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Allgemeine Fragen zu BDF Wechselbrücken

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  • Allgemeine Fragen zu BDF Wechselbrücken

    Liebe Brummi Gemeinschaft,

    zuerst einmal vielen Dank für die Aufnahme ins Forum! Mein Anliegen ist eher ungewöhnlich, aber ich dachte Leute aus der Praxis, die täglich auf unseren Straßen unterwegs sind, können mir am ehesten weiterhelfen. Ich bräuchte mal eure Erfahrungen bezüglich BDF Wechselbrücken. Ich bin gerade dabei ein kleines, mobiles Holzhaus zu planen (Tiny House). Dieses soll auf einer Wechselbrücke stehen, damit es bei Bedarf zu einem anderen Standort bewegt werden kann. Bevor ich jedoch eine gebrauchte Brücke kaufe hätte ich noch drei Fragen zu klären:

    1. Neben der Standard Wechselbrücken gibt es ja noch die Jumbo Wechselbrücke, welche etwas tiefer liegt und somit über eine Ladehöhe um die 3m verfügt. Sowas wäre natürlich super, weil ich dann mein Häuschen höher bauen könnte und somit ein schöneres Raumgefühl hätte. Die Jumbo Wechselbrücke braucht jedoch ein spezielles Fahrgestell um transportiert zu werden. Wie verbreitet sind diese Fahrgestelle in der Praxis? Ist es einfach eine Spedition zu finden welche eine Jumbobrücke bewegen kann oder ist das eher die Ausnahme? Gibt es beim Transport weitere Nachteile die der Laie erstmal nicht erkennt?

    2. Kann ein LKW oder Anhänger die Brücke von beiden Seiten aufnehmen oder funktioniert das nur aus einer Richtung?

    3. Was ist beim kauf einer gebrauchten Brücke zu beachten? Gibt es irgendwelche Schwachstellen?

    Vielen Dank für euer Wissen und gute Fahrt wo auch immer ihr seid!

    Gruß,
    Jonas

  • #2
    Die bei uns gebräuchlichen Wechselbehälter entsprechen der Norm DIN/EN 284. Die Prüfnorm ist 283. Es sind heute nur zwei Längen üblich: 7,45 und 7,82 Meter. Frei wählbar ist die Höhe, sofern aufgepritscht die 4 m Gesamthöhe des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Daraus folgt, dass die WB unterschiedliche Innenhöhen haben können. Wichtig ist nur, dass man die abgestellten WB noch mit einem (Anhänger-)Chassis unterfahren kann. Deswegen gibt es unterschiedliche Abstellhöhen. Die "normale" ist 1.320 mm. In der Norm wird auch 1.220 mm genannt. In der Praxis gibt es Volumen-WB mit Abstellhöhen bis 970 mm.
    Die WB können von beiden Seiten aufgenommen werden. Das passiert so gut wie nie, denn die Türen braucht man bekanntlich am Heck. Viele WB haben an der Stirnwand Einweishilfen am Zentriertunnel, am Heck sind die sehr selten.

    Maße und Gewichte findet man sehr schnell bei www.krone-trailer.de unter Downloads und dort Datenblätter (ziemlich weit unter in der Liste.)

    Gebrauchte WB: Wichtig ist, dass das Chassis nicht verbogen ist. D.h. die leere WB muss gerade stehen. Dann ist darauf zu achten, dass Stützen und Streben gangbar sind und beide Sicherungen (Federstecker am Rohr und Fallriegel außen. ) Der Zentriertunnel sollte nicht verbogen sein, das passiert beim Aufsetzen mit einem Kran und kann das Auf- und Abpritschen erschweren. Rost am Tunnel ist normal, das kommt vom Pritschen. Fast vergessen. Wenn die Stützen mit Teleskopen ausgerüstet sind, müssen die gangbar sein.
    Eine feuerverzinkte Brücke ist einer mit KTL-Grundierung vorzuziehen.

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    • #3



      Mittlerweile dürften die meisten Speditionen die mit WB arbeiten zumindest zum Teil mit den Jumbos arbeiten. DIe Jumbo Fahrzeuge können auch die normalen aufnehmen.
      Wir hatten damals einen Kunden da mußten die Türen nach vorne aufgenommen werden, weil die dort am Zaun stehen und beladen werden.
      Ich meine da wären auch bei den Türen die beiden "Schienen" gewesen.
      Die Kabinen der LKW sind bei beiden Fahrzeugen gleich. DIe Jumbo Kabinen sind also ncit höher.


      @Jonas: Falls Du Lust hast kannst Du dich gerne noch im Verstellungsthread kurz vorstellen. Ist aber kein Muss.


      Zuletzt geändert von Kai; 06.02.2021, 21:18.
      Gruß Kai
      Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

      Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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      • #4
        DIe Jumbo Fahrzeuge können auch die normalen aufnehmen.
        Das stimmt so nicht ganz. Mit unseren Fahrzeugen können wir nur noch Jumbobrücken aufnehmen. Und bei einem LKW passen auch nur noch 7,82m lange, weil sonst die angebaute Ladebordband hinten übersteht.
        Es sollte aber keine Schwierigkeit sein, für die gebräuchlichsten Wechselbrücken ein Fahrzeug zu bekommen.
        Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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        • #5
          Super, vielen Dank für eure Antworten!

          Aktuell plane ich mein Häuschen mit einer Höhe von 3m. Funktioniert das dann nur mit einer Jumbobrücke und entsprechendem Fahrzeug? Oder kann ich auch die normalen Chassis so einstellen, dass ich bei 3m hoher Ladung die 4m Gesamthöhe nicht überschreite?

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          • #6
            Je nachdem wie oft man damit rum fährt kannst ja sonst einfach ne Bewilligung lösen.. Aufwändig wenn du alle 2 Tage das Teil umsetzten willst, aber sonst...

            Wir stellen solche Wechselpritschen auch unseren Kunden zur Verfügung.. ich hab da am Auto dann ne Brückenhöhe von 1,35m, heisst man dürfte maximal 2,655m hoch drauf laden, aber wir fahren oft auch mit 4,3 - 4,6m rum. Im schlimmsten Fall wird halt ne Bewilligung gelöst dafür. Oder man stellt das Teil auf nen Tiefbettauflieger, dann kannst ohne Bewilligung auch über 3m hoch drauf laden.
            Es gibt spezielle Hebevorrichtungen mit denen man die Pritsche dann wieder auf normale Höhe heben kann damit auch ein Standard-LKW wieder drunter kommt. Bei der Lösung kann das Zeug da drauf auch mal gut 10m lang sein oder mehr...
            Du siehst, gehen tut eigentlich alles. :D
            Zuletzt geändert von Ralliart; 07.02.2021, 14:34.

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            • #7
              Einige Fahrzeuge haben den entsprechenden Aufbau, daß diese Wechselbrücken mit unterschiedlicher Einfahrhöhe transportieren können. Aber wer nur die 1320mm Abstellhöhe aufnehmen kann, kommt dann schnell auf über 4m Gesamthöhe. Da bist du mit einem Jumbo-LKW auf der sicheren Seite
              Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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              • #8
                Super, denke bei mir wird es dann auf die Jumbobrücke hinauslaufen. Umzüge sind eigentlich nicht so häufig geplant, möchte aber das alles unkompliziert, ohne viel aufwand funktioniert.

                Hätte da auch noch eine Frage zur Breite. Habe gelesen, dass man 3m breite Ladung relativ unproblematisch transportieren kann. Das möchte ich natürlich bei meinem Bau ausnutzen. Sind genau 3,00m die absolute Grenze, oder wird mal ein Auge zugedrückt wenn es paar cm mehr sind?
                Es geht nämlich um die Regenrinne von dem Häuschen, die etwa 7cm breit ist. Wäre das ok wenn die Rinne über die 3m hinausgeht, also quasi 3,07? Oder muss ich sie bei den 3m Breite auf jeden fall mit einkalkulieren. Also quasi 2,93m Aufbau Haus + 7cm Regenrinne?

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                • #9
                  Wechselbrücken sind in der Regel 2,50m breit. Da sind bis zu den gewünschten 3m noch genügend cm übrig
                  Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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                  • Jonas
                    Jonas kommentierte
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                    Hallo Martin,
                    auf die 2,50 breite Wechselbrücke baue ich eine verwindungssteife, tragende Bodenplatte die etwa 3m breit ist und somit über die Brücke hinausragt.
                    Es geht mir allein um den Transport mit überbreite von 3m bzw. wie genau die 3m zu nehmen sind.

                • #10
                  Ich habe angenommen, du wolltest eine Wechselbrücke zum Tiny House umbauen.
                  Dumm stellen kann Freizeit verschaffen

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                  • #11
                    Stoppppppp!!!!
                    Maximal sind 2,55m erlaubt. Bei Kühlern 2,60m.
                    Die 3m Breite sind nur mit Genehmigung möglich. Allerdings brauchst Du bis zu einer Breite von 3m kein Begleitfahrzeug.
                    Bei einer Kontrolle drücken die kaum ein Auge zu. Die sind da recht genau.
                    Ich durfte damals mit meiner Genehmigung bis zu 3m breit, 4m hoch und 23,50m lang. Nur Sattelzug. Hieß bei meinem Fahrzeug das wir max 20m laden konnten.
                    Bei 3m Breite mußte vorne/ oben an der Maschine und hinten am Auflieger das gelbe Rundumlich an sein.
                    Bei Überlänge nur hinten. Ausnahmen galten bei Nebel und Schnee. Da wurde mehr gefordert.
                    Bei der Höhe verstehen die überhaupt keinen Spaß! Da können 4,10m reichen zur Stillegung.
                    Hinzu kam das wir Freitags ab 15Uhr nicht mehr auf die BAB durften. Allerdings kocht hier jedes Bundesland wieder eigene Suppen.
                    Wir hatten die Genehmigung aus Bremen. Unser Kunde war Niedersachsen, der durfte Freitag ab 12 Uhr keine Autobahn nutzen....
                    Ich weiß allerdings nicht ob das heute noch so ist.
                    Die Genehmigung wurde immer für ein Jahr ausgestellt und kostete damals (2001) rund 1300€
                    Zuletzt geändert von Kai; 07.02.2021, 20:53.
                    Gruß Kai
                    Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                    Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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