Fahrer 2
Beim Fahrer 2 (i.d.R. der Beifahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
Ist auch nachvollziehbar, da der Beifahrer ja schließlich auch diese 3 Dinge tun kann. "Lenkzeit" kann es für den Beifahrer nicht geben weil er ja das Fahrzeug nicht lenkt.
Daher erfolgt für den Fahrer 2 nur der Aufschrieb (Speicherung) der Zeitgruppen.
Wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, dann schaltet das Kontrollgerät für den Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit". (siehe Definition Bereitschaftszeit)
Wenn das Fahrzeug dann wieder zum stehen kommt bleibt für den Fahrer 2 diese Zeitgruppeneinstellung erhalten - bis er sie manuell ändert.
Fahrer 1
Beim Fahrer 1 (i.d.R. der Fahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug ebenfalls zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
Auch der Fahrer kann bei stehendem Fahrzeug diese Tätigkeiten durchführen. Sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt schaltet (s.o.) das Kontrollgerät für dne Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit" und für den Fahrer 1 auf "Lenkzeit".
Dieses machen alle Geräte - ohne Ausnahme!
Wenn das Fahrzeug anhält - dann unterscheiden sich die Softwareversionen. Die ältere Software lässt das Gerät für den Fahrer 1 auf die Zeitgruppe "sonstige Arbeiten" springen. Das macht daher Sinn da der Fahrer ja u.U. sein Fahrzeug entladen könnte oder etwas anderes arbeiten könnte (siehe Definition "sonstige Arbeitszeiten").
Die Probleme fangen aber dann an, wenn der Fahrer seine "Lenkzeitunterbrechung" machen möchte. Dann ist zwingend ein Benutzereingriff erforderlich um das Gerät auf "Ruhezeit" oder "Bereitschaftszeit" zu stellen. Wird dieses vergessen wird die Pause (die der Fahrer ja wohl hoffentlich auch gemacht hat) nicht als "Lenkzeitunterbrechung" gewertet.
Beispielsweise bei einer Lenkzeit vor der (nicht dokumentierten) Pause von 3 Stunden und einer anschließenden Lenkzeit von 4,5 Stunden macht das eine Lenkzeitüberschreitung von 3 Stunden. Das kostet (lt.BKatV Fahrpersonal)
Für den Fahrer:
Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde je 30€ macht bei 3 Stunden: 150€
Für den Unternehmer:
nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde: 90€ macht zusammen: 450€ (wenn dann nachweisbar ist...).
Um diesem Übel aus dem Weg zu gehen und diese Form der Fehlbedienung zu vermeiden gibt es die Software der 2. Generation. Bei dieser ist einstellbar, auf welche Zeitgruppe das Gerät für den Fahrer 2 springen soll. Und es ist auch das Verhalten des Gerätes bei "Zündung aus" programmierbar.
Aus dieser Sicht macht es Sinn diese Funktionen (falls softwareseitig verfügbar) auch zu nutzen.
Beim Fahrer 2 (i.d.R. der Beifahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
Ist auch nachvollziehbar, da der Beifahrer ja schließlich auch diese 3 Dinge tun kann. "Lenkzeit" kann es für den Beifahrer nicht geben weil er ja das Fahrzeug nicht lenkt.
Daher erfolgt für den Fahrer 2 nur der Aufschrieb (Speicherung) der Zeitgruppen.
Wenn sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, dann schaltet das Kontrollgerät für den Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit". (siehe Definition Bereitschaftszeit)
Wenn das Fahrzeug dann wieder zum stehen kommt bleibt für den Fahrer 2 diese Zeitgruppeneinstellung erhalten - bis er sie manuell ändert.
Fahrer 1
Beim Fahrer 1 (i.d.R. der Fahrer) kann man manuell bei stehendem Fahrzeug ebenfalls zwischen den Zeitgruppen "Ruhezeit", "Bereitschaftszeit" und "sonstige Arbeiten" wählen.
Auch der Fahrer kann bei stehendem Fahrzeug diese Tätigkeiten durchführen. Sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt schaltet (s.o.) das Kontrollgerät für dne Fahrer 2 auf "Bereitschaftszeit" und für den Fahrer 1 auf "Lenkzeit".
Dieses machen alle Geräte - ohne Ausnahme!
Wenn das Fahrzeug anhält - dann unterscheiden sich die Softwareversionen. Die ältere Software lässt das Gerät für den Fahrer 1 auf die Zeitgruppe "sonstige Arbeiten" springen. Das macht daher Sinn da der Fahrer ja u.U. sein Fahrzeug entladen könnte oder etwas anderes arbeiten könnte (siehe Definition "sonstige Arbeitszeiten").
Die Probleme fangen aber dann an, wenn der Fahrer seine "Lenkzeitunterbrechung" machen möchte. Dann ist zwingend ein Benutzereingriff erforderlich um das Gerät auf "Ruhezeit" oder "Bereitschaftszeit" zu stellen. Wird dieses vergessen wird die Pause (die der Fahrer ja wohl hoffentlich auch gemacht hat) nicht als "Lenkzeitunterbrechung" gewertet.
Beispielsweise bei einer Lenkzeit vor der (nicht dokumentierten) Pause von 3 Stunden und einer anschließenden Lenkzeit von 4,5 Stunden macht das eine Lenkzeitüberschreitung von 3 Stunden. Das kostet (lt.BKatV Fahrpersonal)
Für den Fahrer:
Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde je 30€ macht bei 3 Stunden: 150€
Für den Unternehmer:
nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
Bei Überschreiten bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere ½ Stunde: 90€ macht zusammen: 450€ (wenn dann nachweisbar ist...).
Um diesem Übel aus dem Weg zu gehen und diese Form der Fehlbedienung zu vermeiden gibt es die Software der 2. Generation. Bei dieser ist einstellbar, auf welche Zeitgruppe das Gerät für den Fahrer 2 springen soll. Und es ist auch das Verhalten des Gerätes bei "Zündung aus" programmierbar.
Aus dieser Sicht macht es Sinn diese Funktionen (falls softwareseitig verfügbar) auch zu nutzen.
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