AW: Racial Profiling in Köln - Das Problem der rechten Tür
Ich sehe es eigentlich so:
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Nach Silvester 2015 wurde die Polizei kritisiert, weil sie versagt hatte. Heute wird sie kritisiert, weil sie reagiert hat.
:thinking: Sicher, kann man kritisch sehen und sich einen Kopf um Artikel 3, GG machen, der sagt:
Täterprofile sind immer diskriminierend. Aber nach nach den Erfahrungen aus dem Vorjahr konnte die Polizei
davon ausgehen, dass die möglichen Täter wieder überwiegend Nordafrikaner sein würden. Sie hatte im Vorfeld
auch entsprechende Warnungen von der Bundespolizei bekommen. Als genau diese Personen aus Zügen zum Kölner Hauptbahnhof ausstiegen, war es legitim und keineswegs rassistisch, genau diese zu überprüfen.
Genauso sehe ich das und ich bin keineswegs ein Rassist. Eher multikulti, habe viele Bekannte mit ausländischen Wurzeln
und war überrascht, dass die das real genauso sehen.
Sie wunderten sich höchstens über die künstliche Aufregung der Deutschen mal wieder. Denen war es wichtiger,
genau wie mir auch, dass die Polizei diesmal Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Silvester 2015 hat sich nicht
wiederholt. Eventuell noch erwähnen, dass sich das ohne Profiling Alles wiederholt hätte.
Zitat von Der Silokutscher
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Kölner Silvesternacht: Ohne Profiling geht es nicht
Wenn die Polizei nach potenziellen Straftätern sucht, werden möglichst genaue Täterprofile erstellt.
Genau das ist in Köln geschehen. Mit Rassismus hat das nichts zu tun.
Ein Kommentar von Ludwig Greven
Wenn die Polizei nach potenziellen Straftätern sucht, werden möglichst genaue Täterprofile erstellt.
Genau das ist in Köln geschehen. Mit Rassismus hat das nichts zu tun.
Ein Kommentar von Ludwig Greven
Nach Silvester 2015 wurde die Polizei kritisiert, weil sie versagt hatte. Heute wird sie kritisiert, weil sie reagiert hat.
:thinking: Sicher, kann man kritisch sehen und sich einen Kopf um Artikel 3, GG machen, der sagt:
Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
davon ausgehen, dass die möglichen Täter wieder überwiegend Nordafrikaner sein würden. Sie hatte im Vorfeld
auch entsprechende Warnungen von der Bundespolizei bekommen. Als genau diese Personen aus Zügen zum Kölner Hauptbahnhof ausstiegen, war es legitim und keineswegs rassistisch, genau diese zu überprüfen.
Genauso sehe ich das und ich bin keineswegs ein Rassist. Eher multikulti, habe viele Bekannte mit ausländischen Wurzeln
und war überrascht, dass die das real genauso sehen.
Sie wunderten sich höchstens über die künstliche Aufregung der Deutschen mal wieder. Denen war es wichtiger,
genau wie mir auch, dass die Polizei diesmal Handlungsfähigkeit bewiesen hat. Silvester 2015 hat sich nicht
wiederholt. Eventuell noch erwähnen, dass sich das ohne Profiling Alles wiederholt hätte.
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