Der Verfassungsschutz soll doch auf die Vorratsdaten zugreifen können, fordert die CDU.
Die Frage ist nun, ob Bundesjustizminister Maas ein zweites Mal umkippt.
Von Patrick Beuth
Die CDU will, dass auch der Verfassungsschutz von der Vorratsdatenspeicherung profitiert.
Dass also auch der Inlandsgeheimdienst auf jene Verbindungs- und Standortdaten der
Bundesbürger zugreifen darf, die eigentlich nur für Strafverfolgungsbehörden vorgehalten
werden. Eine entsprechende Forderung taucht bereits in der Karlsruher Erklärung vom Parteitag
im Dezember auf, fand bisher aber wenig Beachtung. Nun legt der Bundesvorstand der CDU
nach. In seiner Mainzer Erklärung vom vergangenen Wochenende heißt es: "Künftig sollen
diese Daten auch die Verfassungsschutzbehörden nutzen können." ...................
Die Frage ist nun, ob Bundesjustizminister Maas ein zweites Mal umkippt.
Von Patrick Beuth
Die CDU will, dass auch der Verfassungsschutz von der Vorratsdatenspeicherung profitiert.
Dass also auch der Inlandsgeheimdienst auf jene Verbindungs- und Standortdaten der
Bundesbürger zugreifen darf, die eigentlich nur für Strafverfolgungsbehörden vorgehalten
werden. Eine entsprechende Forderung taucht bereits in der Karlsruher Erklärung vom Parteitag
im Dezember auf, fand bisher aber wenig Beachtung. Nun legt der Bundesvorstand der CDU
nach. In seiner Mainzer Erklärung vom vergangenen Wochenende heißt es: "Künftig sollen
diese Daten auch die Verfassungsschutzbehörden nutzen können." ...................
http://www.zeit.de/digital/datenschu...peicherung-cdu