Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

USA klagen gegen Deutschland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • USA klagen gegen Deutschland

    In den 30er-Jahren verweigerte Hitler die Zahlung von Schulden. Fast 80 Jahre später entscheidet ein US-Gericht, dass diese Uralt-Verbindlichkeiten eingeklagt werden dürfen.

    http://www.blick.ch/news/ausland/usa...r-id56351.html

    Deutschland muss sich einem Gerichtsverfahren stellen, bei dem es um die ausgebliebene Zahlung von Staatsanleihen aus den 1920er-Jahren geht. Das hat ein Berufsgericht in den USA entschieden.

    Die Richter urteilten, das heutige Deutschland sei nicht geschützt vor eventuellen Forderungen. Zudem können amerikanische Gerichte entscheiden, ob sich Ansprüche durchsetzen lassen, schreibt die «Financial Times Deutschland».
    Hitler, der Zahlungsverweigerer
    Gerichtsunterlagen zufolge hatte Deutschland die Anleihen nach dem ersten Weltkrieg verkauft, um den Wiederaufbau des Landes zu finanzieren. Mitte der 1930er Jahre – nachdem Adolf Hitler Reichskanzler wurde – soll Deutschland dann allerdings alle Zahlungen gestoppt haben.

    Angestrengt wurde das Verfahren von einem Unternehmen namens World Holdings aus Florida. World Holdings argumentiert, es besitze eine «bedeutende Zahl» von Papieren aus einem Anleihenpaket im Volumen von 208 Mio. Dollar. Diese seien nach dem ersten Weltkrieg bei amerikanischen Käufern platziert worden.
    Deutsche Regierung schweigt
    Deutschland habe sich bislang jedoch geweigert, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen.«Sie haben schon in den 1930er-Jahren beschlossen, dass sie diese Schulden nicht zahlen werden», sagte Michel Elsner, ein Anwalt der Investoren, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Die Forderungen von World Holdings an die Bundesrepublik bezifferte er nicht.

    Gerald Houlihan, ein Anwalt für die deutsche Regierung, wollte sich zu der Entscheidung des US-Berufungsgerichts zunächst nicht äußern.

    Um eine Rückzahlung solcher Anleihen sicherzustellen, muss ein Bondinhaber unter einem Abkommen von 1953 belegen, dass die Papiere ab Anfang 1945 außerhalb Deutschlands gehalten wurden. Laut World Holding ist das nicht nötig, wenn ein Bondinhaber das Londoner Schuldenabkommen akzeptiert hat, das ebenfalls 1953 geschlossen wurde. Dieses regelte den Umgang der Schulden, die Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg aufgenommen hatte.
    Letzte Chance: Wertlose Bonds
    Der Bund argumentiert, World Holdings habe die Prüfer des Landes nicht um eine Bewertung der Anleihen gebeten. Laut der deutschen Seite schließt das Abkommen von 1953 zudem eine Klage vor einem US-Gericht aus.

    Die drei für den Fall zuständigen Richter am Berufungsgericht in Atlanta verwiesen darauf, sie könnten letztlich zu dem Schluss kommen, dass die von World Holdings gehaltenen Bonds wertlos sind, weil das Unternehmen die Bewertungsklausel nicht erfüllt hat.

    «Das ist keine Entscheidung zu der Frage, ob die Forderungen von World Holdings tatsächlich durchsetzbar sind», heißt es in der Begründung. Sie hätten lediglich beschlossen, dass das Distriktgericht, das den Fall zuvor behandelt hatte, das Recht habe, über diese Frage zu entscheiden. Dabei geht es um ein Distriktgericht in Miami.

    Experte: «Ein interessanter Fall»

    Laut Amir Zada, Direktor bei Exotix USA, haben derartige Anleihen entweder einen historischen Wert für Sammler oder den tatsächlichen Geldwert. Exotix ist auf den Handel mit exotischen und illiquiden Schuldpapieren aus Schwellenländern spezialisiert. Zada sagte Bloomberg, der monetäre Wert richte sich nach den früheren Zinsen und dem Anstieg des Goldpreises.

    «Derzeit gibt es keinen typischen außerbörslichen Markt für diese Aktiva, und deshalb kann man nur raten, was der Marktwert eines solchen Papiers ist», sagte er. «Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie dieser Fall ausgeht.» (jes)

    Geht es noch? Da bin ich ja mal gespannt.[smilie=real mad.gi:

  • #2
    AW: USA klagen gegen Deutschland

    Wer will noch mal wer hat noch nicht. So kann man ein starkes Land auch zerstören. Wenn die USA damit durchkommt, wer schreibt dann die nächste Rechnung. Warum wurde das nicht früher gefordert?

    Nachtrag:

    Ich habe mich inzwischen informiert. Dies ist nur die Forderung eines einzelnen wie ich es inzwischen verstanden habe.
    Tatsächlich hat Deutschland nach der Wiedervereinigung wohl die Reparationszahlungen aufnehmen müssen und jetzt tatsächlich alles gezahlt.
    Zuletzt geändert von alterelch; 18.10.2014, 16:50. Grund: Nachtrag

    Kommentar


    • #3
      AW: USA klagen gegen Deutschland

      Klingt wie die Motivierung der letzten Reserven zur Finanzierung der nächsten Völkerrechtsverletzung...

      Ich fürchte, dass dieses Modell Schule machen wird, immerhin wurde erst vor einigen Jahren die letzte Reparationszahlung aus dem 1. Weltkrieg gezahlt, wie es um die Zahllast aus dem 2. WK aussieht, weiß ich nicht.

      Quellen müsste ich erst noch suchen...
      Viele Grüße

      Michael


      Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

      Mit Respekt und Abstand!

      Kommentar


      • #4
        AW: USA klagen gegen Deutschland

        Es gibt doch gewiss für alle Anwartschaften dieser Welt Verjährungsfristen.
        Als Griechenland kürzlich finanziell den Bach runter segelte,
        hatten die doch auch kurzfristig die Schnapsidee,
        Reparaturzahlungen wegen des II Weltkrieges von der BRD fordern zu wollen.
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

        Kommentar

        Werde jetzt Mitglied in der BO Community

        Einklappen

        Online-Benutzer

        Einklappen

        81918 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 81902.

        Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

        Ads Widget

        Einklappen
        Lädt...
        X