Ein Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung für Mehrarbeit, wenn dies vertraglich nicht vorgesehen ist und er nicht jede einzeln Überstunde belegen kann.
BAG 5 AZR 602/13 vom 25.03.2015
Gefunden bei Gregor Ter Heide
http://juris.bundesarbeitsgericht.de...rt=en&nr=18128
BAG 5 AZR 602/13 vom 25.03.2015
Gefunden bei Gregor Ter Heide
http://juris.bundesarbeitsgericht.de...rt=en&nr=18128
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