Das Beispiel mit dem Leihwagen der Werkstatt,
der dem Otto- Normalbürger mitgegeben wird,
wenn er sein älteres Fahrzeug zur Inspektion abgibt, fand ich sehr treffend.
Ich zumindest hatte keine Einweisung in die vorhandenen Fahrassistenzen,
als mein Fahrzeug aufgrund eines Auffahrunfalls bei Mercedes eine neue AHK verbaut bekam
und ich mit der noch ziemlich neuen C Klasse vom Hof nach Hause geschickt wurde.
Das erste, was ich damals gemacht hatte, aus meiner Limousine eine blaue Mülltüte
aus dem Kofferraum zu holen, um den Flachbildfernseher am Armaturenbrett damit abzudecken.
Der ließ sich nicht ausstellen und war eine riesige Ablenkung.
Auch ist es wohl keinem Fahrer auf Langstrecke zumutbar, wie ein Schiesshund aufpassen zu müssen,
dass einem der Spurhalteassistent nicht plötzlich wegen technischer Fehlinterpretation
der Verkehrslage und Strassenverhältnisse das Lenkrad aus der Hand nimmt.
Meine Aufmerksamkeit gilt nämlich dem Strassenverkehr und nicht einer bildschirmzuckenden Kirmesbude
auf vier Rädern.
Entweder das Ding funktioniert und fährt autonom und die Haftung liegt beim Hersteller
oder ICH fahre und hafte selbst.
Alles Andere ist Kuddelmuddel, Schwindel und Augenwischerei und gehört meinem Rechtsempfinden
nach verboten.
Nicht umsonst heißt es " Viele Köche verderben den Brei.
Interessant wäre auch, ob es zu derartigen Unfällen durch Assistenzen Statistiken gibt.
Gruß!
M.P.U

Kommentar