Rente mit 63: Wer kann ohne Abzüge in Rente gehen?
Zunächst einmal unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der „Altersrente für langjährig Versicherte“ – die bereits nach 35 Beitragsjahren greift – und der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Hierzu werden 45 Versicherungsjahre benötigt.
Die Anzahl der Beitragsjahre ist neben dem Geburtsjahr maßgeblich entscheidend, wann man in Rente gehen kann. Hierzu erklärt die Bundesregierung: „Die ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ wird oft ‚Rente mit 63‘ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.“
Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters – aktuell liegt das bei 67 Jahren – gilt das bereits nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wer dennoch mit 63 mit dem Ruhestand liebäugelt, dem drohen hohe Abzüge.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist damit für das Gros der Bevölkerung nicht mehr erreichbar. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Grundvoraussetzung ist allerdings der Nachweis von 45 Versicherungsjahren.
„Die ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen, so die DRV. Ein Mindestalter von 65 Jahren ist also erforderlich.
Langjährig Versicherte müssen mit 14,4 Prozent Abzügen rechnen
„Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen“, teilt die DRV mit. Maximal betragen die Abzüge 14,4 Prozent (48 Monate mal 0,3 Prozent).
Aktuell liegt die durchschnittliche Rente nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Legt man diese beim regulären Eintrittsalter von 67 Jahren zugrunde, würde sich das Altersruhegeld um 197,28 Euro pro Monat reduzieren, wenn man bereits mit 63 den vorzeitigen Austritt aus dem Berufsleben plant.
Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Also auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.
Zunächst einmal unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen der „Altersrente für langjährig Versicherte“ – die bereits nach 35 Beitragsjahren greift – und der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Hierzu werden 45 Versicherungsjahre benötigt.
Die Anzahl der Beitragsjahre ist neben dem Geburtsjahr maßgeblich entscheidend, wann man in Rente gehen kann. Hierzu erklärt die Bundesregierung: „Die ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ wird oft ‚Rente mit 63‘ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.“
Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters – aktuell liegt das bei 67 Jahren – gilt das bereits nicht mehr für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Wer dennoch mit 63 mit dem Ruhestand liebäugelt, dem drohen hohe Abzüge.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 ist damit für das Gros der Bevölkerung nicht mehr erreichbar. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Grundvoraussetzung ist allerdings der Nachweis von 45 Versicherungsjahren.
„Die ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen, so die DRV. Ein Mindestalter von 65 Jahren ist also erforderlich.
Langjährig Versicherte müssen mit 14,4 Prozent Abzügen rechnen
„Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen“, teilt die DRV mit. Maximal betragen die Abzüge 14,4 Prozent (48 Monate mal 0,3 Prozent).
Aktuell liegt die durchschnittliche Rente nach 40 Jahren Arbeit in Deutschland bei 1370 Euro. Legt man diese beim regulären Eintrittsalter von 67 Jahren zugrunde, würde sich das Altersruhegeld um 197,28 Euro pro Monat reduzieren, wenn man bereits mit 63 den vorzeitigen Austritt aus dem Berufsleben plant.
Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Also auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.
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