AW: Corona: Vorübergehende Verlängerung der Lenkzeiten
Die Lenkzeiten werden gar nicht verlängert. Jedenfalls nicht in der Summe und nicht in Deutschland. Das bedeutet, in der Summe muss auch niemand mehr arbeiten als sonst auch. Neben den Lenk- und Ruhezeiten gibt es ja noch das Arbeitszeitgesetz und das bleibt unverändert. Niemand hat auch vorher bestimmt, dass ein Fahrer total übermüdet ist, wenn er mehr als 9 Stunden fährt. Es ist lediglich eine Grenze, die ja irgendwie und irgendwo gezogen werden muss. Müdigkeit ist ein Zustand, der unendlich viele Ursachen haben kann. Das Lenken kann eine der Ursachen sein, muss es aber nicht unbedingt. Wird ein Fahrer bestraft, weil er die Lenkzeit überschritten hat, so wird er wegen eines Regelverstoßes bestraft und nicht wegen totaler Übermüdung. Dieser Begriff "totale Übermüdung" ist nur eine rhetorische Hilfskrücke, um überzeugend zu wirken und hat mit der Realität nicht viel zu tun. Im Übrigen wird es jedem freigestellt, diese eine Stunde täglich mehr zu fahren. Die Entscheidung liegt beim Fahrer.
Wenn ein Fahrer mehr Stunden arbeitet als normal, so hat er natürlich ein Anrecht auf Bezahlung/Ausgleich der Überstunden. Allerdings kann er nicht erwarten, dass die Politik dieses Anrecht für ihn durchsetzt. Die Politik kann sowas in Gesetze packen. Durchsetzen muss es der Fahrer aber selber. Die Initiative dazu muss also von ihm kommen. Die Politik ist seiner Verpflichtung nachgekommen, durch das ArbZG, durch entsprechende Gesetze im BGB und durch Urteile der einschlägigen Gerichte.
Die Höhe der Vergütung obliegt ebenfalls nicht der Politik, weder der nationalen noch der der EU. Die Tarifautonomie ist alleine Sache der Tarifpartner. Die Politik darf sich gar nicht einmischen. Sie darf es nur in genau definierten Fällen. Lohnerhöhungen und Bezahlung von Überstunden gehören nicht dazu.
Viele Grüße
Ramaanda
Zitat von whiteout
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Wenn ein Fahrer mehr Stunden arbeitet als normal, so hat er natürlich ein Anrecht auf Bezahlung/Ausgleich der Überstunden. Allerdings kann er nicht erwarten, dass die Politik dieses Anrecht für ihn durchsetzt. Die Politik kann sowas in Gesetze packen. Durchsetzen muss es der Fahrer aber selber. Die Initiative dazu muss also von ihm kommen. Die Politik ist seiner Verpflichtung nachgekommen, durch das ArbZG, durch entsprechende Gesetze im BGB und durch Urteile der einschlägigen Gerichte.
Die Höhe der Vergütung obliegt ebenfalls nicht der Politik, weder der nationalen noch der der EU. Die Tarifautonomie ist alleine Sache der Tarifpartner. Die Politik darf sich gar nicht einmischen. Sie darf es nur in genau definierten Fällen. Lohnerhöhungen und Bezahlung von Überstunden gehören nicht dazu.
Viele Grüße
Ramaanda
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