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LED und Glühlampe mischen?

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  • LED und Glühlampe mischen?

    Gestern haben sie einem Kollegen das Rücklicht beim Laden zerstört.
    Werkstatt hat jetzt ein "Neues" aus dem Sammelsorium Schrank angebaut, optisch Baugleich, allerdings mit Glühlampe anstatt LED.

    Auf der einen Seite ist jetzt also LED und auf der anderen herkömmliche Lampe, wenn es aus ist sehen sie absolut gleich aus.

    Nun meine frage, ist das erlaubt?
    Ich finde in der STVO nur Hinweise das alle Lampen "gleich Stark leuchten müssen", was sie ja, je nach auslegung, machen.

  • #2
    AW: LED und Glühlampe mischen?

    Solange eins nicht nach Standlicht und das andere nach Bremslicht aussieht, dürfte es egal sein.
    Auf jeden Fall gleich auf dem Meckerzettel vermerken, dann kann eigentlich nix passieren. ;-)
    Hakuna Matata !!!

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    • #3
      AW: LED und Glühlampe mischen?

      Die Kernaussage ist hier aus Kfz Elektrischer Sicht (In Einklang oder bzw. nach Vorgaben der StVZo) daß das Leuchmittel also die Lampe eine Vorgegebene Leuchtkraft besitzen muss gemessen in Lumen und bei Glühfäden über die Stromaufnahme durch die Bauart gesteuert wird.
      Da Leuchtmittel mit Glühfäden allein schon aus Herstellungsgründen so Dimensioniert sind um diese Anforderung zu erfüllen (sonst würde der Hersteller ja nüscht verkoofen) ist das völlig Wurst ob nun LED oder Glühfaden letzteres "verbraucht" einfach mehr Strom und hat in der Regel eine kürzere Lebensdauer.
      Auf gut Deutsch sieht dat uff der Seite mit der Lampe genauso hell oder in etwa so wie uff der andern Seite mit der LED aus passt des.
      Hierbei wäre nur zu beachten das die vorgegebene Leuchtkraft auch nicht deutlich überschritten werden darf (Standlicht soll eben nich so Hell wie Bremslicht sein) Klassiches Beispiel 100 Watt H4 Lampen.
      In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
      und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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      • #4
        AW: LED und Glühlampe mischen?

        H4 100W als Bremslicht?

        Ich meine, dass eine bauartbedingte Zulassung mit CE-Kennzeichnung ausreicht.
        Viele Grüße

        Michael


        Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

        Mit Respekt und Abstand!

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        • #5
          AW: LED und Glühlampe mischen?

          Wenn Dein Fzg. neueren Datums ist,wird Dein Beleuchtungs-Steuergerät ganz sicher meckern.

          Das mischen mit LED´s ist aufgrund unterschiedlicher Stromaufnahme fast immer problematisch.

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          • #6
            AW: LED und Glühlampe mischen?

            Das meckert seit wir LED haben grundsätzlich bei allen LKW, egal ob uralt Panzer oder Nagelneu und alle Marken.

            Fliegl halt

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            • #7
              AW: LED und Glühlampe mischen?

              Zitat von oldie Beitrag anzeigen
              Wenn Dein Fzg. neueren Datums ist,wird Dein Beleuchtungs-Steuergerät ganz sicher meckern.

              Das mischen mit LED´s ist aufgrund unterschiedlicher Stromaufnahme fast immer problematisch.
              Wenn das richtig verstanden hatte war ja die Ursprüngliche Frage ob das mischen erlaubt ist und das ist es eben wenn beidseitig gleich hell leuchtet und weder unter- noch überdimensioniert (Brems-Standlicht Kontrast z.B.).
              Daher völlig Egal ob nun LED oder Glühfaden oder was auch sonst noch alles man Physikalisch zum Leuchten bringen könnte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften (z.B. Brandgefahr).
              Interessiert Die StVZO nicht ob nun Donkey Kong oder Space Invader im Cockpit Mäusekino hast^^
              In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
              und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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              • #8
                AW: LED und Glühlampe mischen?

                Tragen beide Rückleuchten das ECE-Prüfzeichen, sprich E Nummer dann dürfen diese auch zusammen verbaut werden.

                Allerdings darauf achten, das man nicht auf das Lampenglas schaut, da dieses ein eigenes ECE-Prüfzeichen, sprich E Nummer trägt (welche natürlich auch vorhanden sein müssen). Dabei also immer das Lampengehäuse in Augenschein nehmen, die Prüfzeichen mit der entsprechenden Nummer findet man meistens in der Lampe und/oder auf deren Rückseite.

                Das mischen von Leuchten ist zwar nicht schön, aber zulässig, sofern die Vorschriften eingehalten werden.

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                • #9
                  AW: LED und Glühlampe mischen?

                  Werde ich mir am Montag anschauen, jetzt erstmal Wochenende ;-)



                  Danke.

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                  • #10
                    AW: LED und Glühlampe mischen?

                    Zitat von Howie Beitrag anzeigen
                    Tragen beide Rückleuchten das ECE-Prüfzeichen, sprich E Nummer dann dürfen diese auch zusammen verbaut werden.

                    Allerdings darauf achten, das man nicht auf das Lampenglas schaut, da dieses ein eigenes ECE-Prüfzeichen, sprich E Nummer trägt (welche natürlich auch vorhanden sein müssen). Dabei also immer das Lampengehäuse in Augenschein nehmen, die Prüfzeichen mit der entsprechenden Nummer findet man meistens in der Lampe und/oder auf deren Rückseite.

                    Das mischen von Leuchten ist zwar nicht schön, aber zulässig, sofern die Vorschriften eingehalten werden.
                    Was du vermutlich mit Lampengehäuse meinst nennt sich Lampenträger, wenn man es ganz genau nehmen will Leuchtmittelträger den das Gehäuse eines zB. Glaskolben Leuchtmittels ist eben der Glaskolben in dem leuchtet es ja. Und wie Du richtig bemerkt hast müssen in unserem Lande alle Streuscheiben ob nun vorn oder hinten ein Prüfzeichen vorweisen um zulässig zu sein nach StVZO was aber knapp am Thema dieses Threads ob man Leuchtmittel LED und Glaskolben mischen darf vorbei ist falls ich jetzt das richtig verstanden habe und mich nicht irre.
                    In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                    und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                    • #11
                      AW: LED und Glühlampe mischen?

                      Zitat von Wallagilla Beitrag anzeigen
                      Was du vermutlich mit Lampengehäuse meinst nennt sich Lampenträger, wenn man es ganz genau nehmen will Leuchtmittelträger den das Gehäuse eines zB. Glaskolben Leuchtmittels ist eben der Glaskolben in dem leuchtet es ja. Und wie Du richtig bemerkt hast müssen in unserem Lande alle Streuscheiben ob nun vorn oder hinten ein Prüfzeichen vorweisen um zulässig zu sein nach StVZO was aber knapp am Thema dieses Threads ob man Leuchtmittel LED und Glaskolben mischen darf vorbei ist falls ich jetzt das richtig verstanden habe und mich nicht irre.
                      Warum soll das am Thema vorbei sein?

                      Könntest Du das bitte mal näher erklären, was Du damit sagen willst?

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: LED und Glühlampe mischen?

                        Zitat von Howie Beitrag anzeigen
                        Warum soll das am Thema vorbei sein?

                        Könntest Du das bitte mal näher erklären, was Du damit sagen willst?
                        Tschuldige wenn mich undeutlich Ausgedrückt habe Kernaussage war das wir hier im LED oder Glühlampe Thread sind und ob man die mischen darf und ich verdeutlichen wollte das die Prüfzeichen auf den Streuscheiben da völlig unerheblich bei sind ob sie nun zwingend Vorgeschrieben da sind oder eben nicht das ist dem Leuchtmittel oder der Lampe völlig Wurst.
                        Hier ist klar vom Gesetzgeber vorgegeben für welche Außen Beleuchtungseinrichtung welche Leuchtkraft und Farbe vorhanden sein muss. Hintergrund ist eben das es gesehen werden soll aber eben keinen Blenden das es Kontrast Ansprüchen genügen muss usw. Standlicht/Bremslicht Kontrast zB.
                        In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                        und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: LED und Glühlampe mischen?

                          Zitat von Wallagilla Beitrag anzeigen
                          Tschuldige wenn mich undeutlich Ausgedrückt habe Kernaussage war das wir hier im LED oder Glühlampe Thread sind und ob man die mischen darf und ich verdeutlichen wollte das die Prüfzeichen auf den Streuscheiben da völlig unerheblich bei sind ob sie nun zwingend Vorgeschrieben da sind oder eben nicht das ist dem Leuchtmittel oder der Lampe völlig Wurst.
                          Hier ist klar vom Gesetzgeber vorgegeben für welche Außen Beleuchtungseinrichtung welche Leuchtkraft und Farbe vorhanden sein muss. Hintergrund ist eben das es gesehen werden soll aber eben keinen Blenden das es Kontrast Ansprüchen genügen muss usw. Standlicht/Bremslicht Kontrast zB.
                          Dann denke bitte noch etwas weiter!

                          Wenn also der Gesetzgeber eine Norm für die Fahrzeugbeleuchtung (in unserem Fall die Rückleuchten) vorgibt und deren Eigenschaften also einen Sollwert erfüllen muss, so dürfte dies auf ein Leuchte mit LED, ebenso wie auf eine Leuchte mit Glaskolbenglühmittel zutreffen, sofern diese das Prüfzeichen tragen.

                          Sehe ich doch richtig, oder? Also warum sollte man diese nicht miteinander kompinieren dürfen?

                          Bei meinem PKW, sind sogar vom Hersteller (ab Werk) beide Leuchtmittel verbaut.
                          Bremsleuchten sind LED, während der Rest der Beleuchtung mit Glühmittel arbeitet.
                          Entscheidend ist doch, ob die Leuchte sich in dem Zustand befindet, unter dessen Voraussetzungen, sie das Prüfzeichen erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, weil das falsche Leuchtmittel drin ist (in Leistung und Lumen), dann entspricht die Leuchte auch nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und das hängt nicht von der Art des Leuchtmittel ab, sondern von dessen Eigenschaften, wie Leistung und Lumen.

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                          • #14
                            AW: LED und Glühlampe mischen?

                            Hier liegt wohl ein Missverständnis vor meine Aussage war ja das man LED und Glühlampe mischen darf wenn eben beide die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
                            Und auf dem Leuchtmittel muss meines Wissens nach nicht zwingend ein Prüfzeichen vorhanden sein aber auf der Streuscheibe, Also dem von außen Sichtbaren Teils des Leuchtmittelträgers in jedem Fall schon.
                            In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                            und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: LED und Glühlampe mischen?

                              Zitat von Wallagilla Beitrag anzeigen
                              Hier liegt wohl ein Missverständnis vor meine Aussage war ja das man LED und Glühlampe mischen darf wenn eben beide die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
                              Und auf dem Leuchtmittel muss meines Wissens nach nicht zwingend ein Prüfzeichen vorhanden sein aber auf der Streuscheibe, Also dem von außen Sichtbaren Teils des Leuchtmittelträgers in jedem Fall schon.
                              Darf man sehr wohl, wenn beide Leuchtmittel innerhalb einer Leuchte die selben technische Vorraussetzung erfüllen.

                              Wenn eine Glühlampe 400 Lumen hat, dann darf ich diese auch durch eine LED mit 400 Lumen, oder eine Halogen mit 400 Lumen, oder eine Gasentladungslampe von 400 Lumen ersetzen.
                              Oder mit etwas anderem mit 400 Lumen, was in Zukunft noch erfunden wird.

                              Aus diesem Grund befinden sich an den Sockel/Fassung einer Leuchte auch die Angabe der Wattzahl, die sich auf das originale Leuchtmittel bezieht, welche dann natürlich umrechnet werden muss, wenn man die Leuchtmittelart ändert.
                              Natürlich immer unter Berücksichtigung, der Temperaturentwicklung, der bauartbedingten Größe, der Helligkeit und Abstrahlung der unterschiedlichen Leuchtmittel.
                              Was natürlich ein Hersteller schon gemacht hat, wenn er ein und die selbe Leuchte mit unterschiedlichen Leuchtmitteln anbietet, wie hier in unserem Themenbeispiel.
                              Somit darf man beide Leuchte zusammen montieren, wenn beide das zulässige Prüfzeichen tragen.

                              Auch wenn es nach meinem Geschmack nicht schön aussieht, aber das spielt hier keine Rolle

                              Im Übrigen, müssen alle Leuchtmittel, das ECE-Prüfzeichen ebenso tragen, sonst sind diese nicht für den Straßenverkehr zulässig.

                              220px-E-Pruefzeichen_svg.jpg

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