Was unterscheidet die Beamtenpension von der Rente?
Der auffälligste Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente ist die Höhe der Bezüge. So erhält beispielsweise ein verbeamteter Lehrer in Bayern (Besoldung A13), der bis zum Ruhestand noch 35 Jahre zu arbeiten hat, eine Pension von 3.138,62 Euro brutto, wohingegen ein angestellter Lehrer gleichen Alters (Tarifgruppe TV-L E13) 1.495,81 Euro gesetzliche Rente bekommt. Letzteres ebenfalls brutto, da diese bei Rentenbeginn voll besteuert wird.
Trotzdem: Ein direkter Vergleich der beiden Größen erscheint schwierig. So ist etwa ein Grund, warum die Pension im Schnitt deutlich höher ausfällt: Sie deckt gleich zwei der drei Säulen der deutschen Alterssicherung ab.
Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung umfasst (erste Säule), deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzsicherung ab (zweite Säule). Denn eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung, wie es sie bei Arbeitnehmern gibt, existiert für Beamte nicht.
Allerdings hat auch längst nicht jeder klassische Angestellte die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Und wenn doch, lohnt diese sich nicht immer. Für die dritte Säule, die private Vorsorge, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte selbst verantwortlich.
Durchschnittsrente automatisch gedeckelt
Die gesetzliche Rente fällt auch deshalb im Schnitt geringer aus, weil in die Statistik viele "kleine Renten" einlaufen, die zum Beispiel entstehen, weil Versicherte als Mini-Jobber tätig waren oder wegen des Wechsels in ein anderes Versorgungssystem nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die allermeisten Pensionen entstehen hingegen, weil die Beschäftigten ihr gesamtes Erwerbsleben Beamte waren – oder zumindest den überwiegenden Teil davon. Zudem ergibt sich die Höhe der Pensionen – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur aus den Bruttogehältern der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand, wo die Gehälter in der Regel am höchsten sind. Beiträge müssen Beamte dafür vorher nicht zahlen. Stattdessen ist die Höhe des Ruhegelds abhängig von den Dienstjahren.
Bei der gesetzlichen Rente gilt hingegen das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das meint, dass Ihre Bezüge höher ausfallen, je mehr und länger sie Beiträge entrichtet haben – oder eben andersherum.
Klassische Angestellte zahlen außerdem nur bis zu einer bestimmten Höhe ihres Einkommens überhaupt Beiträge in die Rentenversicherung. Welche Beitragsbemessungsgrenze aktuell gilt, können Sie hier nachlesen. Diese deckelt also automatisch die Durchschnittsrenten. Tendenziell höhere Altersbezüge bestimmter leitender Angestellter wie etwa von Ärzten oder Rechtsanwälten werden zudem in der Regel ausgeklammert, weil sie ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen.
Der auffälligste Unterschied zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente ist die Höhe der Bezüge. So erhält beispielsweise ein verbeamteter Lehrer in Bayern (Besoldung A13), der bis zum Ruhestand noch 35 Jahre zu arbeiten hat, eine Pension von 3.138,62 Euro brutto, wohingegen ein angestellter Lehrer gleichen Alters (Tarifgruppe TV-L E13) 1.495,81 Euro gesetzliche Rente bekommt. Letzteres ebenfalls brutto, da diese bei Rentenbeginn voll besteuert wird.
Trotzdem: Ein direkter Vergleich der beiden Größen erscheint schwierig. So ist etwa ein Grund, warum die Pension im Schnitt deutlich höher ausfällt: Sie deckt gleich zwei der drei Säulen der deutschen Alterssicherung ab.
Während die gesetzliche Rente nur die Regelsicherung umfasst (erste Säule), deckt die Beamtenversorgung außerdem noch die Zusatzsicherung ab (zweite Säule). Denn eine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung, wie es sie bei Arbeitnehmern gibt, existiert für Beamte nicht.
Allerdings hat auch längst nicht jeder klassische Angestellte die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Und wenn doch, lohnt diese sich nicht immer. Für die dritte Säule, die private Vorsorge, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte selbst verantwortlich.
Durchschnittsrente automatisch gedeckelt
Die gesetzliche Rente fällt auch deshalb im Schnitt geringer aus, weil in die Statistik viele "kleine Renten" einlaufen, die zum Beispiel entstehen, weil Versicherte als Mini-Jobber tätig waren oder wegen des Wechsels in ein anderes Versorgungssystem nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die allermeisten Pensionen entstehen hingegen, weil die Beschäftigten ihr gesamtes Erwerbsleben Beamte waren – oder zumindest den überwiegenden Teil davon. Zudem ergibt sich die Höhe der Pensionen – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur aus den Bruttogehältern der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand, wo die Gehälter in der Regel am höchsten sind. Beiträge müssen Beamte dafür vorher nicht zahlen. Stattdessen ist die Höhe des Ruhegelds abhängig von den Dienstjahren.
Bei der gesetzlichen Rente gilt hingegen das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das meint, dass Ihre Bezüge höher ausfallen, je mehr und länger sie Beiträge entrichtet haben – oder eben andersherum.
Klassische Angestellte zahlen außerdem nur bis zu einer bestimmten Höhe ihres Einkommens überhaupt Beiträge in die Rentenversicherung. Welche Beitragsbemessungsgrenze aktuell gilt, können Sie hier nachlesen. Diese deckelt also automatisch die Durchschnittsrenten. Tendenziell höhere Altersbezüge bestimmter leitender Angestellter wie etwa von Ärzten oder Rechtsanwälten werden zudem in der Regel ausgeklammert, weil sie ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen.
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