige Verstöße gibt, die deutlich teurer sind. Hierzu zählen schwere Rotlichtverstöße sowie die Verkehrsgefährdung durch ein nicht verkehrssicheres Fahrrad.

    Ab einem Verwarnungs- oder Bußgeld von 60 Euro gibt es außerdem einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg und es werden Punkte verteilt. Ab 60 Euro Bußgeld gibt es mindestens 1 Punkt. Als weiteren Hinweis gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) noch den Hinweis, dass zum schriftlichen Bußgeldbescheid (in der Regel ab 40 Euro) auch noch Gebühren und Zustellungskosten in Höhe von 23,50 Euro hinzukommen.

    An dieser Stelle wollen wir darauf aufmerksam machen, dass betrunken Fahrrad fahren keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog ist, sondern dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Wer meint, unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren zu müssen, kann sogar seinen Führerschein verlieren und ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen. Bei Radfahrern mit 1,6 Promille ist aber nicht nur mit einem Fahrverbot oder mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu rechnen, sondern obendrein wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt.

    Bestimmungen: Welche Verstöße werden im Fahrrad-Bußgeldkatalog geahndet?
    Im Folgenden wollen wir Ihnen die verschiedenen Schwerpunktbereiche im Fahrrad-Bußgeldkatalog der StVO bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) aufzeigen, für die bei Fehlverhalten gegen die Fahrrad-Verkehrsregeln Bußgelder ausgesprochen werden:

    Straßenbenutzung: hierzu gehören beispielsweise Verstöße wie Missachtung des Rechtsfahrgebots, Nichtbenutzung vom vorhandenen Radweg, Radweg in nicht zugelassener Richtung befahren
    Abbiegen: hierzu gehören Abbiegen ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung, Missachtung des Fahrzeugverkehr
    Beleuchtung: hierzu gehören beispielsweise nicht vorhandene oder beschädigte Fahrradbeleuchtung oder Fahrrad fahren ohne Licht, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordern
    Personenbeförderung: Mitnahme eines Kindes ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung, Mitnahme einer über 7 Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad
    Sonstige Pflichten: Telefonieren bzw. Handybenutzung auf dem Fahrrad während der Fahrt, nicht vorhandene bzw. nicht betriebsbereite Beleuchtungseinrichtung, zu lautes Musik hören beim Fahrradfahren, freihändig Fahrrad fahren bzw. sich an ein fahrendes Fahrzeug hängen
    Zeichen und Anweisungen der Polizeibeamten: Haltegebot eines Polizisten als Radfahrer nicht beachtet
    Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen: auf dem Fahrrad rote Ampel missachtet, wobei es unterschiedlich schwer gewichtete Verstöße gibt
    Vorschriftszeichen: hierzu gehören beispielsweise Fahren im Fußgängerbereich, Fahren entgegen der vorgeschriebene Fahrtrichtung, Fußgänger gefährdet
    Technische Einrichtungen an Fahrrädern: hierzu gehören beispielsweise das Fahren auf einem Fahrrad ohne Klingel oder ohne funktionierende Bremsen, Fahrradbeleuchtung nicht vorhanden bzw. nicht betriebsbereit
    Statistik über Radfahrer und Verkehrsunfälle
    Radfahrer leben gefährlich. Den Beweis liefern Statistiken und Zahlen, die das Statistische Bundesamt regelmäßig publiziert. Jedes Jahr ereignen sich im Schnitt über 70.000 Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt werden. Allein im Jahr 2012 wurden 74.370 Unfälle registrierte, in denen Radfahrer verletzt wurden. Das sind im Durchschnitt über 200 Unfälle pro Tag. Dieser Durchschnittswert erhöht sich deutlich, wenn man bedenkt, dass in den Wintermonaten kaum Radfahrer unterwegs sind. Doch während die Anzahl der verletzten Fahrradfahrer immer noch sehr hoch ausfällt, zeigt sich zumindest bei der Anzahl der getöteten Radfahrer eine positive Entwicklung. So nahm die Zahl der getöteten Radfahrer innerhalb der letzten 20 Jahre um über die Hälfte ab, obwohl immer mehr Menschen auf das Fahrrad umsatteln und der Radverkehr in den letzten Jahren entsprechend zugenommen hat.

    https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/

    Ich wußte nicht genau wohin mit diesem Thema. Fand aber die Diskussionen in der Vergangenheit immer recht interessant beim Thema Radfahren.
    Der ganze Bericht mit Statistiken befindet sich hinter dem Link.

  • #2
    AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

    fahrrad.jpg

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    • #3
      AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

      Damit dürfte ich keine Schwierigkeiten bekommen. Da ich kein Fahrrad mehr besitze. Wurde trotz gutem Schloss um Rahmen innerhalb von 2 Wochen geklaut.

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      • #4
        AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

        Fahrraddiebstahl scheint ein Volkssport zu sein.

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        • #5
          AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

          Fahrrad? Sind das die komischen Dinger die ohne zu stinken und Krach zu machen über deutsche Strassen fahren?
          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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          • #6
            AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

            so ein richtig gutes bike kostet mal schnell 2500-3000 euro

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            • #7
              AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

              Liegt auch schon über 25 Jahre zurück, da haben wir somanche Radtouren mit den Kindern unternommen.

              a. Kinder 13. 06. 1993.jpg


              Heute heute fahre ich lieber mit dem Auto,Motorsportler halt….:D

              Gruß Hisco

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              • #8
                AW: Bußgeldkatalog Fahrrad: Das müssen Radfahrer wissen

                -
                ich denke ernsthaft über ne mehrtägige Tour nach.....so als Unterstützung zu meiner Diät....
                -
                George F.Ettsack,
                ...bereut seine Kuchen-Arien...
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                -

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