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Altersarmut: Die betrogene Generation

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  • Witwen-Rente - Was Hinterbliebenen zusteht

    Sind zwei Menschen verheiratet und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebene beim Tod des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Was es dazu zu wissen gibt, lesen Sie hier.

    Stirbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, muss nicht nur die Trauer bewältigt, sondern es müssen auch finanzielle Dinge geregelt werden. Gut, wenn der oder die Verstorbene verschiedene Ansprüche aus der gesetzlichen Rente hinterlässt. Vor allem Frauen, die wegen Kindern und Haushalt beruflich zurück­gesteckt haben, fragen sich: Kann ich mir mein Leben ohne meinen Ehemann noch leisten? Sie leben im Durch­schnitt länger als Männer, haben aber in der Regel eine deutlich geringere gesetzliche Rente.

    Eine wichtige Einkommens­quelle wird nach dem Tod des Part­ners für viele Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Renten­versicherung. Je nachdem, wie alt der Hinterbliebene ist und wann das Paar geheiratet hat, fällt die Rente unterschiedlich hoch aus, wie Finanztest und die Deutsche Rentenversicherung informieren.

    Das gilt grundsätzlich

    Die Hinterbliebenenrente gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. So muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt.

    Wird eine Ehe aber nur deshalb geschlossen, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung meist eine Zahlung ab, weil eine sogenannte "Versorgungsehe" zu vermuten ist, die einzig und allein deshalb geschlossen wurde, um Witwe oder Witwer eine Hinterbliebenenrente zur sicheren Versorgung zu verschaffen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

    Doch es gibt bei den zu erfüllenden Voraussetzungen auch Ausnahmen: Stirbt der Ehepartner beispielsweise bei einem Unfall, durch eine plötzliche Erkrankung oder gibt es ein gemeinsames minderjähriges Kind, hat der Überlebende auch bei kürzerer Ehedauer einen Rentenanspruch.

    Kann eine Versorgungsehe ausgeschlossen werden und hat der verstorbene Ehepartner die sogenannte Wartezeit erfüllt, steht der Gewährung einer Witwen- oder Witwerrente auf Antrag nichts mehr im Wege. Dabei wird zwischen einer kleinen und einer großen Witwenrente unterschieden.

    Die große Witwenrente

    Um die große Witwenrente zu beziehen, muss der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Partners derzeit 46 Jahre (Todesjahr 2023) alt sein. Wenn ein minderjähriges oder behindertes Kind erzogen wird oder der oder die Hinterbliebene selbst erwerbsgemindert ist, gibt es auch die große Witwenrente. Auch dann, wenn das oben genannte Mindestalter noch nicht erreicht ist.

    Die Höhe der großen Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die die Versicherung dem verstorbenen Partner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte, wenn die Verbindung seit 2002 (neues Recht) amtlich ist. Für davor geschlossene Ehen (altes Recht) gibt es 60 Prozent.

    Die große Witwenrente wird lebenslang gezahlt. Der Anspruch entfällt, sobald der Hinterbliebene erneut heiratet. Er bekommt dann jedoch eine Abfindung von 24 Monats­renten der Witwenrente ausgezahlt, die er mit einem formlosen Schreiben beantragen kann.

    Die kleine Witwenrente

    Diese beträgt 25 Prozent der tatsächlichen oder möglichen Rente des verstorbenen Versicherten. Für nach 2002 geschlossene Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die Zahlung jedoch in der Regel auf 24 Monate befristet. Wird der Hinterbliebene in der Bezugszeit aber 46 Jahre alt, rutscht dieser in die "Große". Erfolgte die Hochzeit vor 2002 und der Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren, dann gibt es hingegen lebenslangen Anspruch auf die kleine Witwenrente. Auch hier gilt: Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb muss dem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung auch umgehend mitgeteilt werden.

    Für beide Witwenrenten gibt es auch noch einen Zuschlag für etwaige Kinder des Paares. So gibt es für das erste Kind bei der großen Witwenrente 72,03 Euro (West) beziehungsweise 71,03 Euro (Ost). Für jedes weitere Kind gibt es 36,02 Euro/35,02 Euro. Bei der kleinen Witwenrente gibt es für das erste Kind 32,74 Euro (West) und 32,29 Euro (Ost), für jedes weitere Kind 16,37 Euro/16,14 Euro.

    Für die ersten drei Monate nach dem Tod des Verstorbenen überweist die Rentenkasse auf Antrag die Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe. Eigene Einkünfte mindern dabei die Bezüge nicht.

    Nach drei Monaten wird Einkommen angerechnet

    Das ändert sich nach Ablauf des Sterbevierteljahres. Dann wird ein eigenes Einkommen angerechnet, je nachdem, ob altes oder neues Recht gilt. Bei Ersterem zählen Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene gesetzliche Rente. Findet das neue Recht Anwendung, werden auch Einkommen aus Vermögen, Betriebsrenten und auch Leistungen aus privaten Rentenversicherungen berücksichtigt. Nicht ange­rechnet werden auch bei Renten nach neuem Recht Erträge aus der Riester-Rente oder Bezüge aus einer Betriebs­rente des Verstorbenen.

    Von dem so ermittelten Einkommen werden Freibeträge abgezogen. Diese betragen 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern 937,73 Euro. Pro Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der Frei­betrag im Westen um 201,71 Euro, im Osten um 198,91 Euro. Wenn der Freibetrag abgezogen ist, werden von diesem Betrag wiederum 40 Prozent abgezogen. Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt.

    Ein Beispiel: Von einem Einkommen von 2000 Euro würde ein Freibetrag von 950,93 Euro abgezogen. Von den verbleibenden 1049,07 Euro werden 40 Prozent ermittelt. Diese 418,62 Euro werden dann mit der eigentlichen Witwenrente verrechnet. Bei einer möglichen Witwenrente von 1000 Euro verbleiben dann noch 581,38 Euro. Die Witwenrente ist steuer­pflichtig. Steuerlich gelten die gleichen Regeln wie für eine reguläre Alters­rente.

    Und: Die Hinterbliebenenrente fließt nur auf Antrag. Dafür wird eine Ster­beurkunde und die Heiratsurkunde benötigt. Die Deutsche Renten­versicherung berät neutral zu allen Fragen unter 0 800/1000 48 00 kostenlos. Hier kann auch ein Termin vereinbart werden.

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Witwenr...e23895501.html


    ​Witwenpension, das sind die Tarife gleich

    Das Witwen-/Witwergeld beträgt grundsätzlich 55 vom Hundert des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene zum Zeitpunkt ihres/seines Todes erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestage in den Ruhestand getreten wäre.





    Zuletzt geändert von Manni-Blue; 09.03.2023, 22:42.


    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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    • Zwei-Klassen-System....


      Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Beamte und Pensionäre. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Personen mit Anspruch auf Beihilfe beträgt grundsätzlich 1,525 Prozent.​

      Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner beträgt zurzeit 3,05 Prozent.​


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      • Mr.TGX
        Mr.TGX kommentierte
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        Tja Manni, Beamte sind eben was besseres (so wie ein Rolls Roice den NIEMAND wirklich braucht)

    • In jüngeren Jahren wollte ich mal zur Polizei, um nicht zur Bundeswehr eingezogen zu werden. Als ich dann die damaligen Gehälter sah....


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      • Diabetes, Rheuma oder Asthma: Mit diesen Erkrankungen gehen Sie früher in Rente - ohne Abschlag

        ​Wer chronisch krank ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente - ohne finanzielle Nachteile. Bei welchen Krankheitheiten das gilt, was Sie dafür tun müssen.

        Berlin – In Deutschland gelten fast acht Millionen Menschen als schwerbehindert und haben damit einen Schwerbehindertenausweis. Im Gegensatz zum verbreiteten Vorurteil über behinderte Menschen sind die meisten von ihnen voll erwerbsfähig und im Arbeitsmarkt integriert: 2021 betraf das 57 Prozent nach Angaben des Statistischen Bundesamts. Was viele nicht wissen: eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma und Rheuma können als Behinderung anerkannt werden. Die Entlastungen, die man dadurch bekommt, könnten vielen Personen das Leben einfacher machen.

        Schwerbehindertenausweise bekommen und früher in Rente gehen

        Nach Angaben des Sozialverbands VdK haben mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland eine chronische Krankheit. Wann genau eine Krankheit als „chronisch“ gilt, ist in der Medizin zwar umstritten. Die Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten hat sich aber auf diese Definition geeinigt: Wer mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist, gilt als chronisch krank. Wer eine chronische Erkrankung hat, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen und dadurch auch von Entlastungen und Unterstützung profitieren. Folgende Krankheiten können unter anderem als chronische Erkrankungen anerkannt werden:

        Entscheidend für einen Antrag auf Schwerbehinderung ist zunächst der Grad der Behinderung (GdB), der von einem Arzt oder einer Ärztin auf Antrag festgestellt wird. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann somit einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100. Laut VdK kann eine schwere Migräne, die alle paar Tage auftritt und somit den Alltag maßgeblich beeinflusst, mit einem GdB von 50 beziffert werden. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis nach Feststellung des GdB dann beim Versorgungsamt.

        Rente mit 63: Schwerbehinderte gehen früher in den Ruhestand

        Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, kann verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten. Neben Steuererleichterungen und Sonderurlaub können Schwerbehinderte außerdem nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Abschläge. Wer weniger Rente in Kauf nimmt, darf sogar noch eher in Rente gehen. Für den Jahrgang 1954 bedeutet das eine Rente mit 63 Jahren ohne Kürzung der Rente und mit 60 Jahren, wer eine Kürzung von 10,8 Prozent in Kauf nimmt. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:

        Wer nicht mehr arbeiten kann, erhält die Erwerbsminderungsrente

        Wer aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten kann, kann die Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Hürden dafür sind sehr hoch, da die Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzt. Voraussetzung ist außerdem, dass man das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Bevor eine Erwerbsminderungsrente genehmigt wird, müssen Betroffene verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen durchlaufen haben.






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        • Gut zu wissen, dass es solche Möglichkeiten für derart Bedürftige gibt.


          Gruß!
          M.P.U
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
            Dieses Jahr erhalten wir einen großen Batzen an Erhöhung - 3,5% mehr.... wow
            Es wird noch mehr:

            Rentnerinnen und Rentner bekommen in Westdeutschland ab dem Sommer 4,39 Prozent mehr Geld, im Osten 5,86 Prozent. Wegen der hohen Inflation könnte die Erhöhung unter dem Strich aber einen Kaufkraftverlust bedeuten.

            Die Renten in Deutschland steigen zum 1. Juli in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Das gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Rande einer Kanada-Reise bekannt.

            Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten werde die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Im Dezember war noch eine geringere Erhöhung erwartet worden. "Diese Erhöhungen sind möglich, weil der Arbeitsmarkt in guter Verfassung ist und die Löhne steigen", sagte Heil.
            Rentnerinnen und Rentner bekommen in Westdeutschland ab dem Sommer 4,39 Prozent mehr Geld, im Osten 5,86 Prozent. Wegen der hohen Inflation könnte die Erhöhung unter dem Strich aber einen Kaufkraftverlust bedeuten.


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            • "Was viele nicht wissen: eine Vielzahl an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma und Rheuma können als Behinderung anerkannt werden. Die Entlastungen, die man dadurch bekommt, könnten vielen Personen das Leben einfacher machen."

              Ich warte, bis hier auch Audio hinterlegt werden kann, dann könnt ihr mein lautes Lachen hören.
              Ich habe COPD, Diabetes Typ 2, Arthrosen in beiden Knien, PNP, schwere zentrale Schlafapnoen, um nur einen kleinen Auszug zu nennen. Ich hatte einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Laut Tabelle sollte ich um 70 GdB bekommen, bekommen hatte ich ganze 20 GdB!! Einspruch eingelegt, danach 40 GdB bekommen!! Bloß keine 50 GdB, denn erst da hat man echte Ausgleiche, kann Merkzeichen beantragen, denn ich kann nur schlecht laufen.
              Wie überall in unserem Land, zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten!

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              • Die Rot-Grünen-Verbots-Partei, ihr haben wir es zu verdanken, dass wir Rentner Steuern auf unsere Bezüge zahlen müssen:


                Rot-Grüne Mehrheit Bundestag billigt Rentenbesteuerung

                Der Bundestag hat mit rot-grüner Mehrheit das Gesetz zur Rentensteuer verabschiedet. Union und FDP stimmten gegen die Vorlage. Von 2005 an ist danach der Einstieg in die volle Besteuerung der Alterseinkünfte vorgesehen. Im Gegenzug sollen die Beiträge zur Altersvorsorge schrittweise von der Steuer freigestellt werden.
                https://www.spiegel.de/politik/deuts...-a-297552.html


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                • Asphaltflüsterer
                  Asphaltflüsterer kommentierte
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                  Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten! Bei den Grünen wundert mich eh nichts mehr.

              • Wird sich auch nicht mehr ändern ..

                Darum denke ich überhaupt nicht darüber nach, zum ersten würde ich mich vieleicht
                darüber aufregen, wäre nur verlorene Zeit, die ich anderweitig besser nutze,

                Gestern war gestern .. heute heißt Leben .. Was morgen kommt weiß zum Glück keiner.

                Meiner Meinung nach
                ging es allen immer zu gut, man mußte sich ja keine Gedanken machen

                Was zur Zeit in France ab geht, hätte es in Deutschland nie gegeben

                Anderes Beispiel

                In Deutschland sind die lkw Fahrer wirkend und hupend durch Gegend gefahren in Franc wurden tagelang
                Gränzübergäng und Autobahnen blockiert.

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                • Armes reiches Deutschland

                  Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Gleichzeitig leben immer mehr Menschen in Armut, die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Ist das deutsche Wohlstandsversprechen am Ende angelangt?

                  Reporter

                  Reporter - Armes reiches Deutschland (Video)

                  Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Gleichzeitig leben immer mehr Menschen in Armut, die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Ist das deutsche Wohlstandsversprechen am Ende angelangt?

                  Elke lebt von Sozialhilfe. Wenn sie kocht, dann sorgt sie vor allem dafür, dass ihre Tochter satt wird. Sie selbst isst, was übrig bleibt. Boris dagegen, als selbständiger Marketing-Coach ein Top-Verdiener, hat sein Herz an Luxusautos verloren und meint: Arm sein ist eine Entscheidung, kein Schicksal.

                  Die Valdiviesos wiederum, eine Mittelstandsfamilie mit eigenem Haus und bescheidenem Wohlstand, haben spätestens seit der Energiekrise Angst vor dem sozialen Abstieg - und fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Nicht nur sie haben den Eindruck, dass in Deutschland gerade etwas ins Rutschen gerät. Eine Reportage von Marcel Aburakia und Melina Grundmann.

                  Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Gleichzeitig leben immer mehr Menschen in Armut, die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Ist das deutsche Wohlstandsversprechen am Ende angelangt?









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                  • Predige ich schon seit Jahren...........ist jetzt nun keine neue Erkenntnis. Nur die Geschwindigkeit, hat noch einen Zahn zugelegt.
                    ""Erinnert euch und vergesst nicht, Ansonsten können wir es wiederholen."

                    Eine der Inschriften, die Soldaten der Roten Armee im Mai 1945 an den Wänden des Reichstags hinterlassen haben."​

                    PERVERS IST WENN DEUTSCHE STAATSBÜRGER SCHUTZ SUCHEN MÜSSEN VOR SCHUTZSUCHENDEN.

                    ​​​​​In der internationalen Politik geht es
                    nie um Demokratie oder Menschenrechte.
                    Es geht um die Interessen von Staaten.
                    Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
                    Geschichtsunterricht erzählt.
                    Egon Bahr

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                    • Rentenreformen in Europa

                      ​Frankreich - Spanien - Schweiz - Estland - Italien - Russland - Niederlanden - Kroatien und Deutschland.



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                      • Immer druff auf die Rentner....

                        Lauterbachs Pflegereform beschlossen – Millionen Rentner zahlen ab Juli mehr

                        ​Das Bundeskabinett hat die Pflegereform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebracht. Damit steigen ab Juli die Pflegebeiträge. Für Rentnerinnen und Rentner wird es besonders teuer.

                        Berlin – Das Kabinett hat die Pflegereform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Damit sollen ab 1. Juli 2023 die Pflegebeiträge zwischen 0,35 und 0,6 Prozent steigen. Pflegebedürftige sollen dafür mehr Geld erhalten: Die Entlastungszuschläge für Pflegeheimbewohner sollen ab 2024 steigen, außerdem soll es fünf Prozent mehr Pflegegeld geben.

                        Beiträge steigen für Kinderlose am stärksten

                        Für Kinderlose steigt der Pflegebeitrag von 3,4 auf 4 Prozent, das ist der größte Anstieg in der Reform. Eltern zahlen je nach Anzahl der Kinder unterschiedliche Beiträge: Bei einem Kind sind es 3,4 Prozent, bei zwei Kindern 3,25 Prozent, bei drei Kindern nur noch 3,1 Prozent und bei mehr als vier Kindern 2,95 Prozent. Aber – und hier werden vor allem Ältere schlechter gestellt – die Entlastungen gelten nur, solange die Kinder unter 25 Jahren sind. Millionen von Senioren und Seniorinnen, deren Kinder erwachsen sind, werden damit nichts von den Entlastungsbeiträgen für Eltern spüren und 3,4 Prozent zahlen.

                        Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen teilen den Pflegebeitrag aber mit ihren Arbeitgebern. Bei Rentnern hingegen trifft das nicht zu: Sie bezahlen den vollen Satz selbst. Deswegen wird die Pflegereform besonders denjenigen schmerzen, die beide Anteile bezahlen müssen. Neben Rentnern trifft das auch auf Selbstständige zu. Einige Beispiele, wie sich das auswirkt:

                        Bei kinderlosen Rentnern sind die Pflegebeiträge sogar noch höher und liegen ab Juli 2023 bei 4 Prozent. Bei einer Rente von 1500 Euro beträgt der Beitrag also schon 60 Euro.

                        Pflegereform muss jetzt durch den Bundestag

                        Nachdem das Kabinett die Pflegereform gebilligt hat, muss es im nächsten Schritt durch den Bundestag verabschiedet werden. Möglich sind also noch Änderungen am Gesetz, wenn die Mehrheiten innerhalb der Ampel-Koalition nicht ausreichen.






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                        • Rentensystem unter Druck: Drastische Forderung - „Rentner müssen auf Geld verzichten“

                          In Deutschland wird die Rente immer wieder heiß diskutiert. Eine Stiftung will in Bezug auf die Rente mit konkreten Forderungen, die Zukunft jüngerer Generationen schützen.

                          Berlin – In Deutschland steht Arbeitnehmenden am Ende ihres Arbeitslebens eine Rente zu. Möglich macht das die Deutsche Rentenversicherung. Durch den demografischen Wandel gerät die Renten-Kasse jedoch immer weiter unter Druck.

                          Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen – kurz SRzG – fordert deshalb ein Umdenken in der deutschen Rentenpolitik. Die Stiftung, die sich als Lobby für die Zukunft versteht, fordert beispielsweise, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden. Einige der Forderungen der SRzG könnten für Rentnerinnen und Rentner auch monetäre Einbußen zur Folge haben.

                          Rente in Deutschland: GroKo verhindert Dämpfung in der Rentenpolitik bis 2030

                          Um in den demografischen Wandel in puncto Rente abzudämpfen, ist in der deutschen Rentenpolitik der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor verankert. Wenn also immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentner die Kasse füllen müssen, soll der Faktor den Rentenanstieg bremsen, um die Belastung für Arbeitnehmende zu senken. Wie das Portal Wirtschaft und Lehre anschaulich erklärt.

                          In einem Positionspapier aus dem Jahr 2020 forderte die SRzG die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors, denn dieser ist zwischen 2018 und 2025 von der Großen Koalition ausgesetzt worden.

                          Doch die Wiedereinführung alleine reicht der SRzG hier noch nicht. So wird in dem Positionspapier gefordert, den Faktor so anzupassen, dass er „das tatsächliche Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentnern“ widerspiegle.

                          Rente in Deutschland: Im OECD-Vergleich ganz weit oben im Negativ-Ranking

                          Laut einer Berechnung der OECD aus dem Jahr 2017, werden in Deutschland im Jahr 2027 fast 47 Rentner auf 100 Arbeitnehmende kommen. Bereits zum Zeitpunkt der Erhebung lag Deutschland mit 36,6 Rentner pro 100 Arbeitnehmer auf dem zweiten Platz der OECD-Länder.

                          Konkret bedeutet das, dass im Jahr 2027 knapp zwei Beitragszahlende, für die Rente von einer Person aufkommen müssen, wie das BurdaPortal Finanzen100 vorrechnet. Zum Vergleich: Im Jahr 1962 kamen noch sechs Arbeiternehmer für die Rente einer Person auf, wie das Demografieportal von Bund und Ländern schreibt.

                          Gerade der Renteneintritt der sogenannten Babyboomer (geboren ab Mitte der 1950er Jahre) wird die demografischen Verhältnisse in Deutschland noch weiter in Schräglage bringen. Rund drei Millionen Menschen werden dann vom Arbeitsmarkt in die Rentenversicherung rutschen, so der Vorstandssprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Jörg Tremmel, gegenüber dem Focus.

                          Lösung für die Zukunft der Rente: Jung muss mehr zahlen und alt mehr verzichten

                          Die Lösung liegt laut Tremmel darin, eine Teillösung zu finden. „Die Jüngeren müssen dann etwas mehr zahlen, aber die Älteren müssen auch bereit sein, etwas weniger zu bekomme“, so der Vorsitzende gegenüberdort wörtlich. Wenn es nach der Stiftung geht, muss also sowohl am Rentenniveau etwas geändert werden, als auch am Beitragssatz.

                          Den von Politik immer wieder ins Spiel gebrachten Bundeszuschuss, sieht Tremmel nicht als faire Möglichkeit, die drohende Schieflage abzufangen. Denn dieser wird aus Steuergeldern finanziert, welche wiederum zum Großteil durch die jüngeren Generationen bezahlt werden, wie Tremmel weiter klarstellt.

                          In ihrem Positionspapier fordert die SRzG außerdem Anpassungsmaßnahmen, welche die Pension der Beamten an das Rentenniveau der Rentenbezieher anpasst.








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                          • Ich würde das anders formulieren:

                            "Um weiterhin die ganze Welt zu uns einladen zu können und zu versorgen müssen auch die Rentner verzichten!"

                            Anbei: Noch niemals nicht habe ich irgendwo gelesen das man dergleichen bei den Beamtenpensionen anstrebt!
                            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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