Transportbranche fordert von Politik mehr Einsatz beim Kampf gegen Sozialdumping.
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om 1. Juli an gilt für ausländische Fahrer, sobald sie die Grenze nach Frankreich passiert haben, der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) von derzeit 9,67 EUR brutto pro Stunde. Ein entsprechendes Gesetz wurde vor wenigen Tagen verabschiedet. Für die Sozialabgaben gelten demnach weiterhin die Regeln des Heimatlandes der Fahrer. Betroffen sind vor allem Kabotagefahrten, aber auch internationale Transporte, die Frankreich zum Ziel oder Ausgangspunkt haben. Die Mindestlohnpflicht gilt nicht für LKW, die Frankreich nur im Transit passieren.
http://www.dvz.de/rubriken/landverke...he-fahrer.html
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om 1. Juli an gilt für ausländische Fahrer, sobald sie die Grenze nach Frankreich passiert haben, der gesetzliche Mindestlohn (SMIC) von derzeit 9,67 EUR brutto pro Stunde. Ein entsprechendes Gesetz wurde vor wenigen Tagen verabschiedet. Für die Sozialabgaben gelten demnach weiterhin die Regeln des Heimatlandes der Fahrer. Betroffen sind vor allem Kabotagefahrten, aber auch internationale Transporte, die Frankreich zum Ziel oder Ausgangspunkt haben. Die Mindestlohnpflicht gilt nicht für LKW, die Frankreich nur im Transit passieren.
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