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Pferde auf Koppeln verletzt....

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  • #16
    Tiere sind vor dem Gesetz eine "Sache" - und wer ein Tier "beschädigt" (bitte entschuldigt die Wortwahl) wird nach § 303 StGB zur Rechenschaft gezogen, so als ob er eine Wand beschmiert oder eine Scheibe eingeschmissen hätte.



    Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre - jeder, der sich mit Jura etwas auskennt, weiss, dass Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten grundsätzlich zur Bewährung verhängt werden, um die überfüllten Knäste zu entlasten.

    Was schliessen wir daraus? Ganz einfach: Ab auf die Koppeln und Pferde massakrieren. Das macht Spass und bringt Laune!!! Strafe? Nö, gibbet nich. Sind doch bloss Gäule...

    Ich bitte meinen letzten Absatz nicht als Ironie zu verstehen, sondern als Aufschrei und Appell an den Gesetzgeber, diese unglaubliche Diskrepanz zwischen Tat und Strafe schnellstmöglich zu beenden!
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    • #17
      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
      Tiere sind vor dem Gesetz eine "Sache"

      Was schliessen wir daraus? Ganz einfach: Ab auf die Koppeln und Pferde massakrieren. Das macht Spass und bringt Laune!!! Strafe? Nö, gibbet nich. Sind doch bloss Gäule...
      Der Vorwurf der Sachbeschädigung dürfte in diesen Fällen wohl vernachlässigbar sein,
      es geht um den Tatbestand der Tierquälerei... ohne - sowie mit Todesfolge,
      da kommen - glaub ich - etwas höhere Strafmaße zusammen.
      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

      chinesisches Sprichwort

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      • #18
        Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
        Es geht um den Tatbestand der Tierquälerei
        Ja, § 17 TierSchG, Maximalstrafe drei Jahre, die vom Richter wohl kaum komplett ausgeschöpft werden dürften...

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        • #19
          ...zu gering.

          Gesetzt der Fall, jemand würde auf frischer Tat erwischt und festgenommen,
          bleibt dann aber immer noch die Möglichkeit,
          ihm mit schweren psychischen Störungen - nämlich Störungen seines Sozialverhaltens beizukommen,
          in diesem Fall dann nicht auf der "armer Junge mit durchlebter schwerer Kindheit"-Entlastungsschiene,
          sondern die Studien auszupacken, die eindeutig belegen, daß Gewaltausübungen gegen Tiere häufig unmittelbar
          in Zusammenhang mit zwischenmenschlicher Gewalt stehen können.
          (nachzulesen im Wiki o. ä.)
          Ein gewiefter Psychologe stellt die Fragen so bzw. wertet die Antworten darauf so aus, daß bei dem Tierquäler
          nicht davon ausgegangen werden kann, daß dieser seine Aggressionen nicht auch gegen Menschen richten könnte.
          Damit ist derjenige dann zu gefährlich, frei herumzulaufen.

          Ein dünnes Brett, ich weiß - denn welche Staatsanwaltschaft strengt wegen Tierquälerei ein solches Verfahren an?

          Naja...zumindest besteht die Möglichkeit, dieses Mittel gegen solche Idioten anzuwenden,
          ob und wann es dazu kommt, wissen wohl nur die Gelehrten,
          da muss wahrscheinlich schon ein Wiederholungstatbestand oder eine ganze Serie Straftaten im Raum stehen...
          ...auf der anderen Seite sind Leute schon wegen weniger schlimmer Dinge in der Klapse gelandet. ;-)
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #20
            Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
            ...zu gering.
            Ja, natürlich!

            Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
            Ein dünnes Brett, ich weiß - denn welche Staatsanwaltschaft strengt wegen Tierquälerei ein solches Verfahren an?
            Keine.

            Die Justiz ist überlastet - selbst in Verfahren wegen schlimmsten Vergehen werden in den Hinterzimmern sogenannte "Deals" ausgehandelt. Immer nach dem Motto: Du gestehst, und wir verhängen die geringstmögliche Strafe. Hauptsache, wir haben den Fall schnell vom Tisch...

            Tausende Verfahren warten auf Erledigung - wen interessiert denn da ein abgeschlachteter Ackergaul...?!?

            Sorry, das ist die Realität...
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