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Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

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  • Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

    http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressem...erordnung.html

    Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung
    2. November 2016
    Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

    Das Bundeskabinett hat heute die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden in die neue Verordnung integriert; die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten.

    Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung im Überblick
    Telearbeitsplätze

    Aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und der Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden klare Regelungen für Telearbeitsplätze in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen. Damit werden rechtliche Unklarheiten in der Praxis beseitigt. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Telearbeit erfordert klare Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem Beschäftigten über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privatbereich, über die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen/Arbeitsplatzgestaltung. Mit der Regelung wird gleichzeitig klargestellt, dass beruflich bedingte "mobile Arbeit", z.B. das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, wie unterwegs im Zug, nicht vom Anwendungsbereich der ArbStättV erfasst wird. Dieses Beispiel war in den Medien immer wieder fälschlicherweise als "Telearbeit" und als übertriebene Bürokratie dargestellt worden.

    Arbeitsschutz-Unterweisung

    Durch die Arbeitsschutz-Unterweisung werden die Beschäftigten in die Lage versetzt und aktiv dazu angehalten, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Die Pflicht zu einer solchen Unterweisung bestand bereits bisher. Jedoch fehlten die entsprechenden Hinweise, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z.B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge). Die Änderung ist also eine praxisgerechte Konkretisierung für Arbeitgeber, damit diese einer jetzt schon bestehenden gesetzlichen Verpflichtung besser nachkommen können.

    Umgang mit psychische Belastungen

    Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigt werden. Dies wird grundsätzlich bereits mit dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Für Arbeitsstätten wird dies jetzt konkretisiert und betrifft z.B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz.

    Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen

    Die Regelung der Sichtverbindung nach außen gilt für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und für sonstige große Sozialräume; sie gilt nicht für jede Art von Sanitärräumen. Die Regelung stellt klare und einheitliche Anforderungen, wie möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen gewährleistet werden können. Lassen die baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten eine Sichtverbindung nach außen nicht zu, z.B. in Bereichen von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren, kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden. Die Regelung zur Sichtverbindung nach außen war bereits von 1975 bis 2004 Teil der Arbeitsstättenverordnung. Neu ist in der Arbeitsstättenverordnung die eindeutige Auflistung von Ausnahmen, die Missverständnisse und Unklarheiten vermeidet und die besondere Erfordernisse in der Praxis im Blick hat.

    Nach dem Kabinettbeschluss wird die Verordnung zügig im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

    Wo bleiben wir eigentlich hier?

  • #2
    AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

    Ich HABE sichtverbindung nach draußen. Alles gut, andreas.

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    • #3
      AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

      Zitat von klausi Beitrag anzeigen
      Ich HABE sichtverbindung nach draußen. Alles gut, andreas.
      Ich sach doch, wo bleiben wir..........alles gut Klaus

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      • #4
        AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

        Ist eigentlich paradox...alles schimpft und flucht über die scheiß lkw. Das da auch menschen drin sitzen wird gerne übersehen. Und auftauchen tun wir fahrer höchstens, wenn mal einer aus der rolle fällt. Warum auch immer. Siehe dieses joghurt attentat an anderer stelle. Und natürlich diese verbrecher mit ihren rollenden zeitbomben. Nein andreas, du hast da völlig recht. Aber ich sag dir mal, wo wir wirklich nicht auftauchen....verdi....sorry andreas. Die mögen uns als mitglieder, wenn was ist zahlen die den anwalt....kein problem kollege....aber das wars. Die sollten sich lsngsam mal was überlegen.

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        • #5
          AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Wo bleiben wir eigentlich hier?
          Zum einen glaube ich, daß viele dieser "Modernisierungen" heiße Luft sind, ohne positive Folgen.
          Insgesamt habe ich den Eindruck, daß die Arbeitsbedingungen überall den Bach heruntergehen. Bei den Berufskraftfahrern ist es besonders krass.

          Verbesserungen werden einem nicht geschenkt. Sie sind immer erkämpft worden.
          Wenn wir weiter auf die kampfesunwilligen Gewerkschaften warten, wird der Niedergang weitergehen.
          Bald sind wir im Mittelalter angekommen.

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          • #6
            AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

            Ich glaube nicht, daß gewerkschaften kampfesunwillig sind. Die sind eher gefangen in verkrusteten strukturen aus den fünfziger/sechziger jahren. Damals war noch klassenkampf angesagt. Den haben wir übrigens verloren. Oder besser gesagt, wir haben uns mit dem gegner arangiert. Heute müssen neue konzepte her, um die kollegen überhaupt zu ereichen. Wie willst du jemanden für eine sache gewinnen, der in kleinen mittelständischen betrieben arbeitet? Die belegschaften sind doch zersplittert und gespalten.und unsere dgb bonzen schauen tatenlos zu. Diese alten sprüche, von wegen wir sind eine große familie und sitzen im selben boot. Die kollegen haben resigniert und sich damit abgefunden, im maschinenraum des bootes zu sitzen. Da muß angestzt werden. Der gegner heist gewerkschaft. Die müssen sich neue konzepte einfallen lassen und zur konfliktfreudigkeit gezwungen werden. Und zwar von uns, von den mitgliedern. Gewerkschaft, in unserem falle zu verteufeln oder gar abzulehnen ist der völlig falsche weg. Wir müssen diesen leuten gewaltig in den arsch treten. Nur so, und nur so wird ein schuh draus. Der dgb ist im moment das einzig legitime mittel und rechtsverbindliches organ, um auch nur irgend was zu bewegen oder zu erreichen. Ist nun mal so. Also liegt es an uns, deren eingefahrenen strukturen aufzuweichen um lösungen zu erzwingen.

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            • #7
              AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

              Gut geschrieben Klausi, schade nur das du glaubst zu alt zu sein um selber nochmal die Hausordnung in die Hand zu nehmen. Da liegt der Haken. So denken viel zu viele.

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              • #8
                AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

                Pfffffffft...lach...

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                • #9
                  AW: Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz werden modernisiert

                  Zitat von Eierfeile Beitrag anzeigen

                  Verbesserungen werden einem nicht geschenkt. Sie sind immer erkämpft worden.
                  Wenn wir weiter auf die kampfesunwilligen Gewerkschaften warten, wird der Niedergang weitergehen.
                  Bald sind wir im Mittelalter angekommen.
                  Wenn das die Kollegen auch so sehen würden, wäre der erste Schritt getan. Die Gewerkschaft muss gefordert werden.
                  Das würde bedeuten, daß die Kollegen kampfbereit sein sollten. Das muß jedem BKF klar sein.
                  Zuletzt geändert von alterelch; 25.11.2016, 07:52.

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