Querdenker bist einfach zu gut aber hab da noch was :bye:
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Keine Ankündigung bisher.
Hab mal ein Rätsel für Euch
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12112211 ?"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen12112211 ?Liebe Grüsse Yvonne!:15_2_138[1]:
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Ich habe keine Ahnung, aber wir finden das raus."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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Zitat von SirEnrico Beitrag anzeigenglückwunsch war genau richtig.
Darfst Dir jetzt ein Eis holen :clap: :rofl2[1]:Gruß Holger :D:D
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Ein Loch.
Aber das mit den Zahlen habe ich noch nicht geblickt."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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AHHHH :brightidea: Danke Holger, aber da wäre ich nicht drauf gekommen."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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