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Bündnis 90/Die Grünen: Abbiegeassistent soll innerorts verpflichtend werden

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    Bündnis 90/Die Grünen: Abbiegeassistent soll innerorts verpflichtend werden


    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme aus geschlossenen Ortschaften verbannen

    Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen – Abbiegeassistentengesetz“ vorgelegt. Darin heißt es: „Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind.“

    Stand der Technik sei, so heißt es in dem Entwurf weiter, „mindestens die Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem“. Dies seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern könnten. Das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), so heißt es weiter, „stellt jährlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes fest“.

    Als Verkehrssicherheitszonen definiert die Fraktion geschlossene Ortschaften. Dies sei „zielführend, nachvollziehbar und transparent“, begründen sie Antragsteller. „Tödliche Zeitverluste bei der bundesweit erforderlichen Festsetzung durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden werden so vermieden“. Die Verantwortung für falsche oder zu kleine Zuschnitte werde damit nicht den Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Diese sollen der Vorlage zufolge für Fälle von beispielsweise abbiegefreien Straßenverläufen oder für bestimmte Härtefälle Ausnahmen bestimmen können.

    Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Grünen durch die anhaltend hohe Zahl an Todesfällen nach Abbiegeunfällen mit Lkw. Zwar habe der Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits im Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, „nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegesicherheitssysteme zu prüfen und umzusetzen, wenn eine Europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann“. Die Bundesregierung bislang jedoch keine ausreichenden Regelungen in Kraft gesetzt hat, um derartige Unfälle deutlich zu reduzieren.

    Die angesichts der Aufgabenstellung „geringfügigen freiwilligen Selbstverpflichtungen im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent“, die „unzureichenden Förderungen des Einbaus von Abbiegeassistenten, die völlig unzureichenden Nachrüstungen im eigenen Fahrzeugbestand sowie die komplett fehlenden verbindlichen Vorgaben bei der Beschaffung“ hätten die Unfallzahlen im Jahr 2020 augenscheinlich nicht senken können, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag.

    Quelle

    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Ich denke das wäre eine gute sache

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    • #3
      Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
      Ich denke das wäre eine gute sache
      in dem " Abteil " sitze ich neben dir ....:36_7_11[1]:

      Kommentar


      • #4
        Zuallererst sollten erstmal die "Trixispiegel" an den gefährdeten Kreuzungen angebaut werden.
        ""Erinnert euch und vergesst nicht, Ansonsten können wir es wiederholen."

        Eine der Inschriften, die Soldaten der Roten Armee im Mai 1945 an den Wänden des Reichstags hinterlassen haben."​

        PERVERS IST WENN DEUTSCHE STAATSBÜRGER SCHUTZ SUCHEN MÜSSEN VOR SCHUTZSUCHENDEN.

        ​​​​​In der internationalen Politik geht es
        nie um Demokratie oder Menschenrechte.
        Es geht um die Interessen von Staaten.
        Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
        Geschichtsunterricht erzählt.
        Egon Bahr

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        • #5
          Das wäre natürlich auch wichtig

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          • #6
            Und man sollte dafür Sorgen dass Radfahrer nicht mehr direkt rechts neben abbiegenden LKW stehen können, da diese ja auch nicht in der Lage sind das Risiko einzuschätzen.... Dass der LKW rechts blinkt kann man ja als Radfahrer schließlich nicht sehen. Auch wenn wie bei mir schon die gesamte rechte Seite da leuchtet wie ein Weihnachtsbaum....

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            • #7
              Zitat von Kuhprah Beitrag anzeigen
              Und man sollte dafür Sorgen dass Radfahrer nicht mehr direkt rechts neben abbiegenden LKW stehen können, da diese ja auch nicht in der Lage sind das Risiko einzuschätzen.... Dass der LKW rechts blinkt kann man ja als Radfahrer schließlich nicht sehen. Auch wenn wie bei mir schon die gesamte rechte Seite da leuchtet wie ein Weihnachtsbaum....
              Übersetzt in Realitätsdeutsch heißt das:
              Lasterfahrer sind zu doof und zu bequem, mit dieser Situation umzugehen. Wenn er blinkt, muß sich alles andere unterordnen oder alternativ die Straße räumen. Lasterfahrer fordern eine StVO, die ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.Sie fahren dann zwar immer noch Radfahrer tot, gehen dafür aber als unschuldig aus der Sache raus.

              Ist jetzt nicht auf dich persönlich gemünzt. Also nicht beleidigt sein.

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              • #8
                Bin ich auch nicht ;) Aber ich hab das halt schon selber mehr als einmal selber erlebt dass sich einer, schon während ich am abbiegen bin, noch unbedingt vorbeidrücken muss obwohl er geradeaus will. Genauso hab ich schon 2 von denen frontal erwischt weil sie auch dachten dass Regeln für sie nicht gelten und sie mit 50 Sachen bergab um die Kurve kommen. Blöd wenn dann der LKW genau da steht....

                Es kommt mir einfach so vor wie wenn man alle anderen in die Pflicht nimmt und die Radfahrer müssen am Ende einfach nur noch fahren und auf gar nichts mehr achten oder Rücksicht nehmen... denn so verhalten sich viele vor allem in den Städten. Risikobewusstsein ist da quasi nie vorhanden.

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                • #9
                  Zitat von Jochen Beitrag anzeigen

                  . Lasterfahrer fordern eine StVO,
                  Warum sollten sie das fordern, es gibt diese tatsaechlich schon... aber leider wissen Radfahrer nicht mal den Einfachsten Paragraphen.... seines Zeichens Nr. 1 ... und den lsollte JEDER wissen, der aktiv am Strassenverkehr teilnimmt... auch wenn dafuer nichtunbedingt eine Pruefung erforderlich ist..... " ...... erfordert gegenseitige Ruecksicht...." drei Worte die Selbsterklaerend sind... Wenn ein LKW an einer Kreuzung oder einer nach rechts abzweigenden Strasse steht, senen rechten Fahrtrichtungsanzeiger benutzt, hat der Radfahrer ganz einfach dahinter stehen zu bleiben....soviel Selbsterhaltungstrieb sollte eigentlch der duemmste besitzen !

                  Mal ganz davon abgesehen, darf ja der Radfahrer rechts an haltenden Fahrzeugen vorbefahren (nicht parkenden)..... dazu ist aber laut StVO ein genugender Seitenabstand erforderlich..... wenn ich da so manche Radfahrer beobachtet habe, welchen sie als GENUEGENDEN Seitenabstand betrachten... dann koennte en LKW getrost auf einem Feldweg mit Gegenverkehr noch einen Radfahrer gefahrlos ueberholen!


                  Gruss Holger

                  Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


                  Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





                  Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

                  "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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                  • #10
                    Na ja,
                    ich habe da mehrere Meinungen:
                    - viele Radfahrer beachten StVo im PKW, steigen dann um auf das Fahrrad und ignorieren alles
                    - Radfahrer sind überaus Risikogeil
                    - Ich habe einen zulässigen Abbiegeassistenten von Luis verbaut seit August 2019 - vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpaieren vermerkt. Der warnt immer - also wenn 3 Grashalme sich bewegen, oder der Blinker nur leuchtet. Daher Ignoriere ich den Schrott nur noch.
                    - Trixispiegel wären geil
                    - Radfahrer, welche die Fahrbahn nutzen, obwohl ein Radweg vorhanden ist, müssten mit min. 100€ und 1 Punkt belohnt werden.

                    Zu oft schon musste ich hier im Sauerland die 40to Bergauf abbremsen, da ein Radfahrer auf der normalen Fahrbahn unterwegs war, obwohl ein Radweg vorhanden war. Dann muss ich 2m Abstand zum Überholen haben, was meistens nicht möglich ist.

                    Also geht es von 60 auf 15 km/h runter, und anschließend im 5.Gang locker da hinter her. Beschleunigen mit 40t nicht möglich.

                    Ich liebe Radfahrer.

                    Kommentar


                    • #11
                      Paragraph 1.der StVO,jeder hat sein FZ so zu führen das er sich und andere nicht, gefährdet.
                      Das gilt für jeden, auch für Radfahrer.

                      Kommentar


                      • #12
                        Das Radfahrer rechts vorbei fahren dürfen, ist nunmal Gesetz.
                        Das ein 10 jähriger nicht jede Verkehrsregel kennen kann, sollte auch klar sein.
                        Nicht einsehbare Bereiche, dürfen nicht befahren werden. Kennen wir vom rückwärts fahren ohne Einweiser.
                        So ein Richter klärt dich dann auch gerne grinsend darüber auf, dass du aufgrund von Größe und Gewicht, anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber eine besondere Sorgfallspflicht hast.
                        Ganz nebenbei dürfen wir seit diesem Jahr eh nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das sind 4-7 KMh.
                        Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw: Rechtsabbiegende Lkw über 3,5 t dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts nur Schrittgeschwindigkeit (d.h. 4 bis 7 km/h, max. 11 km/h) fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet
                        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                        Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                        "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                        • #13
                          Zitat von sf169 Beitrag anzeigen
                          - Radfahrer, welche die Fahrbahn nutzen, obwohl ein Radweg vorhanden ist, müssten mit min. 100€ und 1 Punkt belohnt werden.

                          Zu oft schon musste ich hier im Sauerland die 40to Bergauf abbremsen, da ein Radfahrer auf der normalen Fahrbahn unterwegs war, obwohl ein Radweg vorhanden war. Dann muss ich 2m Abstand zum Überholen haben, was meistens nicht möglich ist.

                          Also geht es von 60 auf 15 km/h runter, und anschließend im 5.Gang locker da hinter her. Beschleunigen mit 40t nicht möglich.

                          Ich liebe Radfahrer.
                          Da war der Radfahrer aber ziemlich flott unterwegs. 15 km/h bergauf ist schon eine Hausnummer. Und da das schon öfters passiert ist, muß es wohl immer der gleiche Radfahrer gewesen sein. Ich krieche manchmal nur mit 6 km/h den Berg hoch oder ich steige gleich ab und schiebe.

                          Ich bin ein Allesfahrer, Lkw+Pkw und auch Fahrrad. Sitze ich hinter dem Steuer eines Lkw, achte ich meist nicht darauf, ob der Weg neben der Fahrbahn auch ein Radweg ist. Warum auch? Bin ich mit dem Fahrrad unterwegs, sehe ich die tollen Wege neben der Fahrbahn ganz anders. Ich merke dann auf einmal, daß es gar kein Radweg ist, den ich gerade befahre. Es fehlt der baue Lolli mit dem weißen Fahrrad drauf, der mir sagt, das ist ein Radweg. Aus der Warte eines Radfahrers kann ich besser erkennen, ob ein Radweg nun benutzungspflichtig ist oder nicht. Als Lkw Fahrer interessiert mich das meist nicht und wie schon geschrieben, weiß ich das oft auch nicht.

                          Solche Themen, die von bösen Pkw Fahrern, selbstmörderischen Radfahrern und debilen Fußgängern handeln, eignen sich nicht zur Diskussion. Hier dominiert die Hackordnung, von groß nach klein, von schnell nach langsam. Und den Letzten beißen die Hunde, wie es so schön heißt.

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                          • #14
                            Zitat von Jochen Beitrag anzeigen

                            Übersetzt in Realitätsdeutsch heißt das:
                            Lasterfahrer sind zu doof und zu bequem, mit dieser Situation umzugehen. Wenn er blinkt, muß sich alles andere unterordnen oder alternativ die Straße räumen. Lasterfahrer fordern eine StVO, die ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.Sie fahren dann zwar immer noch Radfahrer tot, gehen dafür aber als unschuldig aus der Sache raus..
                            Könnte man jetzt 1zu1 auf die derzeitige StVO übertragen, nur aus Sicht der Radfahrer!

                            Nur den letzten Satz müsste man umschreiben.
                            Sie (Die Radfahrer) werden zwar immer noch tot gefahren, haben aber dafür recht.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Der Freiburger Beitrag anzeigen

                              Könnte man jetzt 1zu1 auf die derzeitige StVO übertragen, nur aus Sicht der Radfahrer!

                              Nur den letzten Satz müsste man umschreiben.
                              Sie (Die Radfahrer) werden zwar immer noch tot gefahren, haben aber dafür recht.
                              Ach komm! Nimm mal die rosarote Brille ab. Die lieben Kollegen schenken sich auch nichts und sind nicht besser als die Radfahrer. Ich sehe das tagtäglich auf der Bahn und den Straßen. Wir sollten uns nicht immer wie die Unschuldslämmer hinstellen.

                              In letzter Zeit lag der Fokus der Berichte in den Fachmedien auf den BAG-Kontrollen zur Kabotage. Doch was die Beamten der Polizeiinspektion Göttingen bei Lkw-Kontrollen rund um die A 7 an technischen Mängeln feststellen, hat auch erhebliche Konsequenzen für die Verkehrssicherheit. Am Donnerstag ist die Autobahnpolizei zu Gast bei FERNFAHRER live.

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