AW: Was hat er nur wieder angestellt.........?
Sagen wir es mal "diplomatisch schwaebisch" ... domms G"schwaetz !!! Fuer einen Staatsbuerger wird "Allgemeinwissen" vorausgesetzt, dazu ist der ja wahrscheinlich in seinem Heimatstaat in die Schule gegangen.
Es waere mir neu, dass nach deutschem Einwanderungsgesetzt (ja, das gibts tatsaechlich) ein Fluechtling, oder Asylbewerber (die meisten Deutschen kennen da nicht mal den Unterschied) einen Wissenstest, oder Sprachtest verpflichtend durchfuehren mussten.
Ausserdem sind diese Test's den Bewerbern fuer Staatsbuergerschaft vorbehalten, aber nicht Buergern mit einer befristeten, oder festen Aufenthaltsgenehmigung.
Es gibt kein Land in dieser Welt, in dem ich einen Nachweis erbringen muss, dass ich mich dauerhaft ohne Hilfe des Staates ernaehren kann... dieser Nachweis ist vielleicht (wenn ueberhaupt) nur fuer den immigrationsprozess erforderlich... wer das nicht kann, bleibt eben weg, oder bekommt die Aufforderung das Land in einem gewissen Zeitraum auf eigene Kosten (oder Darlehen durch eigene Botschaft) meistens innerhalb 90 Tagen zu verlassen.... oder es wird mit "Deportation" gedroht , d.h. gezwungene Ausweisung.
Also bitte keine Behauptungen aufstellen, wenn man davon keine Ahnung hat !!!
Gruss Holger
Zitat von Corvo
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Sagen wir es mal "diplomatisch schwaebisch" ... domms G"schwaetz !!! Fuer einen Staatsbuerger wird "Allgemeinwissen" vorausgesetzt, dazu ist der ja wahrscheinlich in seinem Heimatstaat in die Schule gegangen.
Es waere mir neu, dass nach deutschem Einwanderungsgesetzt (ja, das gibts tatsaechlich) ein Fluechtling, oder Asylbewerber (die meisten Deutschen kennen da nicht mal den Unterschied) einen Wissenstest, oder Sprachtest verpflichtend durchfuehren mussten.
Ausserdem sind diese Test's den Bewerbern fuer Staatsbuergerschaft vorbehalten, aber nicht Buergern mit einer befristeten, oder festen Aufenthaltsgenehmigung.
Es gibt kein Land in dieser Welt, in dem ich einen Nachweis erbringen muss, dass ich mich dauerhaft ohne Hilfe des Staates ernaehren kann... dieser Nachweis ist vielleicht (wenn ueberhaupt) nur fuer den immigrationsprozess erforderlich... wer das nicht kann, bleibt eben weg, oder bekommt die Aufforderung das Land in einem gewissen Zeitraum auf eigene Kosten (oder Darlehen durch eigene Botschaft) meistens innerhalb 90 Tagen zu verlassen.... oder es wird mit "Deportation" gedroht , d.h. gezwungene Ausweisung.
Also bitte keine Behauptungen aufstellen, wenn man davon keine Ahnung hat !!!
Gruss Holger
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