Gestern haben sie einem Kollegen das Rücklicht beim Laden zerstört.
Werkstatt hat jetzt ein "Neues" aus dem Sammelsorium Schrank angebaut, optisch Baugleich, allerdings mit Glühlampe anstatt LED.
Auf der einen Seite ist jetzt also LED und auf der anderen herkömmliche Lampe, wenn es aus ist sehen sie absolut gleich aus.
Nun meine frage, ist das erlaubt?
Ich finde in der STVO nur Hinweise das alle Lampen "gleich Stark leuchten müssen", was sie ja, je nach auslegung, machen.
Werkstatt hat jetzt ein "Neues" aus dem Sammelsorium Schrank angebaut, optisch Baugleich, allerdings mit Glühlampe anstatt LED.
Auf der einen Seite ist jetzt also LED und auf der anderen herkömmliche Lampe, wenn es aus ist sehen sie absolut gleich aus.
Nun meine frage, ist das erlaubt?
Ich finde in der STVO nur Hinweise das alle Lampen "gleich Stark leuchten müssen", was sie ja, je nach auslegung, machen.
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