Tiere sind vor dem Gesetz eine "Sache" - und wer ein Tier "beschädigt" (bitte entschuldigt die Wortwahl) wird nach § 303 StGB zur Rechenschaft gezogen, so als ob er eine Wand beschmiert oder eine Scheibe eingeschmissen hätte.
Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre - jeder, der sich mit Jura etwas auskennt, weiss, dass Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten grundsätzlich zur Bewährung verhängt werden, um die überfüllten Knäste zu entlasten.
Was schliessen wir daraus? Ganz einfach: Ab auf die Koppeln und Pferde massakrieren. Das macht Spass und bringt Laune!!! Strafe? Nö, gibbet nich. Sind doch bloss Gäule...
Ich bitte meinen letzten Absatz nicht als Ironie zu verstehen, sondern als Aufschrei und Appell an den Gesetzgeber, diese unglaubliche Diskrepanz zwischen Tat und Strafe schnellstmöglich zu beenden!
Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre - jeder, der sich mit Jura etwas auskennt, weiss, dass Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten grundsätzlich zur Bewährung verhängt werden, um die überfüllten Knäste zu entlasten.
Was schliessen wir daraus? Ganz einfach: Ab auf die Koppeln und Pferde massakrieren. Das macht Spass und bringt Laune!!! Strafe? Nö, gibbet nich. Sind doch bloss Gäule...
Ich bitte meinen letzten Absatz nicht als Ironie zu verstehen, sondern als Aufschrei und Appell an den Gesetzgeber, diese unglaubliche Diskrepanz zwischen Tat und Strafe schnellstmöglich zu beenden!
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