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  • #46
    ich bins noch mal

    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    @ celader: Gegenfrage: Wenn du eine Tour von Deutschland über Belgien, Frankreich, Spanien nach Portugal fährst - reicht dann die Kenntnis der deutschen StVO?
    @ Großer: Die Funktion "out of scope" ist für Fahrten gedacht die nicht den LuRZ unterliegen... Fahrten ohne gültige Karte können nicht einfch auf die nächste eingelegte Fahrerkarte geschrieben werden - auch wenn das immer wieder behauptet wird.
    @ all: Ist doch klar - lesen bildet... Auch wenn es eine Bedienanleitung ist. Wer von euch hat sich denn mal die Bedienanleitung seines LKw durchgelesen?!

    tommy die reine Lenkzeit nicht da magst du Recht haben, aber die selbe zeit als Arbeitszeit sehrwohl, das geschied sogar automatisch wenn du bedienfehler machst. Da wird sogar gefragt ob du die Zeit übernehmen möchtes. (je nach hersteller unterschiedlich)

    Zusatz: Hat mir ein Erfahrener Kolege erzählt. Er hat nach der Schichtzeit vergessen das Kontrollgerät umzuschalten nur die Karte Gezogen, bei Schichtbeginn hat er die Karte wieder reingestekt, einen Fehler gemacht bei der Eingabe vor der Abfahrt und siehe da er hatte seine Ruhezeit als Arbeitszeit auf der Karte.

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    • #47
      Hallo tommy hab mal eine Preisfrage für dich.
      Die Frage kann ich selber nicht mit Rechtssicherheit beantworten. sowie glaube ich das viele Fahrer auch damit Probleme haben.

      Ich Fahre von Deutschland über die Schweiz nach Italien.
      Dort werde ich beladen fahre dann von Italien wiederum über die Schweiz nach Frankreich.
      Dort werde ich ent und anschließend wieder beladen und fahre innerhalb von Frankreich zum nächsten entlade ort in Frankreich wieder Ent- und beladen.
      Dann gehts nach Deutschland.

      Nun welches Gesetz trift jetzt wo zu bzw. in welchen abschnitten.
      Das EU-LuR
      Das AETR
      oder wie bereits bekannt ist in Frankreich mit diesen 60min am Stück. nach 4,5h Fahrzeit.

      Was noch Interresannter ist. Wenn mehrere Gesetze zutreffen. Wie wird das auseinander gerechnet.

      Nachtrag: Kann ich im Digi Irgenwas einstellen das die Gesetze in irgendeiner form berücksichtig? Es piept ja auch wenn ich kurz vor ende der Lenkzeit bin.

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      • #48
        Es gilt immer das Gesetzt des Landes in dem ich mich gerade befinde.

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        • #49
          Zitat von xjrpeter Beitrag anzeigen
          Es gilt immer das Gesetzt des Landes in dem ich mich gerade befinde.
          Das ist einfach gesagt Richtig und doch wieder Falsch. Das ist ja das Problem!

          Das Eu-LuR zählt in Frankreich!
          Das AETR kann auch in Frankreich zählen!
          Sowie die eigene Regelung die Frankreich aufstellt kann auch zählen!

          Alle drei Gesetze haben ihre Gültigkeit! Obwohl wiedersprüchlieches drin steht!

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          • #50
            Das ist alles richtig was du schreibst, aber wenn du in einem fremden Land eine Anzeige bekommst und dort vor Gericht muß zählt immer das Gesetzt des Landes in dem Angezeigtst wurdest und wo du vor Gericht muß. So ist das nunmal und da wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern. Das nennt sich dann EG

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            • #51
              Genau xjrpeter, da will ich hin.
              Ich schreibe aus der Theorie!
              Wie sieht die Praxis aus?

              Das Theorie und Praxis nicht das selbe sind ist mir sehrwohl bekannt.

              Wenn ich dich "richtig" verstehe heißt das denn so?

              Fahre 27 tage nach EU-Recht in Deutschland. Am 28Tag eine tur nach Frankreich und werde Kontrolliert und Angezeigt. Folge wäre doch das ich für 27tage strafe zählen müßte wenn dann plötzlich das Französiche Gesetzt zählen würde.
              Wo meines wissen auch die letzten 28 tage Kontroliert werden dürfen.

              Hatte da mal gerne ein paar praxis fälle gehört zwecks meiner Weiterbildung.

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              • #52
                Ja ich kenne dein Problem. Man kann dich im Ausland nur für ein vergehen Haftbar machen wenn es in deinem Heimatland auch eins war. Das französische Gesetzt greift nicht für Taten die in Deutschland erlaubt sind. Und das gilt für die ganze EU. Abe rbei genauer Auskunft gehe mal auf die Internetseite von ARAG oder DAS, da wirste bestimmt fündig.

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                • #53
                  aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur sagen,das es darauf ankommt,wie auch in Frankreich die Polizei drauf ist...ist man selbst freundlich,sind sie es auch und man kommt mit ner mündlichen Verwarnung weg...
                  biste in Italien zur "Kaffeezeit" in ner Kontrolle,reichen meist 10 Euro ohne Quittung die man bezahlt...
                  in jedem Land werden die Gesetze meistens zu Gunsten der Polizei und selten zu Gunsten des Fahrers ausgelegt

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                  • #54
                    Das ist richtig ein bisschen Fingerspitzengefühl gehör immer dazu.

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                    • #55
                      Natürlich gehört da Fingerspitzengefühl dazu. Bin in mein Leben ja auch schon öfters in eine Polizeikontrolle gekommen so ist es ja nicht. So unter dem Motto; So wie du mir, so ich dir.
                      Würde es aber einfacher finden wenn man weiß auf welcher ebene man sich unterhält. Einfach sagen da steht das aber so und nicht wie Sie sagen bringt auch nicht unbedingt Freunde. Müßte aber wohl immer im einzelfall entschieden werden. Wie großer schon Schreibt. Mit freundlichkeit kommt man weit.

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                      • #56
                        [ Mit freundlichkeit kommt man weit.[/QUOTE]

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                        • #57
                          Zitat von celader Beitrag anzeigen
                          Das ist einfach gesagt Richtig und doch wieder Falsch. Das ist ja das Problem!

                          Das Eu-LuR zählt in Frankreich!
                          Das AETR kann auch in Frankreich zählen!
                          Sowie die eigene Regelung die Frankreich aufstellt kann auch zählen!

                          Alle drei Gesetze haben ihre Gültigkeit! Obwohl wiedersprüchlieches drin steht!
                          Frankreich ist EU Mitglied, Deutschland und Italien auch... Die Schweiz gehört zum EWR und hat die EU-LuRZ anerkannt. Also gilt prinzipiell die EU Regelung.
                          Das Kontrollgerät zählt nach dem AETR. Deshalb muss man bei den Lenkzeitunterbrechungen auch aufpassen. Beim AETR sind 3x15 Minuten zulässig nach EU Recht 1x15 dann 1x30 Minuten...
                          Zuletzt geändert von tommyk; 23.12.2009, 19:36.
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #58
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            ich bins noch mal




                            tommy die reine Lenkzeit nicht da magst du Recht haben, aber die selbe zeit als Arbeitszeit sehrwohl, das geschied sogar automatisch wenn du bedienfehler machst. Da wird sogar gefragt ob du die Zeit übernehmen möchtes. (je nach hersteller unterschiedlich)

                            Zusatz: Hat mir ein Erfahrener Kolege erzählt. Er hat nach der Schichtzeit vergessen das Kontrollgerät umzuschalten nur die Karte Gezogen, bei Schichtbeginn hat er die Karte wieder reingestekt, einen Fehler gemacht bei der Eingabe vor der Abfahrt und siehe da er hatte seine Ruhezeit als Arbeitszeit auf der Karte.
                            Du hast schon selbst gesagt: Bedienfehler! Klar, wenn ich beim manuellen Nachtrag auf die falsche Zeitgruppe stelle, dann schreibt der auch das falsche auf die Karte... Deshalb wird man beim manuellen Nachtrag auch extra nochmal gefragt: ob man die Daten wirklich übernehmen will - Zeitpunkt zum Nachdenken! Nicht einfach ja drücken... das wird logischerweise direkt auf die Karte geschrieben!
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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