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Smart-Tacho Version 2 wird ab 21. August 2023 Pflicht

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  • Smart-Tacho Version 2 wird ab 21. August 2023 Pflicht

    Die Regeln zu Tachografen des EU-Mobilitätspakets sorgen für wesentliche Neuerungen, auf die Transportunternehmer sich frühzeitig einstellen sollten.

    Auslesehardware für Fahrerkarten- und Tachografendaten, hier der DAKO SmartStick, muss ab dem 21.08.2023 mit den neuen Smarttachos (Gen2V2) kompatibel sein.

    Mit dem Stichtag des 21. August 2023 beginnt schrittweise die Verpflichtung zum Einbau einer neuen Version der Smarten Tachografen (Gen2V2) in Nutzfahrzeugen. Die Regelung ist Teil des, 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mobilitätspakets. Dieses verfolgt das Ziel, negativen Entwicklungen im Wettbewerb und bei den Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken sowie einheitliche Regularien für das Straßentransportgewerbe in den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Einige der wichtigsten Änderungen zur Bekämpfung illegaler Kabotage und zur effektiveren Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal treten in diesem Sommer in Kraft.

    Um die oben genannten Ziele zu erreichen, werden die Geräte zukünftig in der Lage sein, mehr Daten aus dem Fahrzeug zu erfassen. Hierzu zählen längere Aktivitätsaufzeichnungen (56 statt 28 Tage), die Art der Ladung (Personen/Güter), eine automatische Dokumentation von Grenzübertritten sowie eine Aufzeichnung von Be- und Entladepositionen. Auch die Konfiguration und erweiterte Kalibrierungsdaten des Tachos werden auf neuen Fahrerkarten speicherbar. Zusätzlich wird eine einfachere Übertragung von Tachografen- und Fahrerkartendaten (per Bluetooth) sowie eine bessere Verschlüsselung der Downloads sichergestellt.

    Was bedeutet das konkret? Im Moment sind einige der genannten Funktionen der neuen Tachografenversion noch Zukunftsmusik, dennoch haben die Fahrzeughersteller in den vergangenen Wochen bereits begonnen, die Gen2V2-Tachos in ihren Neufahrzeugen zu verbauen, um für den Wandel gerüstet zu sein. Aktuell sind dementsprechend bereits Unternehmen mit neuen Tachografen in ihren Fahrzeugen unterwegs. Sie müssen daher sicherstellen, dass sie weiter ihrer Pflicht zur regelmäßigen Erfassung und Archivierung von Tachografen- und Fahrerkartendaten nachkommen. Damit dies reibungslos verläuft, ist es notwendig, frühzeitig zu überprüfen, ob die eigene Auslesehardware mit den neuen Tachografen kompatibel ist. Hierfür können Updates von Auslesehardware sowie für die Archivierungs- und /oder Auswertungssoftware notwendig sein. Je nach Hersteller ist das mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen kann gar ein vollständiger Austausch der Hardware notwendig sein, wenn diese nicht mit den neuen Auslesestandards kompatibel ist.

    Da Stück für Stück auch alle sich bereits in Betrieb befindlichen Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr auf die Gen2V2-Tachos umgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. So kann schnell Planungssicherheit für den eigenen Fuhrpark geschaffen werden. Soft- und Hardwareanbieter wie die DAKO GmbH beraten Sie hierzu gerne und helfen Ihnen, wie Sie die maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Fahrzeug- und Hardwareausstattung finden. So werden von DAKO beispielsweise kostenlose Firmware-Updates, der per App gesteuerte Downloadkey SmartStick oder verschiedene Fernausleseoptionen angeboten.




    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Der 21.08.2023 gilt nur für EZ ab dem 21.08.2023 alle bis DTCO3.0 haben bis 31.12.2024 Zeit auf 4.1 umzurüsten. Die die bereits einen 4.0 oder 4.0e haben haben Zeit bis 21.08.2025.
    Alles für den Internationalen Transport, wer nur innerhalb Deutschland fährt mit deutscher Zulassung natürlich kann weiterhin seinen alten Tacho fahren

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