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Lohn und weiteres

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  • Lohn und weiteres

    Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/
    privates Güterverkehrsgewerbe
    Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
    Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land e.V.,
    Wettinerstr. 11, 42287 Wuppertal
    Arbeitgeberverband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.,
    Erkrather Str. 141, 40233 Düsseldorf
    Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V.,
    Engelbertstr. 11, 40233 Düsseldorf
    Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,
    Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf
    Fachlicher Geltungsbereich
    Die Tarifverträge gelten für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen der Speditions-, Logistik
    (einschließlich Kontraktlogistik) und Transportwirtschaft.
    Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig in der Fassung ab 20.08.2013 - kündbar zum 31.12.2016
    Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.06.2014 - kündbar zum 31.08.2016
    (einschl. Ausbildungsvergütung)
    Anzahl der Lohngruppen: 6
    Anzahl der Gehaltsgruppen: 5
    Differenzierung der Lohngruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein
    Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja
    Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen
    ab 01.06.2014 ab 01.07.2014 ab 01.07.2015
    Unterste Lohngruppe
    Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung oder Einweisung ausgeführt werden können.
    10,51 € 10,72 € 11,06 €
    Ecklohn (Lohngruppe 3)
    11,67 € 11,91 € 12,29 €
    Einstieg nach Ausbildung
    Tätigkeiten, die ein fachliches Können (Kenntnisse und Fertigkeiten) erfordern, das durch eine erfolgreich
    abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung erworben wird. Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse
    und Fertigkeiten könne auch durch eine längere einschlägige Berufserfahrung erworben worden sein.
    11,67 € 11,91 € 12,29 €
    Höchste Lohngruppe
    Tätigkeiten, die ein erweitertes fachliches Können (Kenntnisse und Fertigkeiten) erfordern, das durch eine
    erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf und
    durch eine anschließende 2-jährige Berufserfahrung erworben wird. Die erforderlichen fachlichen
    Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch langjährige einschlägige Berufserfahrung erworben
    worden sein.
    12,08 € 12,32 € 12,72 €
    Jugendliche Arbeitnehmer/-innen vor vollendetem 16. Lebensjahr erhalten 60 %, nach vollendetem 16.
    Lebensjahr 70 % und nach vollendetem 17. Lebensjahr 80 % der Tariflöhne.
    Arbeitnehmer/-innen im Betrieb, Lager, bei Möbeltransporten oder in der Werkstatt, die selbständig und
    www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -Seite 2
    eigenverantwortlich Tätigkeiten mit Führungsaufgaben verrichten, erhalten eine tarifliche Zulage von
    0,26 € zum tariflichen Stundenlohn ihrer jeweiligen Lohngruppe.
    Nach "auswärts fahrende" Packer und Möbelträger im Fernverkehr erhalten für jede angefangene
    Fahrstunde 90 % des tariflichen Stundenlohnes.
    Regelungen für Kraftfahrer (bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden)
    ab 01.06.2014 ab 01.07.2014 ab 01.07.2015
    Fahrer Klasse B oder C1
    10,66 € 10,88 € 11,23 €
    Fahrer Klasse CE
    11,22 € 11,45 € 11,82 €
    Berufskraftfahrer
    11,62 € 11,85 € 12,23 €
    Höhe der Monatsgehälter für Angestellte
    ab 01.06.2014 ab 01.07.2014 ab 01.07.2015
    Unterste Gehaltsgruppe
    Einfache Tätigkeiten, die nach entsprechender Einweisung ausgeführt werden und keine Berufsausbildung
    voraussetzen.
    1.529,00 € bis 1.847,00 € 1.560,00 € bis 1.884,00 € 1.610,00 € bis 1.944,00 €
    Einstieg nach Ausbildung
    Tätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung vorwiegend selbständig ausgeführt werden und Kenntnisse
    und Fähigkeiten voraussetzen, die in der Regel eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung -
    insbesondere als Speditionskaufmann/-kauffrau - voraussetzen.
    Beschäftigungsjahre in der Gruppe
    im 1. und 2. 1.978,00 € 2.018,00 € 2.083,00 €
    im 3. und 4. 2.127,00 € 2.170,00 € 2.239,00 €
    im 5. und 6. 2.290,00 € 2.336,00 € 2.411,00 €
    im 7. und 8. 2.444,00 € 2.493,00 € 2.573,00 €
    ab 9. 2.609,00 € 2.661,00 € 2.746,00 €
    Höchste Gehaltsgruppe
    Tätigkeiten von Angestellten, denen Entscheidungs- und Weisungsbefugnis übertragen ist und die
    hierfür umfassende Spezialkenntnisse und langjährige Berufserfahrung benötigen.
    2.873,00 € bis 3.507,00 € 2.930,00 € bis 3.577,00 € 3.024,00 € bis 3.691,00 €
    Höhe der Monatsgehälter für Meister
    ab 01.06.2014 ab 01.07.2014 ab 01.07.2015
    Unterste Gehaltsgruppe
    Meistertätigkeiten, die eine abgeschlossene einschlägige Fachausbildung oder gleichwertiges Berufskönnen
    voraussetzen.
    1.978,00 € bis 2.609,00 € 2.018,00 € bis 2.661,00 € 2.083,00 € bis 2.746,00 €
    Höchste Gehaltsgruppe
    Tätigkeiten von Meistern, denen ein besonderes schwieriger oder besonders verantwortungsvoller Aufgabenbereich
    zugewiesen ist und deren Tätigkeit eine abgeschlossene einschlägige Fachausbildung
    und langjährige Erfahrungen als Meister voraussetzt. Das Erfordernis der abgeschlossenen Fachausbildung
    kann durch umfangreiche einschlägige Berufserfahrung und Fachkenntnisse ersetzt werden.
    2.461,00 € bis 3.105,00 € 2.510,00 € bis 3.167,00 € 2.590,00 € bis 3.268,00 €
    Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
    ab 01.06.2014 ab 01.08.2014 ab 01.08.2015
    www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -Seite 3
    1. Ausbildungsjahr 630,00 € 650,00 € 675,00 €
    2. Ausbildungsjahr 720,00 € 740,00 € 765,00 €
    3. Ausbildungsjahr 800,00 € 820,00 € 845,00 €
    Auszubildende als Berufskraftfahrer im 3. Ausbildungsjahr nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE
    erhalten ab 01.06.2014 eine monatliche Vergütung von 950,00 €, ab 01.08.2014 von 970,00 € und
    ab 01.08.2015 von 995,00 €.
    Wöchentliche Regelarbeitszeit
    39 Stunden;
    Für Kraftfahrer beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Davon ausgenommen sind
    Kraftfahrer, die Fahrten im Umkreis von weniger als 100 km Luftlinie vom regelmäßigen Standort ausführen.
    Für sie beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden. Sie kann bis zu 60 Stunden
    betragen, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von regelmäßig 6 Monaten 48 Stunden Arbeitszeit
    nicht überschritten werden. Das gilt auch für Nachtarbeiter.
    Urlaubsdauer
    nach d. 18. Lebensjahr 27 Arbeitstage
    nach 5, 10, 15 Jahren Betriebszugehörigkeit am 1. Januar des laufenden Jahres je 1 Tag zusätzlich
    Insgesamt darf der Urlaub 30 Arbeitstage nicht überschreiten.
    zusätzliches Urlaubsgeld
    14,00 € je tariflichen Urlaubstag
    Arbeitnehmer unter 18 Jahren erhalten 7,00 € je Urlaubstag.
    Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
    mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit (BZ) 30%, mindestens 3 Jahre BZ 35% und mindestens
    6 Jahre BZ 40% eines tariflichen Monatsverdienstes
    Vermögenswirksame Leistung
    nach mindesten 1-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit
    26,00 DM Arbeitgeberanteil je Monat
    Auszubildende erhalten 13,00 DM je Monat.

  • #2
    AW: Lohn und weiteres

    ???
    Kein Bier für Schröter



    Gruß Lutz

    Der Waldgeist

    Kommentar


    • #3
      AW: Lohn und weiteres

      Lutz,das sind mindestens drei Fragezeichen zu wenig!:lmao[1]:
      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
      Jean Jacques Rousseau

      Kommentar


      • #4
        AW: Lohn und weiteres

        Was soll nun diese Werbesendung mitteilen????

        Kommentar


        • #5
          AW: Lohn und weiteres

          Hihi - da unten steht tatsächlich noch "DM"!
          Viele Grüße

          Michael


          Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

          Mit Respekt und Abstand!

          Kommentar


          • #6
            AW: Lohn und weiteres

            Wieso fragezeichen? So sollte es sein. Da gibts nichts zu grinsen.

            Kommentar

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